Fahren ohne Ausweis
Moderator: MOD auf Probe
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Fahren ohne Ausweis
Hallo zusammen!
In wenigen Tagen werde ich ein Pfadilager leiten gehen, mein Kollege und ich wollen mit dem Töffli unterwegs sein. Das Problem ist nur dass ich in wenigen Monaten meinen Führerschein der Klasse A1 machen (50ccm). Ich mache mir nun Sorgen dass ich, wenn ich ohne gültigen Schein erwischt werden würde, den A1 schein nicht machen darf. Im Internet habe ich, aus zuverlässiger Quelle, nur rausgefunden dass eine Busse von 80 CHF gefordert wird.
Unter Punkt 700.2 auf (https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... .html#app1" onclick="window.open(this.href);return false;):
Benützen eines Motorfahrrades oder einer Elektro-Rikscha ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis (Art. 90 VZV; Art. 96 SVG) -> 80 CHF
Wenn 80 CHF alles ist würde ich locker das Risiko eingehen, jedoch mache ich mir wie gesagt sorgen wegen dem Schein.
Wenn jemand bereits Erfahrungen damit hatte würde ich mich sehr über Hilfe und Tipps freuen!
Leon Zum Sur, 15
P.S: Ich weiss dass bei einben Unfall die Versicherung nicht haftet, das ist aber ein anderes Problem.
In wenigen Tagen werde ich ein Pfadilager leiten gehen, mein Kollege und ich wollen mit dem Töffli unterwegs sein. Das Problem ist nur dass ich in wenigen Monaten meinen Führerschein der Klasse A1 machen (50ccm). Ich mache mir nun Sorgen dass ich, wenn ich ohne gültigen Schein erwischt werden würde, den A1 schein nicht machen darf. Im Internet habe ich, aus zuverlässiger Quelle, nur rausgefunden dass eine Busse von 80 CHF gefordert wird.
Unter Punkt 700.2 auf (https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... .html#app1" onclick="window.open(this.href);return false;):
Benützen eines Motorfahrrades oder einer Elektro-Rikscha ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis (Art. 90 VZV; Art. 96 SVG) -> 80 CHF
Wenn 80 CHF alles ist würde ich locker das Risiko eingehen, jedoch mache ich mir wie gesagt sorgen wegen dem Schein.
Wenn jemand bereits Erfahrungen damit hatte würde ich mich sehr über Hilfe und Tipps freuen!
Leon Zum Sur, 15
P.S: Ich weiss dass bei einben Unfall die Versicherung nicht haftet, das ist aber ein anderes Problem.
- Bikeman
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Re: Fahren ohne Ausweis
.. und wenn hier irgendjemand irgendetwas habe hinnschreibt, dann glaubst du's?.. 

- Babaloo
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Re: Fahren ohne Ausweis
Vor Jahren hat mir mein Anwalt einen rat gegeben:
- Fahre niemals mit einem nicht versicherten Fahrzeug auf der Strasse
- Fahre niemals ohne gültigen Ausweis der entsprechenden Klasse
- Fahre niemals unter Drogen
Alles andere sei verhandelbar, dort könne er mich rausholen oder zumindest mit dem Staatsanwalt ein tragbaren Deal aushandeln.
Pietro Giovanni lebt leider nichtmehr, aber sein Rat habe ich präsent als hätte er ihn mir gestern erst gegeben. Nun was du draus machst ist dir überlassen. Ich hab mich daran gehalten und bin bisher gut gefahren.
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Alles andere sei verhandelbar, dort könne er mich rausholen oder zumindest mit dem Staatsanwalt ein tragbaren Deal aushandeln.
Pietro Giovanni lebt leider nichtmehr, aber sein Rat habe ich präsent als hätte er ihn mir gestern erst gegeben. Nun was du draus machst ist dir überlassen. Ich hab mich daran gehalten und bin bisher gut gefahren.
Tigra Pionier... Hödifahren mit Stil.
Frei nach Dr. W. Nesbeda
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Re: Fahren ohne Ausweis
Ich Frage nach Erfahrungen, und ich kann mir nicht vorstellen dass nur eine Busse von 80 CHF fällig ist.Bikeman hat geschrieben:.. und wenn hier irgendjemand irgendetwas habe hinnschreibt, dann glaubst du's?..
- Babaloo
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Re: Fahren ohne Ausweis
Also wie ist das mit deinen 80.-
Die werden bloss fällig wenn den ausweis nicht mit dor führst. Also du hast ihn aber nicht dabei...
Was den Rest angeht... zieh dich warm an.
Den Link hat mir soeben ein Polizist (pensioniert) geschickt mit dem ich beim Özgür am Kaffee sitze. Sei alt aber nachwievor brandaktuell.
https://www.google.ch/amp/s/www.law-new ... usweis/amp" onclick="window.open(this.href);return false;
Die werden bloss fällig wenn den ausweis nicht mit dor führst. Also du hast ihn aber nicht dabei...
Was den Rest angeht... zieh dich warm an.
Den Link hat mir soeben ein Polizist (pensioniert) geschickt mit dem ich beim Özgür am Kaffee sitze. Sei alt aber nachwievor brandaktuell.
https://www.google.ch/amp/s/www.law-new ... usweis/amp" onclick="window.open(this.href);return false;
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- Bikeman
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Re: Fahren ohne Ausweis
Ein Mofa ist rechtlich gesehen dem Fahrrad gleichgestellt
Tante Edith sagt:"Falsche Info! Seit 2003 gilt ein Mofa als Motorfahrzeug!"
Im Link bitz runterscrollen .. Zitat "4 Mit Busse wird bestraft, wer:
a. ein Fahrrad führt, obwohl ihm das Radfahren untersagt wurde;..."
Tante Edith sagt:"Falsche Info! Seit 2003 gilt ein Mofa als Motorfahrzeug!"
Im Link bitz runterscrollen .. Zitat "4 Mit Busse wird bestraft, wer:
a. ein Fahrrad führt, obwohl ihm das Radfahren untersagt wurde;..."
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Re: Fahren ohne Ausweis
stimmt nichtBikeman hat geschrieben:Ein Mofa ist rechtlich gesehen dem Fahrrad gleichgestellt
Re: Fahren ohne Ausweis
komme nicht draus
hast du keinen mofa schein oder was ist genau das problem?
hast du keinen mofa schein oder was ist genau das problem?
Gott sprach zu Moses, kupple beim schalten sonst krost es.
Solange man auf dem Boden liegen kann ohne sich festzuhalten ist man nicht betrunken.
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- gluglu81
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Re: Fahren ohne Ausweis
Mit 80.-Fr kommst du sicher nicht durch. Evtl. Im besten Fall als Busse, aber es gibt ja auch noch die Verfahrenskosten welche mindestens 3stellig sind.
Mit 15 wird das ganze auch über deinen Vormund, also deine Eltern laufen.
Du wirst die Jugendanwaltschaft kennen lernen welche wiederum das Straffmass festlegt.
...Und das kann durchaus ne 2jährige Prüfungssperre sein, auch wenn sowas bei nem erstdelikt wohl eher unwahrscheinlich ist.
Weiters bekommt der Besitzer des Fahrzeuges mit welchem du erwischt wirst auch Ärger da er es dir nicht hätte überlassen dürfen.
...Und das Theater noch dazu wenn du das Fahrzeug an Ort und Stelle stehen lassen musst.
Wer weiss, evtl. Wird's dann sogar geklaut.
Gar nicht lustig...
Und bei nem Schadensfall kanns richtig teuer werden.
Damit mein ich jetzt nicht n paar tausend für nen Lackschaden oder so an nem teuren Auto, sondern viel viel mehr.
Mit 15 wird das ganze auch über deinen Vormund, also deine Eltern laufen.
Du wirst die Jugendanwaltschaft kennen lernen welche wiederum das Straffmass festlegt.
...Und das kann durchaus ne 2jährige Prüfungssperre sein, auch wenn sowas bei nem erstdelikt wohl eher unwahrscheinlich ist.
Weiters bekommt der Besitzer des Fahrzeuges mit welchem du erwischt wirst auch Ärger da er es dir nicht hätte überlassen dürfen.
...Und das Theater noch dazu wenn du das Fahrzeug an Ort und Stelle stehen lassen musst.
Wer weiss, evtl. Wird's dann sogar geklaut.
Gar nicht lustig...
Und bei nem Schadensfall kanns richtig teuer werden.
Damit mein ich jetzt nicht n paar tausend für nen Lackschaden oder so an nem teuren Auto, sondern viel viel mehr.
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Re: Fahren ohne Ausweis
Ja, aber ich möchte trotzdem fahren, über einen Zeitraum von 2 Wochensamy01 hat geschrieben:komme nicht draus
hast du keinen mofa schein oder was ist genau das problem?
- Puch Velux
- Dr. Med. Mofa
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Re: Fahren ohne Ausweis
Das ist ziemlich dämlich...
Nimm doch einfach ein E-bike das keine Nummer braucht...
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Re: Fahren ohne Ausweis
es ist total dämlich.... mit der theorieprüfung der kategorie A1 hast du ja eh den mofaaausweis inklu. lass dir das vom STVA bestätigen und für n zettel mit dir rum. oder lass dir gleich den entsprechenden ausweis machen...
das andere ist rein versicherungstechnisch dämlich. du musst dann den verursachten schaden bezahlen (arztkosten oder was auch immer anfällt)
das mit der 80fr. busse ist immer so ne sache... das ist n richtwert, an dem sich der richter der jugendanwaltschaft richtet. wenn er aber vorsätzliches führen eines fahrzeuges ohne erlaubnis, oder andere juristische spielereien einbaut... ja dann kanns blöd kommen.
ne hohe busse, ettliche sozialstunden, nen eintrag in die (bisher hoffentlich leere) straf-akte, was dich bei zukünftigen vergehen höher bestrafen lässt....
also alles in allem.... ne schlechte idee....
das andere ist rein versicherungstechnisch dämlich. du musst dann den verursachten schaden bezahlen (arztkosten oder was auch immer anfällt)
das mit der 80fr. busse ist immer so ne sache... das ist n richtwert, an dem sich der richter der jugendanwaltschaft richtet. wenn er aber vorsätzliches führen eines fahrzeuges ohne erlaubnis, oder andere juristische spielereien einbaut... ja dann kanns blöd kommen.
ne hohe busse, ettliche sozialstunden, nen eintrag in die (bisher hoffentlich leere) straf-akte, was dich bei zukünftigen vergehen höher bestrafen lässt....
also alles in allem.... ne schlechte idee....