Probleme mit Autokauf

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PucH Max!
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Probleme mit Autokauf

Beitrag von PucH Max! »

Ich wollte mir ne neue Karre goennen und hab ne geile Basis fuer wenig Kohle erworben, soweitso gut nun ist es halt so das das Auto schon verkauft worden ist, nebenbei hab ichs auf Ricardo ersteigert, bezahlt hab ich nix aber ohne Gurke steh ich jetzt bloed da.... irgendwelche Ideen wie ich vorgehen soll?
Nebenbei der Link: http://www.ricardo.ch/accdb/viewItem.asp?IDI=759271786" onclick="window.open(this.href);return false;
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gluglu81
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Re: Probleme mit Autokauf

Beitrag von gluglu81 »

Grundsätzlich ein gültiger Kaufvertrag... wenn sich eine der beiden Parteien nicht daran hält und daraus für den anderen ein "Schaden" entsteht kann man dies einklagen.

Leider etwas umständlich, aber von Rechtswegen der einzige weg...
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Mario
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Re: Probleme mit Autokauf

Beitrag von Mario »

„Ich habe den Kaufpreis bezahlt, aber der Verkäufer liefert nicht.”

Hatte der Verkäufer als Verfügbarkeit „ab Lager” vermerkt, hat der Verkäufer die Ware innert angemessener Frist nach Erhalt der Vorauszahlung (2-3 Werktage) zu verschicken. Hat der Verkäufer eine längere Verfügbarkeitsfrist angegeben, gilt die angegebene Frist ab Eingang der Vorauszahlung. Wenn die Lieferung nicht fristgemäss erfolgt, können Sie folgendermassen vorgehen:

Sie haben in Ihrem Benutzerzentrum „My Ricardo” die Möglichkeit, den säumigen Verkäufer einmal zu mahnen (siehe Mein Kaufen ⇒ Gekaufte Artikel ⇒ Details zum Angebot). Folgt darauf wiederum keine Reaktion, so senden Sie uns eine E-Mail. In der Folge werden wir Massnahmen gemäss unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen den Verkäufer überprüfen, d.h. eine Verwarnung oder einen Ausschluss. Wir machen Sie auch auf unser Bewertungssystem aufmerksam.

Verweigert der Verkäufer die Lieferung der Ware, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Sie teilen dem Verkäufer schriftlich (möglichst per Einschreiben) den Rücktritt vom Vertrag mit und verlangen den Kaufpreis zurück. Bitte vermerken Sie die Nichtlieferung in der Bewertung des Verkäufers. Sie setzen die Lieferung der Ware gerichtlich gegen den Verkäufer durch.

Wenn identische Ware auf dem Markt erhältlich ist (dies ist in erster Linie bei Neuprodukten der Fall), setzen Sie dem Verkäufer eine letzte Frist von fünf Tagen und drohen sie ihm an, dass Sie einen Ersatzkauf tätigen werden, und wenn er auch diese ungenutzt verstreichen lässt, beschaffen Sie sich die Ware anderweitig zu einem angemessenen Preis. Den bezahlten Kaufpreis können Sie vom Verkäufer (nötigerweise auf dem Rechtsweg) zurückverlangen. Falls Sie für die Ware auf diesem Weg mehr bezahlt haben als den ursprünglich mit dem Verkäufer vereinbarten Preis, können Sie vom Verkäufer zusätzlich diese Differenz verlangen. Beachten Sie bitte auch unseren Käuferschutz.






Kaaan ich hab gemeint du kennst das OR?!
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sachs_walco
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Re: Probleme mit Autokauf

Beitrag von sachs_walco »

Wenn sich der Verkäufer weiterhin weigert kannst du zu einem Anwalt gehen (vielleicht ein Bekannter) der ihm dann ein Brief mit allen Einzelheiten zusetzt.
Das macht den Eindruck dass du es wirklich ernst meinst, auch wenn es bei mir nichts gebracht hat, würde ich dir das empfehlen.
Gruss
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PucH Max!
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Re: Probleme mit Autokauf

Beitrag von PucH Max! »

Mario hat geschrieben:


Kaaan ich hab gemeint du kennst das OR?!

das einzige OR das ich momentan im Kopf haben muss ist das Dienstreglement :^^
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