Puch, Supermaxi LG1

Allgemeines über Mofa's

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independent
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Puch, Supermaxi LG1

Beitrag von independent »

Hallo zusammen. Habe ein altes Puch Supermaxi LG1, es fährt normal so 32km/h. Den Fahrzeugausweis besitze ich, wurde im Juli 2005 gemacht. Wenn ich das Töffli nun verkaufe, innerhalb des Kanton Zürichs wo ich wohne, ist da ein erneutes einlösen nötig?
Oder reicht das wenn der neue Besitzer mit dem Fahrausweis beim StVA vorbei geht und den Ausweis umschreiben lässt?
Bzw. wie ist da die Regel, ab wann muss ich ein Töffli neu vorführen gehen? Danke für eure Mithilfe! Hab leider mit der SuFu nichts gefunden.
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gluglu81
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Re: Puch, Supermaxi LG1

Beitrag von gluglu81 »

das mofa muss jedes Jahr neu vorgeführt werden...

wenn du einen ausweis hast, dann muss dieser bei einem halterwechsel von neuen Halter umgeschrieben werden oder falls keiner vorhanden ist muss beim nächsten mal einlösen gleich ein neuer bestellt werden (zusatzkosten).
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Mario
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Re: Puch, Supermaxi LG1

Beitrag von Mario »

Im Kt. ZH muss man es 1 mal vorführen und dann hat man Ruhe.

Nix von wegen jedes jahr neu Vorführen.

gruss
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gluglu81
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Re: Puch, Supermaxi LG1

Beitrag von gluglu81 »

Das Kann nicht sein.
Im gegensatz zu einem Fahrrad besteht bei einem Mofa eine jährliche Vorführpflicht und zwar ganz ohne Kantönligeist.
Gilt also auch für die Zürcher.

Du brauchst ja für den Nummernkleber mit Jahreszeichen(!) immer eine Bestätigung für die Versicherung, in der Regel eine gelbe Karte mit Stempel und Unterschrift einer Prüfstelle (Mech oder MFK) welche die Betriebssicherheit bestätigt.

Das Nummernschild ist jeweils bis ende April des folgejahrs gültig.
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hinweishippie
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Re: Puch, Supermaxi LG1

Beitrag von hinweishippie »

Aber im Liechtenstein (müsste eigentlich gleich sein wie in der Schweiz) kann man die neue Vignette einfach per Telefon oder Post bestellen.

Ich war mit meinem Mofa noch nie bei der MFK, es war in der Schweiz eingelöst, also konnte ich es einfach auf meinen Namen umschreiben lassen und die Vignette muss ich einfach jedes Jahr bestellen.
Siegen, stürzen oder Defekt vortäuschen
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Mario
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Re: Puch, Supermaxi LG1

Beitrag von Mario »

gluglu81 hat geschrieben:Das Kann nicht sein.
Im gegensatz zu einem Fahrrad besteht bei einem Mofa eine jährliche Vorführpflicht und zwar ganz ohne Kantönligeist.
Gilt also auch für die Zürcher.

Du brauchst ja für den Nummernkleber mit Jahreszeichen(!) immer eine Bestätigung für die Versicherung, in der Regel eine gelbe Karte mit Stempel und Unterschrift einer Prüfstelle (Mech oder MFK) welche die Betriebssicherheit bestätigt.

Das Nummernschild ist jeweils bis ende April des folgejahrs gültig.
Das mit der Vignette stimmt ja, aber du musst niemandem das Töffli zeigen gehen.

Man bekommt per Brief eine Rechnung, in etwa 65.- höhe. Man bezahlt diese und bekommt Vignette (Jahresnummer) und Nummer für in den Ausweiss geschickt, erst 1-2 Monate später.

gruss

Edit:
Spoiler für :
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Scannen0001.jpg (67.81 KiB) 4971 mal betrachtet
Das rot Eingekreiste und die Vignette (den Kleber mit dem jeweiligen Jahr) kriegt man geschickt!
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gluglu81
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Re: Puch, Supermaxi LG1

Beitrag von gluglu81 »

interessant...
das ist mir allerdings neu das es auch ohne kontrolle gehen soll.

gibts also doch nen Kantönligeist?
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TJ95
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Re: Puch, Supermaxi LG1

Beitrag von TJ95 »

ich finde es eh komisch bei uns muss man alle 2 Jahre vorführen gehen. Irgendwie scheint es dovh von kanton zu kanton verschieden zu sein
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Re: Puch, Supermaxi LG1

Beitrag von velux92 »

Jep, bei Mofas gibts da recht grosse Unterschiede hab ich gemerkt. Riieeesen Kantönligeist :D

Vorgendermassen ist es in Bern:

Vigniette: Muss in bern beim Töfflimech gekauft werden. Dieser füllt das Formular aus und gibt dir die Vigniette.

Prüfen: Das Mofa muss nur 1x Vorgeführt werden. Sobald man Ausweis und Nummernschild besitzt muss es nicht mehr gezeigt werden. (auch bei Verkauf nicht)

Nummernschild/Ausweis verlohren: Wenn nur das Nummernschild oder nur der Ausweiss abhanden gekommen ist, kann dieser einfach beim Strassenverkehrsamt bestellt werden. Falls BEIDES weg ist (oder der Aussweis annuliert) muss das Mofa beim Strassenverkehrsamt geprüft werden.

Halterwechsel:
Der Halterwechsel muss dem Strassenverkehrsamt gemeldet werden und wird neu im Ausweis eingetragen.

So, jetzt wisst ihr alle wies in Bern ist^^

Greez
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Re: Puch, Supermaxi LG1

Beitrag von addy33 »

im thurgau muss man alle 3 jahre kurz zum töfflimech zeigen gehen, der schreibt ne mail ans strassenverkehrsamt fertig. :D
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Re: Puch, Supermaxi LG1

Beitrag von Rouben »

Bei uns im Kanton Solothurn ist es auch so, dass mans einmal zeigen muss dan schluss. Meins war das letzten mal 2002 bei der Kontrolle. XD
Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder.
Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme.
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Re: Puch, Supermaxi LG1

Beitrag von töfflibueb82 »

im kt. luzern kann man jedes mofa einlösen, das nen ausweis hat, hab die hälfte meiner mofas eingelöst, die aber nie einen mech gesehen haben 8)
Veni Vidi Violini....ich kam, sah und vergeite :bravo:

Das Teil hat keinen Rost, das nennt man Patina :spassbremse:
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Re: Puch, Supermaxi LG1

Beitrag von Töffli-Freak »

Ja hab mich auch grad heute erkundigt wegen meinem Sachs. Dachte das müsste ich beim Mech zeigen gehen und der würde dann ne Abnahme machen aber er hat gesagt, alten Ausweis einschicken und dann bekommt man ne neue Nummer mit Vignette und Rechnung zugeschickt bzw. muss man auf dem STVA abholen gehen.
Vorführen beim Mech muss man es nur wenn man den Ausweis verloren hat, ein Mofa das 1. mal einlöst oder von der Schmier ge..... wurde.
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