Hallo und willkommen im Forum.
Der Hund liegt im Detail vergraben
Denn diese allerweltstöffli sind eben nicht überall gleich

getriebeübrsetzungen, gewichte, leistung, freiläufe, plombierungen etc.
Es muss dem gesetzdes erst inverkehrssetzungsjahr des Modells entsprechen.
wenn du also ein italienisches ciao importieren willst auf 1977, dann müssen die Anforderungen von 1977 erreicht werden. (welche nicht ganz einfach sind

) 0.8PS maximum, 30kmh gewicht war glaub damals noch 50kg max aber ohne gewähr.
und dies muss in der Typengenehmigung vom Ausweis des Ausländischen Mofas so stehen, dann kannst du ein 13.20 Formular für töffli ausfüllen. wenn dies nict so ist, wird es ein kleinmotorrad 45kmh ab 15 jahren mit prüfungspflicht alle 2 Jahre. Auch das kann mit dem 13.20 Formular passieren. Die meissten Ausländischen Modelle gehen in 2. Kategorie.
Man kann aber auch einen Antrag auf technische änderung anfordern für eine Kategorie umschreibung. Dies bedarf dann einer einzelprüfung. Sehr viel Zeit und einige Umbauarbeiten. und... das mofa muss natürlich im MFK idealen Vorführzustand dastehen

das ist beim inländischen Mofa nicht der fall
Es bedarf vorallem sehr viel zeit, geduld und weiteres. Ich habe einmal ein Unidentifizierbares Mofa Typisieren lassen. das Alter war nachvollziehbar, die Herkunft nicht. Das hat einfach sehr viel zeit und sehr viel Aufwand gekostet. der Finanzielle aspekt ist gegangen. einige wenige hundert franken.
und die gesetze haben des öfteren geändert. speziell die Motorleistungsanforderung ist seit 1972 wie ich mir vom STVA hab sagen lassen, sehr kompliziert. Am einfachsten ist es mit Fahrzeugen baujahr vor 1960. oder fahrzeugen ab baujahr 2010
Dies wäre der Legale weg. illegale wege gibt es natürlich (wie immer) auch, die kannst du dir wahrscheinlich aber selber ausmalen
