Mofa Import
Moderator: MOD auf Probe
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Re: Mofa Import
Nach neuer Bestimmung kann ich mir kaum Vorstellen, da müsste man doch sogar einen Abgastest machen, oder nicht?
Re: Mofa Import
Ihr zwei Experten verwirrt mich
Goht zu schnell für mich ...
Wat den nun?
Zulassung als Mofa, Moped oder Motorisiertes Fahrrad?
Danke für eure Hilf ...

Wat den nun?
Zulassung als Mofa, Moped oder Motorisiertes Fahrrad?
Danke für eure Hilf ...
Re: Mofa Import
Babaloo was ist den ne Werksgarantie?
- Babaloo
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Re: Mofa Import
In der Regel gibts diese auf Achsen und Rahmen Konstruktionen. Sie besagt unabhängig davon was im Fahrzeugausweis steht, wieviel diese Kunstruktion maximal tragen kann. Nicht was sie tragen darf. Kurzum, der Hersteller sagt verbindlich meine Konstruktion ist auf ein bestimmtes Gewicht geprüft und für das steht er gerade.
Aktueller Fall eines 3 Achs Krone Kühlaufliegers:
Im Fahrzeugausweis steht dass der eine zulässige Achslast von je 9000Kg pro Achse hat. Also dürfte dieser 3 Achs Auflieger theoretisch 27000Kg auf seinen drei Achsen haben. Auf dem Typenschild hingegen steht dass die Achslast maximal 12500Kg sein darf. Unabhängig was der Fahrzeugbauer eintragen lässt, der Achshersteller garantiert, dass seine Achse mit 12500Kg klarkommt. Somit könnte dieser Auflieger auf seinen 3 Achsen maximal 37500Kg tragen und würde dieses Gewicht auch problemlos tragen und bremsen. Aber dabei ist weder die Achslast sowie die Sattellast der Zugmaschine berücksichtigt. Wird dieser Wert überschritten, erlischt sämtliche Garantie des Herstellers was ausfolge eines Unfalls verheerende Folgen haben kann.
Nun gut, beim Hödi sieht man das nicht so eng, aber es ist einfach ein integrierter bestandteil zur Typenprüfung.
In deinem Fall in der CH Version geben sie die garantierte Nutzlast an. Ein Wert der Heute so nicht mehr akzeptiert würde schon nur dass die Nutzlast glaichzeitig die Werksgarantie ist aber damals hat das anscheinend noch gepasst.
http://www.amsler-feuerthalen.ch/files/1073/4686.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Aktueller Fall eines 3 Achs Krone Kühlaufliegers:
Im Fahrzeugausweis steht dass der eine zulässige Achslast von je 9000Kg pro Achse hat. Also dürfte dieser 3 Achs Auflieger theoretisch 27000Kg auf seinen drei Achsen haben. Auf dem Typenschild hingegen steht dass die Achslast maximal 12500Kg sein darf. Unabhängig was der Fahrzeugbauer eintragen lässt, der Achshersteller garantiert, dass seine Achse mit 12500Kg klarkommt. Somit könnte dieser Auflieger auf seinen 3 Achsen maximal 37500Kg tragen und würde dieses Gewicht auch problemlos tragen und bremsen. Aber dabei ist weder die Achslast sowie die Sattellast der Zugmaschine berücksichtigt. Wird dieser Wert überschritten, erlischt sämtliche Garantie des Herstellers was ausfolge eines Unfalls verheerende Folgen haben kann.
Nun gut, beim Hödi sieht man das nicht so eng, aber es ist einfach ein integrierter bestandteil zur Typenprüfung.
In deinem Fall in der CH Version geben sie die garantierte Nutzlast an. Ein Wert der Heute so nicht mehr akzeptiert würde schon nur dass die Nutzlast glaichzeitig die Werksgarantie ist aber damals hat das anscheinend noch gepasst.
http://www.amsler-feuerthalen.ch/files/1073/4686.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Tigra Pionier... Hödifahren mit Stil.
Frei nach Dr. W. Nesbeda
Frei nach Dr. W. Nesbeda
Re: Mofa Import
Wenn ich Dich mit dem angehängten pdf richtig verstand, das wär ja in etwa mein Hobel.
Du bisch dä Mofagott, wenn da klappt spendier i ä Kischtä Bier!!
Nur PS und Drehzahl stimmen nicht. Könnte man da was machen?
Drehzahlbegrenzung oder PS runterschrauben nur so für's STVA.

Du bisch dä Mofagott, wenn da klappt spendier i ä Kischtä Bier!!
Nur PS und Drehzahl stimmen nicht. Könnte man da was machen?
Drehzahlbegrenzung oder PS runterschrauben nur so für's STVA.
Re: Mofa Import
Das ist die verstellbare unterbrecherzündung. Davon haben die keine ahnung. Also einfach sein lassen.
Wenn du es so richtig offiziell richtig machen willst, gehsz du nochmal zum zoll miz den entsprechenden gesetzesartikeln und lässt dir ein 13,20 machen
Wenn du es so richtig offiziell richtig machen willst, gehsz du nochmal zum zoll miz den entsprechenden gesetzesartikeln und lässt dir ein 13,20 machen

Re: Mofa Import
Und mitm Kaufvertrag + ~200 Stutz..addy33 hat geschrieben:Wenn du es so richtig offiziell richtig machen willst, gehsz du nochmal zum zoll miz den entsprechenden gesetzesartikeln und lässt dir ein 13,20 machen

Simson fahren das ist Kult, wer keine hat, ist selber Schuld!
Simson Power in den Händen, dieses Glück wird niemals enden!
Wer IFA fährt, fährt nie verkehrt, weil IFA immer richtig fährt
made by ost - no rost!
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Re: Mofa Import
Ein Zwischenbericht:
Nach dem ich in voller Vorfreude beim Mech angetanzt bin, und Ihn darum gebeten habe, alles zu checken auf Zulassung, meinte dieser NÖ nur STVA. Mmh ...
Gut fürs STVA Amriswil brauch ich ein 13.20 A!! Mein Mofa wurde importiert und der ZOLL sagt NEIN kriegsch DU NICHT 13.20 A. Weil isch Mofa läuft kleiner gleich 25 km/h. Braucht kein 13.20 A.
ich reg mich grad klein wenig auf!!
Immerhin war der Zöllner sehr NETT und versprach mir das beim STVA Amriswil abzuklären!!
Na ja, we will see, hope the best
Danke EUCH

Nach dem ich in voller Vorfreude beim Mech angetanzt bin, und Ihn darum gebeten habe, alles zu checken auf Zulassung, meinte dieser NÖ nur STVA. Mmh ...
Gut fürs STVA Amriswil brauch ich ein 13.20 A!! Mein Mofa wurde importiert und der ZOLL sagt NEIN kriegsch DU NICHT 13.20 A. Weil isch Mofa läuft kleiner gleich 25 km/h. Braucht kein 13.20 A.
ich reg mich grad klein wenig auf!!
Immerhin war der Zöllner sehr NETT und versprach mir das beim STVA Amriswil abzuklären!!
Na ja, we will see, hope the best

Danke EUCH




- Babaloo
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Re: Mofa Import
Babaloo hat geschrieben:Dann gehst zu einem fähigen Hödi Mech
Tigra Pionier... Hödifahren mit Stil.
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Re: Mofa Import
lest das ... da ..... mal durch.. und noch ein Zitat daraus ..
Art. 115 Schweizerische Zulassung
Ausländische Motorfahrräder sind als Motorräder oder Kleinmotorräder zuzulassen, sofern sie nicht einem in der Schweiz anerkannten Motorfahrrad-Typ in allen Teilen entsprechen.
also entweder entspricht das Teil einem in der Schweiz typengeprüften Modell.. oder es gilt Art. 115.
LEGAL (also dem Gesetz entsprechend) kannst du dein Deutsches Mofa also nicht als Motorfahrrad (=Mofa) zulassen .. das heisst nicht, dass man nicht einen Mech findet, der das trotzdem macht, aber es ist NICHT legal.
_____________________________________________________________________
btw und off Topic .... aber grad noch so aufgefallen und auch interessant ..
Art. 94 Kontrollschild
....
3 Die Nummer des Schildes ist durch die Behörde in den Fahrzeugausweis einzutragen. Dieselbe Kontrollschildnummer wird auf Ersuchen des Halters in die Fahrzeugausweise weiterer Motorfahrräder desselben Halters mit Standort im gleichen Kanton eingetragen. Die Versicherungsvignette wird lediglich in einen Fahrzeugausweis geklebt. Dieser Fahrzeugausweis ist zusammen mit dem Ausweis des benützten Motorfahrrades mitzuführen
Wechselnummer ist also legal und in der Anzahl unbeschränkt!.. Da dies Landesrecht ist, gilt das Schweizweit.
Art. 115 Schweizerische Zulassung
Ausländische Motorfahrräder sind als Motorräder oder Kleinmotorräder zuzulassen, sofern sie nicht einem in der Schweiz anerkannten Motorfahrrad-Typ in allen Teilen entsprechen.
also entweder entspricht das Teil einem in der Schweiz typengeprüften Modell.. oder es gilt Art. 115.
LEGAL (also dem Gesetz entsprechend) kannst du dein Deutsches Mofa also nicht als Motorfahrrad (=Mofa) zulassen .. das heisst nicht, dass man nicht einen Mech findet, der das trotzdem macht, aber es ist NICHT legal.
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btw und off Topic .... aber grad noch so aufgefallen und auch interessant ..
Art. 94 Kontrollschild
....
3 Die Nummer des Schildes ist durch die Behörde in den Fahrzeugausweis einzutragen. Dieselbe Kontrollschildnummer wird auf Ersuchen des Halters in die Fahrzeugausweise weiterer Motorfahrräder desselben Halters mit Standort im gleichen Kanton eingetragen. Die Versicherungsvignette wird lediglich in einen Fahrzeugausweis geklebt. Dieser Fahrzeugausweis ist zusammen mit dem Ausweis des benützten Motorfahrrades mitzuführen
Wechselnummer ist also legal und in der Anzahl unbeschränkt!.. Da dies Landesrecht ist, gilt das Schweizweit.
Re: Mofa Import
Es gibt eben noch die regelung von fahrzeugen unter 25kmh ....
Genaues weiss ich nicht. Aber die regelung besagt irgendwas von ''spielzeug'' also wie das langsame elektro velo, das keine nr. Braucht..
Genaues weiss ich nicht. Aber die regelung besagt irgendwas von ''spielzeug'' also wie das langsame elektro velo, das keine nr. Braucht..
- Bikeman
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Re: Mofa Import
aber sein Deutsches Motorfahrrad ist kein Spielzeug
.. und suscht.. Link?
hab's gefunden ..
Art. 72 Ausnahmen
Weder Fahrzeugausweis noch Kontrollschilder benötigen:
....
7 Leicht-Motorfahrräder
... das sind aber die auf 25 km/h limitierten Elektrovelos.

hab's gefunden ..
Art. 72 Ausnahmen
Weder Fahrzeugausweis noch Kontrollschilder benötigen:
....
7 Leicht-Motorfahrräder
... das sind aber die auf 25 km/h limitierten Elektrovelos.