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Ich möchte bei meinem Ford Capri einen Mofaträger aus Chromstahl herstellen um auf das Dach (Regenrinne) oder ggf. auf der Kofferaumklappe zu montieren. Nun frage ich mich, wo in unseren tollen Gesetzesgebungen die ,,Dachträger,, festgehalten werden. Logisch Dachlast im Auweis aber was gilt beim Träger selbst? Im Baumärkten kann ich nur Träger finden mit Tüv (welche völliger Müll sind)…dieser gilt aber laut stva. bei uns nicht?! Auch frage ich mich, als was diese einhänge Träger für dem Kofferraumdeckel gelten….dachlast…ist ja nicht auf dem Dach?! Wäre cool hätte da jemand den Durchblick….