Grundsätzlich ist es so, dass du keine Person einfach so im "öffentlichem Raum" des Betrugs beschuldigen darfst...
sollte der Person daraus ein Schaden entstehen welchen diese auch Nachweisen kann, dann bist du unter Umständen dafür haftbar.
Da dies aber in aller Regel eher schwierig nach zu weisen ist -->Wayne
Rombre hat geschrieben:Ich glaube es nicht!!!
Ich habe soeben telefonisch mit dem Vater des Betrügers gesprochen.
Dieser hat sich in aller Form entschuldigt und meinte es tut ihm sehr leid (hat sich ehrlich angehört).
Er erhalte jede Woche ca. 30 Telefonate von betroffenen Personen.
Da sein Sohn volljährig ist, könne er nichts machen.
Ich soll eine Anzeige bei der Polizei aufgeben.
Die Polizei wird jedoch wie er mir berichtet hat, bei Beträgen unter CHF 1'000.- keinen Finger krumm machen.
1. Rabenvater
2. Ich glaub dem kein Wort, von wegen Ehrlich... blabla
3. Wenn da der Vater(Familie) keinen Einfluss hat, ist der Zug sowieso abgefahren --> Anzeige erstatten, ganz offiziell
4. Wenn Anzeige erstattet wird, wird auch die Polizei aktiv, egal ob es sich um 100.- oder 1000.-Fr handelt.
Natürlich muss man sich wegen nem Kleinbetrag überlegen ob sich das für sich lohnt. Alleine schon die Gerichtskosten und andere AUfwände, evtl. noch Anwalt oder Rechtberatung kosten gerne mal was.
Allerdings muss man auch sagen, diese kosten können von der beschuldigten und verurteilten Person im ordentlichen Verfahren ganz oder Teilweise zurück gefordert werden können!
Für den Beschuldigten wird dass dann schnell ganz teuer.
Im hier geschilderten Fall unbedingt Anzeigen, falls möglich mit weiteren Geschädigten zusammen tun.
Alternative wäre, wie früher bzw. alte Schule einfach vorbei gehen.
Auch wenn man das Bürschchen nicht am Kragen packen kann, ne kaputte Autoscheibe, ein platter Reifen usw. kostet auch Geld.
Wie du mir, so ich dir

(sofern die Möglichkeit dazu gegeben ist)
oder unter nem Fakeaccount ein weiteres Teil kaufen, persönliche Abholung vereinbaren und Meinungsverstärker mitnehmen.
...ich wäre aber für den Rechtsweg. Der Aufwand ist nicht so riesig, Anzeige machen (1stunde Polizeiposten sitzen) und somit hat es sich fürs erste.