
Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Ich bin einfach gefahren,hatte ja die Bestätigung dass ich die Regeln kenne 

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
zum Threadtitel passend hier noch ein Link:
Betreff: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren (allgmein im Ausland)
Betreff: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren (allgmein im Ausland)
Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
ein paar fragen für unsere Jura-Studenten:
-wie breit darf ein Lenker sein?
-ist ein Seitenständer erlaubt wenn der ori noch dran ist und nicht beeinträchtigt wird? (er klappt auch automatisch hoch)
-ist kein Gepäckträger eig. erlaubt?
-spiegel unten?
-ich hab mal gehört dass schild und rücklicht in einer Linie und möglichst rechtwinklig sein sollen, also ist es auf der Seite wie bei mir legal?
hat mich nur wunder genommen mein Mech hat sich auch so voll gefreut als ich ihn vorgeführt habe
vor allem den Alpenbrevet-Kleber mochte er ^^
Gruss
-wie breit darf ein Lenker sein?
-ist ein Seitenständer erlaubt wenn der ori noch dran ist und nicht beeinträchtigt wird? (er klappt auch automatisch hoch)
-ist kein Gepäckträger eig. erlaubt?
-spiegel unten?
-ich hab mal gehört dass schild und rücklicht in einer Linie und möglichst rechtwinklig sein sollen, also ist es auf der Seite wie bei mir legal?
hat mich nur wunder genommen mein Mech hat sich auch so voll gefreut als ich ihn vorgeführt habe

vor allem den Alpenbrevet-Kleber mochte er ^^
Gruss
sachs - nothing left to say
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Art. 175 Abs 3. VTS
Die Lenkstange muss 0,40-0,70 m breit sein; sie darf das Lenken und Treten nicht behindern.
Art. 176 Abs. 4 VTS
Bei Motorfahrrädern, die ein Kontrollschild benötigen, muss dieses hinten möglichst senkrecht und von hinten gut sichtbar angebracht sein. Das Kontrollschild darf nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden.
Art. 179 Abs. 5 VTS
Motorfahrräder mit Verbrennungsmotor müssen eine Abstellstütze haben. Diese darf den Strassenbelag nicht beschädigen, muss selbsttätig nach hinten aufklappen, wenn das Fahrzeug vom Ständer genommen wird, und muss in aufgeklapptem Zustand gesichert bleiben
Art. 179b Abs. 1 VTS
Links aussen muss ein Rückspiegel mit einer Fläche von mindestens 50 cm2 vorhanden sein.
Das mit dem Gepäckträger denke ich, wäre streng genommen nicht legal, da es eine Veränderung des Originalzustandes ist. Da wird aber sicherlich niemand was sagen.
Hoffe konnte helfen.
Gruss
Die Lenkstange muss 0,40-0,70 m breit sein; sie darf das Lenken und Treten nicht behindern.
Art. 176 Abs. 4 VTS
Bei Motorfahrrädern, die ein Kontrollschild benötigen, muss dieses hinten möglichst senkrecht und von hinten gut sichtbar angebracht sein. Das Kontrollschild darf nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden.
Art. 179 Abs. 5 VTS
Motorfahrräder mit Verbrennungsmotor müssen eine Abstellstütze haben. Diese darf den Strassenbelag nicht beschädigen, muss selbsttätig nach hinten aufklappen, wenn das Fahrzeug vom Ständer genommen wird, und muss in aufgeklapptem Zustand gesichert bleiben
Art. 179b Abs. 1 VTS
Links aussen muss ein Rückspiegel mit einer Fläche von mindestens 50 cm2 vorhanden sein.
Das mit dem Gepäckträger denke ich, wäre streng genommen nicht legal, da es eine Veränderung des Originalzustandes ist. Da wird aber sicherlich niemand was sagen.
Hoffe konnte helfen.

Gruss
- Puch Velux
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Mmmm ich geh morgen mal das Nummernschild gerade biegen 
Meine Grosi ist offenbar mal irgendwo rückwärts reingefallen, naja nicht nur Rückwärts....

Meine Grosi ist offenbar mal irgendwo rückwärts reingefallen, naja nicht nur Rückwärts....
Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
ok also wenn mal n bulle sagt das nummernshild gehe nicht fang ich an mit "nach artikel 176 absatz 4..."

man sieht sich and der 2t-challenge



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sachs - nothing left to say
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Hallo Zusammen
Ich habe neuerdings ein Piaggio SI welches bis 45km/h zugelassen ist.
Meine Frage:
Ist das ganze noch ein MoFa im rechtlichen Sinn?
Darf ich also z.B die Pedalen entfernen und damit fahren?
Evtl sogar Fussrasten drann?
Bisher hatte ich ein Piaggio SI bis 30km/h, das habe ich sowiso auch immer mittels anschieben gestartet um den Ständer nicht (wieder) zu schrotten
Ich habe neuerdings ein Piaggio SI welches bis 45km/h zugelassen ist.
Meine Frage:
Ist das ganze noch ein MoFa im rechtlichen Sinn?
Darf ich also z.B die Pedalen entfernen und damit fahren?
Evtl sogar Fussrasten drann?
Bisher hatte ich ein Piaggio SI bis 30km/h, das habe ich sowiso auch immer mittels anschieben gestartet um den Ständer nicht (wieder) zu schrotten

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
es ist ein kleinmotorrad in der schweiz, und wird auch dementsprechend gehandhabt.
man darf es auch nicht mit dem mofaführerschein führen, sondern man muss mind. die A1 prüfung absolviert haben.
wenn dir die pedalen nicht gefallen, dann darf man die schon weg nehmen und durch fussrasten ersetzen... muss aber dementsprechend einen eintrag im ausweis vom strassenverkehrsamt einholen (antrag auf technische änderung -> vorführen aus STVA ), mit typengenehmigten fussrasten.
So ist die rechtslage...
man darf es auch nicht mit dem mofaführerschein führen, sondern man muss mind. die A1 prüfung absolviert haben.
wenn dir die pedalen nicht gefallen, dann darf man die schon weg nehmen und durch fussrasten ersetzen... muss aber dementsprechend einen eintrag im ausweis vom strassenverkehrsamt einholen (antrag auf technische änderung -> vorführen aus STVA ), mit typengenehmigten fussrasten.
So ist die rechtslage...
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Besten Dank
Den A1 habe ich schon lange, das SI brauche ich halt als günstiges Transportmittel an den Bahnhof ^^
Dann werde ich das mit den Fussrasten wohl sein lassen...kostet ja sicher wieder mehr als das Töffli
Den A1 habe ich schon lange, das SI brauche ich halt als günstiges Transportmittel an den Bahnhof ^^
Dann werde ich das mit den Fussrasten wohl sein lassen...kostet ja sicher wieder mehr als das Töffli

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
ich hoffe mal, dass nach so einem absatz auch bald mal ne typisierung, bzw. MfK für die dinger eingeführt wird... ansonsten ist es diskriminierung minder .. äääh mehrheiten
- gluglu81
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
ja, als Mofafahrer hat man inzwischen gegenüber den Elektrovelos usw. die A-Karte...
hier noch der Bussenkatalog:
http://www.bussenkatalog.ch/mofa-radfahrerbussen
Los lassen der Lenkvorrichtung: 20.-
ja, freihändig fahren... alles klar
Los lassen der Pedale 20.-
häää???
also muss eine Hand an den Lenker und eine an die Pedale... und wohin mit den Füssen?

hier noch der Bussenkatalog:
http://www.bussenkatalog.ch/mofa-radfahrerbussen
Los lassen der Lenkvorrichtung: 20.-

Los lassen der Pedale 20.-

also muss eine Hand an den Lenker und eine an die Pedale... und wohin mit den Füssen?

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Die kommen auf den Gepäckträger
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Darf man eigentlich mit den Mofas auf Velowege?
Wenn ich das google finde ich nur Bestimmungen aus Deutschland, dort sei es ja erlaubt.
Doch wie ist es hier?
Wenn ich das google finde ich nur Bestimmungen aus Deutschland, dort sei es ja erlaubt.
Doch wie ist es hier?

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Uuups, da war ich ja seeeehr illegal unterwegs heute
Besten Dank für die Info!

Besten Dank für die Info!
Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
aus dem von gluglu geposteten bussenkatalog...
Nichtbenützen
des Radweges 30 CHF
des Radstreifens 30 CHF
Nichtbenützen
des Radweges 30 CHF
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Radwege benutzt man als Mofafahrer. Ausser es sind allg. Motorfahrzeuge verboten.
Kannst ja nicht mitten auf der Strasse fahren. In Biel drücken dir die Autofahrer das Rücklicht in den Tank...
Kannst ja nicht mitten auf der Strasse fahren. In Biel drücken dir die Autofahrer das Rücklicht in den Tank...

Allegro 50/2 (1965) ¦ Rixe 503 (1974)
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
haben wir doch schon gesagt..
"Allgemeines Motorfahrzeugverbot" gibts meiner Meinung nach nicht .. es gib ein "Allgemeines Fahrverbot" .. dann darf aber auch kein Velo durch, oder dann begrenzte Fahrverbote für ein- oder mehrere Fahrzeugtypen.
Ein Mofa = Motorfahrrad gilt grundsätztlich als Fahrrad = Velo..
bei dem Signal =>
musst du den Veloweg benutzen..
hier..

.. darfst du hingegen nicht drauf..

"Allgemeines Motorfahrzeugverbot" gibts meiner Meinung nach nicht .. es gib ein "Allgemeines Fahrverbot" .. dann darf aber auch kein Velo durch, oder dann begrenzte Fahrverbote für ein- oder mehrere Fahrzeugtypen.
Ein Mofa = Motorfahrrad gilt grundsätztlich als Fahrrad = Velo..
bei dem Signal =>

musst du den Veloweg benutzen..
hier..

.. darfst du hingegen nicht drauf..
Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Noch nie gesehen?
Velo darf, Mofa nicht.

quelle:
http://www.med-etc.com/v/verkehrszeiche ... ahrrad.png" onclick="window.open(this.href);return false;


quelle:
http://www.med-etc.com/v/verkehrszeiche ... ahrrad.png" onclick="window.open(this.href);return false;
Allegro 50/2 (1965) ¦ Rixe 503 (1974)