Kt. Aargau
Grundsätzlich gilt ab 2008: Jedes Mofa muss bei einem Halterwechsel vorgeführt werden. Dies ist unabhängig ob ein Ausweis vorhanden ist oder nicht, sprich vorführen muss man auch wenn man einen Ausweis besitzt. Man muss das Mofa nur einmal vorführen! Die Kontrolle kann bei einem Motorradmechaniker durchgeführt werden. Die Kontrolle beim STVA ist nicht möglich. Ein Duplikat kann nur der eingetragene Halter anfordern.
Vorführkosten (Mech) 60.- pro Mofa (fix)
Einlösung: Vignette, Versicherung, Steuer : 66.- pro Jahr
Nummerschild (Neu, Verlust, Diebstahl): 8.-
Anforderungen Mofa Prüfbericht:
Folgende Kantone fehlen (noch):
AI
AR
BE
BL
BS
FR
GE
GL
GR
JU
LU
NE
NW
OW
SG
SH
SO
SZ
TG
TI
UR
VD
ZG
ZH