Na und... n neuer Account ist schnell gemacht

Also bewertung bringt eig nicht viel! Ausser bei jemandem der viel verkauft!
Habe jedoch was gefunden:
In der Ricardo AGB (Die sicher jeder gelesen hat

)
http://www.ricardo.ch/pages/cond_over/files/agb_de.pdf steht bei 8e:
8 e. Produktemangel: hat geschrieben:
Sollte ein Produkt mit einem in der Angebotsbeschreibung nicht erwähnten Mangel behaftet sein, der
den Wert oder die Tauglichkeit des Produkts zum vorgesehen Gebrauch erheblich mindert oder
aufhebt, so muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung des
Produktes davon in Kenntnis setzen, um eine Nachbesserung auf Kosten des Verkäufers zu
verlangen. Dasselbe gilt, wenn dem Produkt eine Eigenschaft fehlt, die in der Angebotsbeschreibung
genannt wurde.
Der vorstehende Absatz schränkt weitergehende Gewährleistungs- oder Garantierechte (z.B. längere
Rügefristen oder Herstellergarantien) in keiner Weise ein.
Der Käufer muss dafür besorgt sein, das Produkt an die entsprechende Servicestelle des Verkäufers
zu bringen oder auf eigene Kosten zu senden.
Sollte der Verkäufer zweimal nicht auf die Mängelrüge reagieren oder sollte die vorgenommene
Nachbesserung nicht den gewünschten Erfolg erbringen, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
D.h für dich, als erstes mal den Verkäufer kontaktieren, der muss die Fehler beheben (dir n gutes Rad schiken)
Edit: Vlt noch Ricardo Link posten...