naja...
im allgemeinen gilt:
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Strafrahmen
Die Jugendlichen unterliegen je nach Alter unterschiedlichen Strafandrohungen. Vom Gesetz vorgesehene Strafenrahmen sind:
von 10 bis 15 Jahre:
Verweis, persönliche Leistung (bis max. 10 Tage)
von 15 bis 16 Jahre:
Verweis, persönliche Leistung (bis max. 3 Monate), Busse (bis max. Fr. 2000.--) und Freiheitsentzug (bis max. 1 Jahr)
von 16 bis 18 Jahre:
Verweis, persönliche Leistung (bis max. 3 Monate), Busse (bis max. Fr. 2000.--) und Freiheitsentzug (bis max. 1 Jahr und bei schwerster Delinquenz bis max. 4 Jahre)
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wie die situation aussieht entscheidet der richter... freiheitsentzug wirds schon nicht^^ aber unter 16 passiert kaum was... mit 16
