Wollte nur mal fragen, ob man etwas an einem Roller oder 50er LEGAL verändern darf (in CH)?
Was man ja nicht darf ist:

-Sportauspuff ohne Katalysator
-Zylinder mit mehr als 50ccm
Das weiss ich bis jetzt

lg MrChruschti
Moderator: MOD auf Probe
Mofa-Racer12 hat geschrieben:oder hat der keine Kompression mehr weil ich die Kolbenringe nicht reingedann habe ?
Das E-Prüfzeichen auf solchen Auspuffen zählt in der CH gar nichts.kolbenfresser hat geschrieben:Kannst dir nen anderen gedrosselten Sportaudpuff legal montieren, muss einfach E geprüft sein und du musst dazu ein Beiblatt haben welches meist zum Auspuff dazugegeben wird
Artikel 4, TGV:Der Lieferant der Austauschanlage muss dem Käufer eines Austauschschalldämpfers /
Austauschkatalysators bei Vorliegen einer entsprechenden EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung eine
schriftlich Bestätigung abgeben. Diese Bestätigung oder die CH-Typengenehmigung muss
zusammen mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden. Das Strassenverkehrsamt kann Einsicht
in die EG- bzw. ECE-Genehmigungsdokumente verlangen.
Auspuffe mit EG-BE sind in der Schweiz problemlos legal im Strassenverkehr einsetzbar (ohne Gewähr).Fahrzeugteile, Ausrüstungsgegenstände und Schutzvorrichtungen, die über ein
EG-, ECE- oder OECD-Konformitätszeichen verfügen, sind von der schweizerischen Typengenehmigung befreit.