tatsache für mofas gillt es auch. motorfahrräder gelten nach den verordnungen der fahrräder...
sie haben sogar daran gedacht den gesetztestext anzupassen....
https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
3. Kapitel:12Die Motorfahrräder
1. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen
Art. 1751Allgemeines, Abmessungen, Gewichte
1 Motorfahrräder müssen hinsichtlich der technischen Anforderungen nur den Artikeln 175-181a entsprechen.
2 Motorfahrräder dürfen höchstens 1,00 m breit sein. Rückspiegel, die bei mässigem Druck nachgeben, dürfen in eingeklapptem Zustand gemessen werden.
3 Motorfahrräder müssen über eine Lenkstange verfügen, die mindestens 0,35 m breit ist. Sie darf das Lenken und Treten nicht behindern.
4 Das Gesamtgewicht darf 200 kg nicht übersteigen, ausgenommen bei Rollstühlen.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 16. Nov. 2016, in Kraft seit 15. Jan. 2017 (AS 2016 5133).
nur mit der glocke richtet man sich nach den motorisierten fahrzeugen offensichtlich...
Art. 178bWeitere Anforderungen
1 Motorfahrräder müssen eine gut hörbare Glocke aufweisen; andere Warnvorrichtungen sind untersagt.
2 Die allgemeinen Vorschriften über die elektrische Anlage und die elektromagnetische Verträglichkeit (Art. 80) gelten sinngemäss.1
schei**e... meine lenkerbreite ist jetzt auf einmal legal.... misst
