Name überkleben
Moderator: MOD auf Probe
Name überkleben
Hi,
Heute bei der Arbeit hat mir mein Oberstift erzählt, dass man den Fahrzeugausweis einfach mit einem Kleber mit dem richtigen Namen überkleben darf, wenn er noch nicht umgeschrieben ist (z.B. bei einem neukauf oder so). Stimmt das???
Greez
Heute bei der Arbeit hat mir mein Oberstift erzählt, dass man den Fahrzeugausweis einfach mit einem Kleber mit dem richtigen Namen überkleben darf, wenn er noch nicht umgeschrieben ist (z.B. bei einem neukauf oder so). Stimmt das???
Greez
Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder.
Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme.
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- gluglu81
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Re: Name überkleben
nein, ich glaub das stimmt so nicht.
allerdings kontrolliert das soweit ich weiss auch keiner.
allerdings kontrolliert das soweit ich weiss auch keiner.
- hinweishippie
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Re: Name überkleben
Wäre wahrscheinlich sogar Urkundenfälschung. Dürfen tust du es ziemlich sicher nicht.
Siegen, stürzen oder Defekt vortäuschen
Re: Name überkleben
meine Vorposter haben recht.
¦>> IST Urkundenfälschung > du machst dich strafbar (Art. 252)
-
¦>> Änderungen darf NUR das Amt machen (ist ja auch irgend wo in der Datenbank registriert)
und daraus folgt...
¦>> Weil es auch Versicherungstechnich im Gesetz verankert ist;
(SR 741.01 /Art 63) Auszug:
- Die Versicherung deckt die Haftpflicht des Halters und der Personen, für die er nach diesem Gesetz verantwortlich ist, zumindest in jenen Staaten, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt.
- Ansprüche aus Sachschäden, für die der Halter nicht nach diesem Gesetz haftet;
Quelle
Also wenn da nicht der Name vom registrierten Halter steht, dann wird man sicher gerne von dir wissen wollen, wie dein Name da reingekommen ist...
¦>> IST Urkundenfälschung > du machst dich strafbar (Art. 252)
Spoiler für :
¦>> Änderungen darf NUR das Amt machen (ist ja auch irgend wo in der Datenbank registriert)
und daraus folgt...
¦>> Weil es auch Versicherungstechnich im Gesetz verankert ist;
(SR 741.01 /Art 63) Auszug:
- Die Versicherung deckt die Haftpflicht des Halters und der Personen, für die er nach diesem Gesetz verantwortlich ist, zumindest in jenen Staaten, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt.
- Ansprüche aus Sachschäden, für die der Halter nicht nach diesem Gesetz haftet;
Quelle
Also wenn da nicht der Name vom registrierten Halter steht, dann wird man sicher gerne von dir wissen wollen, wie dein Name da reingekommen ist...
Re: Name überkleben
hatte mal n töffli da hat jeder besitzer einfach seinen namen darunter geschrieben^^
sah noch lustig aus alle aus der gleichen familie.
aber heutzutage wenn du beim mech ne vignette hohlst musst du gleich umschreiben lassen.
greeez
sah noch lustig aus alle aus der gleichen familie.
aber heutzutage wenn du beim mech ne vignette hohlst musst du gleich umschreiben lassen.
greeez
-°~[T.A.E]~°- PiOni3R_.. <3 z75,,
Re: Name überkleben
Danke für die vielen Posts.
Hab noch ne andere Frage. Darf ich ein Mofa verkaufen, dass nicht auf mich eingelöst ist. Ich hab meins gekauft dann frisch "zwäg gmacht" und jetzt will ichs wieder verkaufen. Da lohnt es sich ja nicht ihn extra umzuschreiben.
Greez
Hab noch ne andere Frage. Darf ich ein Mofa verkaufen, dass nicht auf mich eingelöst ist. Ich hab meins gekauft dann frisch "zwäg gmacht" und jetzt will ichs wieder verkaufen. Da lohnt es sich ja nicht ihn extra umzuschreiben.
Greez
Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder.
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