Seite 3 von 16

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 29. Mär 2011, 17:18
von John Deere
Ja der ältere Herr meinste den?
Bei erwachsenen Leuten sagen die Bullen eh viel weniger als bei den Jungen.
Bei uns fahren fast alle "älteren" ohne Helm, das sagt auch keiner was.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 29. Mär 2011, 18:43
von -PUCH VELUX X30-
Gluglu, wie hoch sind den die Lenker begrenzt?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 29. Mär 2011, 19:36
von Zündapp Motor
Sollte bei Hochlenker auch kein Problem gehen, die Mass um 40cm haben. Habe mein Mofa so vorgeführt. Rückenlehne durfte ich nicht, da war nicht mal 20cm erlaubt.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 29. Mär 2011, 19:48
von -PUCH VELUX X30-
Mein Lenker wird aber über 40 Cm werden fluecht xD

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 00:18
von Töfflybueb
Hallo!
wie steht es mit LED-Beleuchtung??
lg
tb

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 00:26
von John Deere
nicht erlaubt!

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 00:32
von Töfflybueb
auch nicht am gepäckträger?
generell verboten oder darf man es einfach nicht während des fahrens auf öffentlichen strassen anhaben?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 00:33
von John Deere
Generell.
Jede zusätzliche Beleuchtung ist nicht gestattet.

Gruss

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 00:36
von Töfflybueb
wieso denn??

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 12:07
von Mario
Töfflybueb hat geschrieben:wieso denn??
WEILS VERBOTEN IST!

Tscheggs doch einfach........

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 12:55
von Töfflybueb
darf man nicht mehr fragen?
srry, habe gedacht das hier sei ein forum

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 12:56
von Mario
Töfflybueb hat geschrieben:darf man nicht mehr fragen?
srry, habe gedacht das hier sei ein forum
Was willst du denn sonst hören ?!?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 12:58
von Töfflybueb
ob jemand hier weiss, wieso die polizei einerseits gute sichtbarkeit verlangt, aber dann lichter wieder verboten sind. aber ist ja auch egal.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 13:00
von Töfflybueb
ist es schon mal vorgekommen, dass man jemanden hier zweimal mit über 50km/h erwischt hat und dann das töffli in die Presse kam?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 13:07
von Zündapp Motor
LED wird in der heutigen Welt mehr und mehr im Strassenverkehr zu sehen sein und ist auch erlaubt. Muss allerdings die frühere vorhandene Beleuchtung ersetzen und darf nicht als Zusatzlicht verwendet werden, ausser es sei wie bei Autos das heutige Tagfahrlicht.
Wenn das normale Rücklicht mal ausfällt, hat man noch ein Katzenauge, deshalb brauchts auch kein 2.tes Licht und man wird trotzdem gesehen. Deshalb sollte man auch von Tönung oder schwärzen von Rücklichtern die Finger davon lassen, da das Reflektieren nicht mehr gegeben ist.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 17:26
von Töffli-Freak
@Tofflybueb Gesetz ist Gesetz da kann man nichts machen, warum das so ist kann und muss man nicht immer verstehen.
Wegen der Presse, kenne einen der übertreibt zwar gerne ein bisschen dem wurde nach dem er 5 mal erwischt wurde mit angeblichen 95 km/h ein Maxi eingepresst. Aber das mit dem Einpressen stimmt glaub schon..

Wegen der Beleuchtung, da ist es auch so, wenn das Gesetz nein sagt ist halt einfach so, ob mans dann trotzdem macht oder nicht muss man selber wissen.
Wegen der Unterbodenbeleuchtung ist es bei Autos einfach so dass man sie über den Handbremskontaktschalter schalten muss dann ists erlaubt, sonst auch nicht. Wies bei Zweirädern ist weiss ich nicht ist glaub aber immer illegal.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 17:47
von Zündapp Motor
Ist nur im Stand bei abgeschaltetem Motor und Showzwecken erlaubt. Nicht erlaubt sind auch LED beleuchtete Scheibenspritzdüsen an Autos sowie Fussraumbeleuchtungen und spezielle LED Innenlichter.
Ich denke, das ist so wie Du sagst Töffli Freak, 5 Mal sind sicher etwas viel Mal erwischt. Aber nach mehr als 3 Mal wird wohl das Mofa eingestampft.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 17:49
von Cyrus !The Virus!
Zündapp Motor hat geschrieben:Ist nur im Stand bei abgeschaltetem Motor und Showzwecken erlaubt. Nicht erlaubt sind auch LED beleuchtete Scheibenspritzdüsen an Autos sowie Fussraumbeleuchtungen und spezielle LED Innenlichter.
Ich denke, das ist so wie Du sagst Töffli Freak, 5 Mal sind sicher etwas viel Mal erwischt. Aber nach mehr als 3 Mal wird wohl das Mofa eingestampft.
Beleuchtung (led) im Innenraum nicht gestattet?Da kenn ich aber einige Gesetzesbrecher....

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 18:03
von Töffli-Freak
Cyrus !The Virus! hat geschrieben:
Zündapp Motor hat geschrieben:Ist nur im Stand bei abgeschaltetem Motor und Showzwecken erlaubt. Nicht erlaubt sind auch LED beleuchtete Scheibenspritzdüsen an Autos sowie Fussraumbeleuchtungen und spezielle LED Innenlichter.
Ich denke, das ist so wie Du sagst Töffli Freak, 5 Mal sind sicher etwas viel Mal erwischt. Aber nach mehr als 3 Mal wird wohl das Mofa eingestampft.
Beleuchtung (led) im Innenraum nicht gestattet?Da kenn ich aber einige Gesetzesbrecher....
Ich nicht nur einige da kenn ich seeehr viel. Aber warum versteh ich da wirklich auch nicht -.- sobald die Türen zu sind löschen sie ab und stören so ja beim Fahren auch nicht.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 18:03
von Zündapp Motor
Der Ford Focus Titanium hat zwar eine original drinnen, muss aber so eingestellt bzw. nicht zu hell sein, sodass sie den Fahrer beim Fahrer nicht zu fest ablenkt bzw. irritiert. Auch 7ner BMW sollen heutzutage eine Variante besitzen.
Aber nachträglich eingebaute sind dann nur legal, wenn sie gedimmt werden können bzw. nicht zu hell leuchten.
Meist habe ich in Schweizer Tuningkatalogen gesehen, dass sie drum im Bereich der Strassenverkehrszulassungsordnung nicht erlaubt sind.