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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Verfasst: Mi 3. Jun 2015, 13:03
von gluglu81
die Frage der Kategorie "M" werde ich noch einbringen.

Allerdings glaube ich nicht dass ich dazu eine konkrete Antwort erhalte, da dies ja anscheinend Gegenstand der aktuellen Abklärung aufgrund des aktuellen Falls ist.
Der Gesetzestext bzw. die Abkommen sprechen da eigentlich eine klar Sprache welche im Widerspruch zu dem steht was in den Medien kommuniziert wurde.
...den laut den abkommen ist es klar: die Ausweise sind anerkannt, aber man muss das entsprechende in dem Land gültige Alter haben...
nur wurde das in den Medien so nicht dargestellt, was zu Verwirrung führt, vorallem wegen dem zitierten Brief aus Österreich.

Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Verfasst: Do 4. Jun 2015, 04:48
von addy33
nicht ohne grund warden die medien als 4. gewalt bezeichnet ;)

Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Verfasst: Sa 5. Dez 2015, 01:16
von gluglu81
Es ging wohl weiter in dem Thema Schweiz vs. Österreich...
Im Frühling sorgten zwei Töfflibuben mit ihrer Fahrt über die österreichische Grenze für eine kleine Staatsaffäre. Nun hat das Landesgericht Vorarlberg entschieden: Aus der Busse wird eine Ermahnung. Töffli fahren mit Schweizer Ausweis bleibt in Österreich jedoch illegal.

....
:arrow: http://www.srf.ch/konsum/themen/umwelt- ... nung-davon

Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Verfasst: Sa 5. Dez 2015, 01:22
von idontcare
addy33 hat geschrieben:im einverständis der bevormundeten personen ist in ösi ab 15 Jahren mofa erlaubt.
Nur mit der Töffliprüfung aus der Schweiz??

Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Verfasst: Sa 5. Dez 2015, 11:17
von gluglu81
nein... die Differenzierung ist falsch...

Damit DEIN Ausweis gültig ist musst du 2 Kriterien erfüllen:
1. du brauchst einen gültigen Führerschein
:arrow: den gibts in der CH ab 14... in Österreich erst ab 15

2. Ein Moped- oder Mofaführerschein ist nur dann im Ausland gültig, wenn der Lenker das im jeweiligen Land gültige Mindestalter erreicht hat.
:arrow: in der CH ab 14... in Österreich erst ab 15


Das Einverständnis der Eltern ist sowieso nötig, aber das kann man soweit voraussetzen, sonst hättest du die Prüfung gar nicht machen können/dürfen. Bei der Anmeldung musste ja dein Vormund unterschreiben. Das war auch bei der Mofaprüfung in der CH so als du dich da angemeldet hast.



hier noch eine Infoseite aus Österreich dazu:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 40600.html