Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren
Verfasst: Mi 3. Jun 2015, 13:03
die Frage der Kategorie "M" werde ich noch einbringen.
Allerdings glaube ich nicht dass ich dazu eine konkrete Antwort erhalte, da dies ja anscheinend Gegenstand der aktuellen Abklärung aufgrund des aktuellen Falls ist.
Der Gesetzestext bzw. die Abkommen sprechen da eigentlich eine klar Sprache welche im Widerspruch zu dem steht was in den Medien kommuniziert wurde.
...den laut den abkommen ist es klar: die Ausweise sind anerkannt, aber man muss das entsprechende in dem Land gültige Alter haben...
nur wurde das in den Medien so nicht dargestellt, was zu Verwirrung führt, vorallem wegen dem zitierten Brief aus Österreich.
Allerdings glaube ich nicht dass ich dazu eine konkrete Antwort erhalte, da dies ja anscheinend Gegenstand der aktuellen Abklärung aufgrund des aktuellen Falls ist.
Der Gesetzestext bzw. die Abkommen sprechen da eigentlich eine klar Sprache welche im Widerspruch zu dem steht was in den Medien kommuniziert wurde.
...den laut den abkommen ist es klar: die Ausweise sind anerkannt, aber man muss das entsprechende in dem Land gültige Alter haben...
nur wurde das in den Medien so nicht dargestellt, was zu Verwirrung führt, vorallem wegen dem zitierten Brief aus Österreich.