
Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Moderator: MOD auf Probe
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
***Klugscheissermodus an*** .. das ist kein "Allgemeines Motorfahrzeugverbot" .. sondern eben ein Teilfahrverbot nach Art. 19 für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder..
.. ***Klugscheissermodus aus***

- gluglu81
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
ich hasse dieses Schild... das wurde und wird nur wegen den ganzen Ökofuzzis aufgestellt.2_Stroker hat geschrieben:Noch nie gesehen?Velo darf, Mofa nicht.
quelle:
http://www.med-etc.com/v/verkehrszeiche ... ahrrad.png" onclick="window.open(this.href);return false;

hier auch... seit der Rhydamm erstellt wurde war das kein Problem, aber auf einmal steht da so ein Schild wo vorher nur ein 2 Teiler war.

hat doch irgendeiner auf der Gemeinde klangheimlich so ne Umstellung bewirkt.
da plagte mich doch gleich der Gedanke:
Provokativ sollte man gleich das obligate Mofawerkzeug rauskramen und ne runde klassisches Frisbie spielen um es im Rhein zu versenken

...aber als anständiger TÖfflibueb tut man sowas ja nicht


Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Ob das dann wirklich gut kommt?
https://www.bluewin.ch/de/leben/lifesty ... nbahn.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Ich wusste gar nicht, dass Velos und Mofas mancherorts umgekehrt durch die Einbahnstrasse fahren dürfen.
https://www.bluewin.ch/de/leben/lifesty ... nbahn.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Ich wusste gar nicht, dass Velos und Mofas mancherorts umgekehrt durch die Einbahnstrasse fahren dürfen.
Taurus68
Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Höre ich auch gerade zum ersten Mal!
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Hallo Zäme
Ich habe eine Frage....Darf man, wenn das Hauptmofa zb. in Revision ist, ein Ersatzmofa mit der Nummer des Haupttöfflis fahren? Ich glaube es war schon mal eine Diskussion darüber im Forum ich finde sie aber nicht
Und ist das für jeden Kanton gleich?
Gruss
Sachs503Hercules

Ich habe eine Frage....Darf man, wenn das Hauptmofa zb. in Revision ist, ein Ersatzmofa mit der Nummer des Haupttöfflis fahren? Ich glaube es war schon mal eine Diskussion darüber im Forum ich finde sie aber nicht

Gruss
Sachs503Hercules

- Bikeman
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
.. im Kt ZH kein Problem ... nennt sich Wechselnummer ... habe grad heute morgen meinen Pinky-Rahmen als 5. Mofa auf dieselbe Nummer eingelöst. 
Kantönligeist lässt grüssen, am Besten mit dem alten und neuen Ausweis grad aufs Stva und machen lassen

Kantönligeist lässt grüssen, am Besten mit dem alten und neuen Ausweis grad aufs Stva und machen lassen
Zuletzt geändert von Bikeman am Do 26. Mai 2016, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Salü
Ja ich habe auch alle meine Nummer auf eine Wechselnummer eingelöst.. Ich meine aber ohne iergendwie etwas einzuschicken oder zu bezahlen und für eine begrenzte Zeit...
Ja ich habe auch alle meine Nummer auf eine Wechselnummer eingelöst.. Ich meine aber ohne iergendwie etwas einzuschicken oder zu bezahlen und für eine begrenzte Zeit...
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
... iw einlösen/registrieren musst dus auf jeden Fall .. dann gibts also keinen Unterschied .. Wechselnummer kostet ja nix .. Ausweis ausstellen geht 3 min.
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
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https://mofapower.ch/viewtopic.php?f=5& ... the+outlaw
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https://mofapower.ch/viewtopic.php?f=5&t=26024
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- gluglu81
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
sodala, jetzt möcht ichs doch mal im Detail wissen. Finde nämlich nichts...
Wo steht geschrieben das eine Rahmenverstrebungsstange am Mofa nicht erlaubt ist?
Wo steht geschrieben das eine Rahmenverstrebungsstange am Mofa nicht erlaubt ist?
Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Ja das sehe ich auch nicht als illegal. Solange der rahmen nicht abgeändert wurde und es die fahrweise nicht beeinträchtigt (lenkanschlag oder was auch immer) ist es ein aufbau am fahrzeug das keine typengenehmigung braucht.... das ist wie eine adaptive kistenhalterung bei motorrädern.... braucht keine typenprüfung....
- gluglu81
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Der Artikel ist ja simpel und sagt aus: DU DARFST GAR NICHTS.sachs_502 hat geschrieben: 4 Änderungen an Motorfahrrädern sind untersagt. Das Auswechseln von Fahrzeugteilen ist nur im Rahmen der typengenehmigten oder der ursprünglich zugelassenen Ausführung zulässig. Ausgenommen ist der Anbau von typengenehmigten Zubehörteilen wie Lichter und Rückstrahler.3
....
Zum Selber nachlesen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Auch keine Seitentaschen, oder ein Gepäckträgerkörbli... usw.
ABER: obiger Artikel bezieht sich auf die Version März 2005 oder sowas...
inzwischen ist dieser NICHT mehr enthalten... aber was heisst das den nun?
ist der nun abgeschafft?
weil dann hätten die mir die Rahmenverstrebung ilegal abgenommen

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
im allerersten absatz des mofaartikels steht etwas aussagekräftiges und interessantes dazu... (ist seit jeher da)
ich würde sagen regress
EDIT:
unterstützend wäre
ist ja stabilisierend 
also wenns nicht mehr da steht... ist nichts mehr gültig.Art. 1751Allgemeines, Abmessungen, Gewichte
1 Motorfahrräder müssen hinsichtlich der technischen Anforderungen nur den Artikeln 175-181a entsprechen.
ich würde sagen regress

EDIT:
unterstützend wäre
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Art. 178 Rahmen, Räder, Reifen, Bremsen, Aufbau, Aufschriften
1 Rahmen, Lenkstange, Gabeln und Räder müssen genügend stark gebaut sein.

- gluglu81
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
ja, das wird ne gaudi wenn ich da mit der MFK diskutieren muss...
Leider wurden die konfiszierten Teile bereits amtlich verschrottet.
Drum hab ich keine Querstange mehr um zu querulieren...
Aber das VTS druck ich mich aus.
Bin gespannt... allerdings erst nach demRBAB PAB (Piraten Alpenbrevet), hab im moment andere sorgen als langweilige orimofas aufzubauen. 
Leider wurden die konfiszierten Teile bereits amtlich verschrottet.
Drum hab ich keine Querstange mehr um zu querulieren...

Aber das VTS druck ich mich aus.
Bin gespannt... allerdings erst nach dem

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Schaut euch mal Bitte die ganzen Bestimmungen an die auf fast kein einziges mofa zutreffen!
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Die Treffen nicht zu weil damals die Bestimmungen anders waren.
Es gilt das Gesetz aus welcher Zeit das Mofa kommt.
Neue müssen einfaxh nach diesen Kriterien gebaut werden.
Es gilt das Gesetz aus welcher Zeit das Mofa kommt.
Neue müssen einfaxh nach diesen Kriterien gebaut werden.
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
ja, ist mir auch klar, aber Witzig ists trozdessen.
Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Das sind die bestimmungen für die immatrikulation.
Gewisse stellen beziehen sich auf aktuelles, die technischen grundlagen aber an die immatrikulation. Und in der schweiz gilt: die bestimmungen des baujahrs definieren dessen typisierung.
Edit: Da hab ich mal wieder vergessen auf senden zu drücken
Gewisse stellen beziehen sich auf aktuelles, die technischen grundlagen aber an die immatrikulation. Und in der schweiz gilt: die bestimmungen des baujahrs definieren dessen typisierung.
Edit: Da hab ich mal wieder vergessen auf senden zu drücken

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Darf man mit 17,nur im Besitz des Mofafahrausweises,nun nach Österreich fahren oder nicht? 

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Gute Frage..
Theoretisch hätte man einen Vertrag abhandeln müssen, der das Ganze regelt.. In Deutschland ist es so, dass man einfach 16 Jahre alt sein muss.. Dann ist es legal..
Ich schätze in Österreich wird es gleich sein. Zur Sicherheit mal beim Stva nachfragen obs schon News zu dieser Affäre gibt..
Aber.. ich wurde sogar schon mitm Hödi angehalten und kontrolliert.. Hatte keine Probleme, vlt aber auch weil ich schon den Rollerführerschein habe?
Theoretisch hätte man einen Vertrag abhandeln müssen, der das Ganze regelt.. In Deutschland ist es so, dass man einfach 16 Jahre alt sein muss.. Dann ist es legal..
Ich schätze in Österreich wird es gleich sein. Zur Sicherheit mal beim Stva nachfragen obs schon News zu dieser Affäre gibt..
Aber.. ich wurde sogar schon mitm Hödi angehalten und kontrolliert.. Hatte keine Probleme, vlt aber auch weil ich schon den Rollerführerschein habe?
Simson fahren das ist Kult, wer keine hat, ist selber Schuld!
Simson Power in den Händen, dieses Glück wird niemals enden!
Wer IFA fährt, fährt nie verkehrt, weil IFA immer richtig fährt
made by ost - no rost!
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