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Verfasst: Di 27. Nov 2007, 07:41
von Polini
lol die sehen das eh nicht

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 10:02
von PUCH
ist ne rahmenverstrebung legal? weil eigentlich machts ja das mofa sicherer...wenn sonst alles oti bleiben würde?

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 11:23
von Sachs_Tuner
nein, rahmenverstrebungen sind illegal

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 12:28
von -PUCH VELUX X30-
Sachs_Tuner hat geschrieben:nein, rahmenverstrebungen sind illegal

So etwas von Biräweich, Rahmenverstrebungen machen dass Möff sicherer!!!!! Was sind denn das für Beamte?

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 12:33
von belmondo racing
ja das frag ich mich auch rennbremsen beim auto sind auch illegal obwohl diese viel sicherer sind als normale bremsen...

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 14:54
von PUCH
da passt mein beamtenwitz wiedermal sehr gut... 8)
die würden sich besser mal um die schippis oder die richtigen verbrecher...kümmern...aber da haben sie wieder zu wenig mumm....naja :? :?

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 15:34
von MT_Tuning™
die sind meistens illegal weil die zu den Autos nicht "Typengeprüft" sind, das heisst die nötigen Tests sind nicht vorhanden, obwohl sie wahrscheinlich besser geeignet wären für die bremsen... es gibt ja solche, unter anderem brembo, meiner meinung nach eine der besten bremsen!

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 16:14
von belmondo racing
also die ziemlich besten bremsen die es auf dem markt giebt ist die keramik carbon bremsanlage von porsche die von SGL Carbon entweickelt worden ist und von porsche in serienreife gebracht worden ist. wenn sie noch kalt ist bremst sie gleich gut wie die originalen aber wenn sie betriebstemperatur haben dann greifen diese bremsen das kann ich euch sagen :D
greeeez

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 16:21
von -PUCH VELUX X30-
ich begreiif einfach solche Gesetze nicht, ich würds noch akzepitiren wenn man die (zB) Rahmenstrebe teigen müsste, dass es auch hählt! aber die Gesetze sind halt so, der grössste Schwachsinn,

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 19:08
von gluglu81
Du kannst grundsätzlich jedes Teil welches Typisiert (also geprüft) ist legal verwenden... ABER:

zum typisieren musst du:
1. geld haben
2. Zeit haben
3. Wissen wie und wo
4. die geltenden Richtlinien nicht verletzen (StVG)

Z.b.: Kann ein Motor mit Kickstarter (zb. Puch Z50) welcher in der Schweiz ja nie so verkauft wurde, legal an ein für den Z50 typisierten Puch montiert werden. Der Z50 Motor ist ja typisiert, egal ob mit oder ohne Kickstarter.
Nun der Haken:
Aufgrund der Bauweise des Motors passen dann die originalen Pedale nicht mehr. Gemäss StVG muss jedes Mofa Pedalen haben, damit es ohne Motor immernoch wie ein Fahrrad bewegt werden kann.
Also müssen andere Pedalen her, gibts aber nicht typisiert, zumindest von Puch.
Fazit: Motor typisiert, Pedalen nicht, somit kein Z50 mit Kickstarter am Mofa zugelassen.

Willst du etwas typisieren, muss dieses Teil oder Fahrzeug abgenommen werden. Dies ist meist mit 1-2 Crashtests aufgrund der Verkehrssicherheit verbunden. Die "Prüflinge" sind vom Antragssteller bereit zu stellen.
Wer also Flügeltüren typisieren lassen will, braucht sowohl die Flügeltüren wie auch das Entsprechende Auto 3mal.
1x Materialtest (=auto danach schrott)
1x Crashtest (=auto danach schrott)
1x zum Vorführen (und danach zum legal fahren)

Eine teuere Angelegenheit, wenns nicht schon vor euch jemand gemacht hat (Mit dem selben Teil und Fahrzeug, versteht sich...)

Verfasst: Mi 28. Nov 2007, 18:05
von Derbi_GPR
Zum verschweissten Dreieck: Das ist illegal, da du den Rahmen veränderst, was verboten ist, das gleiche gillt auch für die Verstrebungsstangen.
Zum Lenker: Das wegen der Breite wurde ja schon gesagt, er darf jedoch auch keine spitzen Kanten haben, sonst ist er auch verboten! (gillt auch für Spitzschrauben etc..)

So lautet das Gesetz, in der Realität wird jedoch kaum ein Polizist bemerken, dass das Dreieck verschweisst ist^^
Gruss