Jaa nee eig. ist es so, zitat von mir: 'ich werde mir nächste woche sowieso endlich nen neuen pc kaufen', also bringts tasti nicht mehr aber habe es noch nie geschafft, momou geld hani scho (bin dann eher z knauserig zum's usgee^^)
Als ob es nicht reicht, dass mein kack Programm nicht funktioniert, spinnt manchmal die scheiss Verbindung zwischen Tastatur und Empfänger, sodass ein paar Tastenanschläge nicht angenommen werden, andere wieder XXXX mal.... Ahhhhhhhhhhhhhhh ich hasse diese Woche
PucH Max! hat geschrieben:endlich mal einer, der ne karre hat mit ner hubraumgroesse welche nicht als bier durchgeht.
ich weiss gar nicht warum alle denken dass es so schwer ist:
Art. 115 Schweizerische Zulassung
1 Ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger müssen mit schweizerischem Fahrzeugausweis und schweizerischen Kontrollschildern versehen werden, wenn
a.
ihr Standort sich seit mehr als einem Jahr ohne Unterbruch von mehr als drei zusammenhängenden Monaten in der Schweiz befindet;
b.
der Halter sich seit mehr als einem Jahr ohne Unterbruch von mehr als drei zusammenhängenden Monaten in der Schweiz aufhält und das Fahrzeug länger als einen Monat hier verwendet;
c.
der Halter mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz sich für weniger als zwölf zusammenhängende Monate im Ausland aufhält und das Fahrzeug langer als einen Monat hier verwendet;
d.1
sie zur entgeltlichen Beförderung von in der Schweiz aufgenommenen und hier wieder abzusetzenden Personen oder Gütern (Binnentransporte) verwendet werden;
e.
sie die Erfordernisse des Artikels 114 Absätze 1 und 2 nicht erfüllen.
2 Ist die Gültigkeitsdauer einer ausländischen Zulassung im Ausland abgelaufen, so können die Zollämter bei der Einreise die Verwendung des Fahrzeugs in der Schweiz für höchstens einmal 30 aufeinander folgende Tage bewilligen; nach Ablauf dieser Frist muss das Fahrzeug in der Schweiz immatrikuliert werden.
3 ...2
4 Ausländische Motorfahrräder sind als Motorräder oder Kleinmotorräder zuzulassen, sofern sie nicht einem in der Schweiz anerkannten Motorfahrrad-Typ in allen Teilen entsprechen.3
5 Ausländische Fahrzeuge sind vor der schweizerischen Zulassung amtlich zu prüfen.
6 Bei der Erteilung der schweizerischen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder sind die ausländischen Ausweise und Kontrollschilder einzuziehen. Die kantonale Behörde annulliert die Ausweise und vernichtet oder entwertet die Kontrollschilder. Sie sendet die Ausweise an die Zulassungsbehörde unter Hinweis auf die schweizerische Zulassung und die Vernichtung oder Entwertung der Kontrollschilder. Der Halter kann verlangen, dass ihm entwertete Kontrollschilder zurückgegeben werden oder die Vernichtung bestätigt wird.4
7 Absatz 6 gilt nicht, wenn ausländische Fahrzeuge nur vorübergehend mit schweizerischem Ausweis und Kontrollschildern zugelassen werden oder wenn eine Doppelimmatrikulation erforderlich ist, weil:
a.
der Halter Wohnsitz in der Schweiz hat, sein Arbeitsort sich aber im Ausland befindet;
b.
ein ausländisches Fahrzeug auch für Binnentransporte in der Schweiz verwendet wird; oder
c.
der Standort des Fahrzeuges sich abwechslungsweise für ungefähr die gleiche Dauer in der Schweiz und im Ausland befindet.5
das hat mir sogar das STVA geschickt,.
@velux, wenn du das noch lesen kannst dann kannste auch nochn bierchen öffnen
VW Käfer 1302 S Anno 1971
Cimatti Monomarcia
Puch Maxi N Cafe Racer
schei**e: Wiedermal so ein Erstsekler auf uns zu gekommen und uns mit Chäschopf und so beschimpft aber als dann der kleinste von allen auf ihn zu lief hatte er die Hosen voll
Geil: Schon Mittwoch also frei am Nachmittag
schei**e: Handschuh verloren
Ich bin so schön, Ich bin so Doll, Ich bin der Anton aus Tirol!
schei**e: Gestern hat mich ein Mann im Bus angemacht. Der ging zu jeder männlichen Person im Bus und fragte mit so einer komischen Stimmer ob mann im etwas Helfen könnte bei ihm Zuhause
Geil: Für 8min Zahnarzt 2h nicht in die Schule kommen
Ich bin so schön, Ich bin so Doll, Ich bin der Anton aus Tirol!