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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 22:51
von Marcello
Servus, muss das Hinterrad drehbar sein, wenn das Fahrzeug auf dem Ständer steht?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 23:00
von gluglu81
wenn das nicht der Fall ist, ist ja (nur) der Ständer defekt... somit lässt sich das Mofa nicht mehr auf dem Ständer starten.
Bei einer normalen Verkehrskontrolle wird das vermutlich keiner beanstanden.

Dein Mech oder die MFK können dies jedoch schon beanstanden wenn du das Mofa vorführst.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 19. Aug 2014, 16:31
von vhchristian
Darf man mit 14 Jahren nach Österreich rüberfahren?

Hab schon paar gefragt,alle sagen was anderes :spinner

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 19. Aug 2014, 17:03
von gluglu81
ja, darf man... früher war noch eine Versicherungskarte nötig (gabs für 5.- auf der Gemeinde).
Heute scheint das aber nicht mehr aktuell zu sein, so die Auskunft von der obligatorischen Mofaversicherung als ich angefragt habe.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 17:12
von vhchristian
gluglu81 hat geschrieben:ja, darf man... früher war noch eine Versicherungskarte nötig (gabs für 5.- auf der Gemeinde).
Heute scheint das aber nicht mehr aktuell zu sein, so die Auskunft von der obligatorischen Mofaversicherung als ich angefragt habe.
ok danke

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: So 21. Sep 2014, 18:08
von sachs-4ever
Muss das Rücklichtglas rot sein oder reicht eine rote Lampe aus?
Darf man das Rücklichtglas nachträglich rot machen? Mit Folie oder so....

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 12:03
von Sachs alpa Turbo
Es geht um mein Pony Junior.
Diese gabs ja als Hg und Automaten, oder?
Meins ist leider ein Auto und ich habe keinen Ausweis.
Nun möchte ich es aber vorführen und auf Hg umbauen.
Soll ichs mit dem Hg Motor vorführen oder ihn als Auto vorführen und dann den Motor einbauen (steht glaub nicht im Ausweis ob Hg oder Auto?) ?
Oder geht das gar nicht?

Wie kann ich eig. kontrollieren ob ein Mofa geklaut ist oder nicht?
Mus ich da einfach die Polizei fragen gehen?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 12:50
von Bikeman
dein Hödi hat ne Typennummer und die ist entweder Automat oder HG .. mitbder Typennummer ist also grundsätzlich festgelegt, was druntergehört und wenn der Prüfer seinen Job Ernst nimmt, wird er's merken (ausßer du wechselst das Typennummerschildi auch, wobei da noch die Rahmennummer ist, die wahrscheinlich auch iw mit der Typennummer verlinkt ist)

Ja, ruf die Polizei an von wegen geklaut oder nicht

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 13:12
von Sachs alpa Turbo
Aber wenn ich nach dem vorführen den Motor wechsle kann merkt das die Schmiar nicht bei ner Kontrolle?
Also ich meine obs im Ausweis steht.
Das wegen geklaut, kann ich da einfach 117 anrufen und sagen ich möchte gern wissen ob mein Mofa geklaut ist?
Und falls es geklaut wäre, würden sies dann hohlen kommen?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 20:38
von Fredrwe
Ich würde ganz bestimmt nicht aufs 117 Anrufen das ist für notfälle gedacht!!

Rufe lieber die normale Telefonnummer der Polizei an Die Rufnummer ist bei jeder Zentrale anders die solltest du aber ziemlich sicher im internet finden können zum Beispiel ist die Rufnummer der Berner Zentrale 031 634 41 11

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 20:50
von Sachs alpa Turbo
Okay aber wenn es jetzt tatsächlich geklaut wäre würde es die Polizei hohlen kommen?
(Hab ich von der Mulde gerettet)

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 20:57
von Bikeman
ne sicher nicht.. die werden den Besitzer informieren und je nach dem kommt der's wieder holen.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 20:58
von 2_Stroker
Die Polizei weiss nur von gestohlenen Fahrzeugen, wenn diese gemeldet wurden.

Aufm STVS kannst du Infos anfordern und ev. auch den letzten Besitzer ausfindig machen.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 21:04
von Sachs alpa Turbo
Ich habe am Mofa einige Teile gewechselt.
Könnte der Besitzer dann einfach meine Teile mittnehmen?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 21:12
von Bikeman
überleg doch selbst ... das sind doch DEINE Teile.. nimm sie halt weg, WENN er den wirklich geklaut ist und der Besitzer tatsächlich kommt. Und überhaupt... was bastelst du auch an nem Hödi rum, wenn du nachher Angst hast, dass er geklaut ist.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 8. Okt 2014, 18:50
von sachs-4ever
Ist es möglich zwei Mofas auf die selbe Nummer einzulösen? Oder gibt es im Gesetzt ein anderes Schlupfloch wie man das bedingt machen dürfte?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 8. Okt 2014, 18:53
von Mario
Das ist möglich und legal.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 8. Okt 2014, 20:28
von blablus
Ich habe mal gelesen, dass man bis 30 Mofas auf ein Nummernschild einlösen darf.
Bin mir aber nicht sicher ob es stimmt aber 2 sind sicher LEGAL

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 8. Okt 2014, 20:43
von sachsrider97
Kantönligeist lässt grüssen. Kanton Bern sind 2 möglich, Zürich kann man glaub ich bis zu 30 aufs gleiche Nummero einlösen. Am besten rufst du Kurz STVA an oder gehst gerade vorbei.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 8. Okt 2014, 21:02
von Bikeman
Kt ZH sagten sie mir Sieben.. Drei habe ich schon mit einer Nummer :thumbup