Wer ein Fahrzeug kaufen will, tut dies meistens ohne vertiefte Fachkenntnisse.
Ein Ausweis muss dabei sein... weil wenn ein Ausweis dabei ist, dann ist das Fahrzeug sauber, konform und vorallem ein offizielles Schweizer Fahrzeug, wenn es sich um einen Schwizer Fahrzeugausweis handelt.
...so ein Fahrzeugausweis ist schliesslich ein offizielles Dokument.
![Nope :nein:](./images/smilies/nope.gif)
ich hab mich erkundigt... ich wollte wissen wie es sich verhält, zb. auf Verkaufsplattformen wie Ricardo wenn man ein als solches betiteltes ausländische Modell oder Rahmen mit CH Ausweis kauft.
Da nicht in jedem Kanton genau gleich hingeschaut wird, ist es durchaus möglich, zb. einen deutschen Puch X30 Sport mit schweizer Ausweis zu kaufen. Meistens sogar noch mit der schweizer Typisierungsnummer im Ausweis.
Import geschieht in aller Regel mit einem 13.20 Formular und dann gibt es eine Typ X Genehmigung.
Grauimporte hingegen werden in der Regel einfach als CH Typ 1234 (Beispiel) was es bereits gab im Duplikat erfasst, was natürlich nicht korrekt ist.
hier ein Beispiel eines solchen Grauimports:
https://www.ricardo.ch/de/a/puch-x30-1164922574/
Beschreib:
Puch x30 umbau caferacer querstrebe ist verschraubt kann jeder zeit wieder zurück gebaut werden deutsches modell läuft einwandfrei 2 gang handschaltung mit schweizer papiere
man sieht, für den X30 aus Deutschland wurde mit der bestehenden Rahmennummer und mit dazu gedachter Typisierungsnummer eines CH Modells (Natürlich ein gesuchter teurer X30 NS Typ 7191) ein CH Ausweis Duplikat erstellt.
Original ist da nicht mehr viel, aber das ist auch nicht ausschlaggebend, man kann es ja wieder auf ori zurück bauen... oder?
Ich wollte nun wissen, ob dieser Ausweis so seine Gültigkeit hat... auf dem Rahmen fehlt ja die Typisierungsnummer bzw. falls nicht, wurde diese nachträglich gestanzt, was bekanntlich nicht erlaubt ist.
--> Antwort vom Strassenverkehrsamt kam prompt:
NEIN, DER AUSWEIS IST NICHT GÜLTIG. und das StVA ist dafür auch nicht dafür belangbar.
Derjenige welcher das Duplikat beantragt ist für die Richtigkeit der Angaben haftbar.
Das bedeutet jedoch auch, dass der Halter des Fahrzeugs, im Fall eines Verkaufs eben der neue Halter für diesen "Fehler" haftbar ist.
Im Fall einer Kontrolle gibt das ziemlich ärger.
Dokumentenfälschung und natürlich auch den Verlust der Zulassung für das teuer gekaufte Töffli.
Das Fazit:
wer ein Mofa mit Ausweis kauft sollte in jedem Fall immer Rahmennummer UND Typennummer am Rahmen genau kontrollieren.
Der Ausweis sagt gar nichts aus... etwas dickes Toilettenpapier, mehr ist der nicht Wert.