Ich suche die gesetzliche Grundlage, die diese Motoren verboten hat.
Soviel Material wie möglich. Wenns geht mit Quellhinweisen.

Moderator: MOD auf Probe
addy33 hat geschrieben:weil man beim bergabfahren mit leerlauf schnell mal über 60 kommt... bei langen steilen abfahrten kann man auch mal die 80 erreichen... aber im leerlauf zu fahren ist verboten! , und die bremsen sind typengenemigt für maximal 50kmh
wäre wohl die einleuchtnste erklärung
.. ne Addy, das IST das Gesetz, bzw. die Verordnung in ganzer Länge, nix Zusammenfassung ...addy33 hat geschrieben:.. dass diese seite lediglich eine zusammenfassung der gesetzesartikel ist, ...
Geht bei 2 Gang Automaten aber nicht, weil die 2. Gang Kupplung vom Hinterrad und nicht vom Motor angetrieben wird.addy33 hat geschrieben:nicht unlogisch...beim Automaten muss man anhalten um den motor auszukoppeln
ansonsten dreht der weiter mit
Töffli-Freak hat geschrieben: 2 Gang Automaten
Also 60 sind möglich aber 80?? Du müsstes von einem Pass runterfahren, was jedoch kaum möglich ist da du vor jeder Kurve bremsen musst...addy33 hat geschrieben: bei langen steilen abfahrten kann man auch mal die 80 erreichen...