Ricardo Geldzurückforderung

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neverknow707
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Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von neverknow707 » So 22. Jun 2014, 21:47

Hoi zäme
Ich habe vor ein paar Wochen eine Endstufe ersteigert, die scheinbar völlig neu und zu 100% funktionieren soll. Jetzt wollte ich sie einbauen und siehe da, sie ist kaputt. ich habe sogar meinen Elektroniker Kollegen kommen lassen, doch der konnte nur noch den Tod der Endstufe feststellen :sad2:
Wie würdet ihr das Geld zurückfordern? Ich habe dem Verkäufer schon eine Mail geschickt, natürlich schreibt er nicht zurück :facepalm:
oder habe ich gar kein Recht das Geld zurück zu bekommen? :?
Gruess
Sämi

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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von Bikeman » So 22. Jun 2014, 21:49

der Deal ist zwischen dir und ihm gelaufen, Ricardo stellt nur die Plattform zur Verfügung. Ruf ihn am Besten an, das macht mehr Eindruck als ein Mail.

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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von addy33 » So 22. Jun 2014, 22:06

ein kauf mit ricardo ist mit rechtlichem vertrag gekoppelt ;) es ist nicht nur eine platform.


dennoch sollte man sich zuerst mehrmals an den verkäufer wenden.

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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von gluglu81 » So 22. Jun 2014, 22:13

erstmal sollte man genau lesen was im inserat bzw. der auktion genau drin steht...
wurde die Endstufe vielleicht schon als defekt angeboten?
da gibts manchmal so kleingedrucktes das gerne überlesen wird im eifer des Schnäppchenwahns.


Ricardo ist nur ein plattform, Sie sind nicht für den Handel verantwortlich und möglicher rechtlicher belangen die daraus resultieren könnten.
Ricardo bietet dir aber die möglichkeit eine Bewertung abzugeben und das ist eigentlich die einzige Möglichkeit über Ricardo dem Verkäufer eins ans Schienbein zu geben... obs ihn interessiert ist ne andere Geschichte.
Wenn eine direkte Kontaktaufnahme nichts bringt (denk dran, es ist ferienzeit! da muss man auch etwas geduldig sein) dann musst du den verkäufer eben zivilrechtlich belangen, auf basis von dem, was in der Auktion an konditionen hinterlegt wurden.

bei Kleinbeträgen ist sowas aber in der Regel kaum lohnenswert... :-(
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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von neverknow707 » So 22. Jun 2014, 22:16

Vielen dank ich werde bald mal bei ihm Anrufen

und wegen dem Inserat: http://auto.ricardo.ch/kaufen/fahrzeugz ... 735756570/" onclick="window.open(this.href);return false;
Gruess
Sämi

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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von Bikeman » So 22. Jun 2014, 22:23

er hat fast nur positive Bewertungen und die Aussage 'neu' ist klar. Wie gesagt, ich würde ich anrufen und das Problem ohne zu drohen schildern.. Ware zurück und Geld zurück..

@ Addy.. der Vertrag mit ricardo beschränkt sich auf's Gebührenzahlen.. ob du Puff hast mit deinem Verkäufer oder nicht, interessiert die gar nicht, wei lsie eben nur die Handelsplattform (gegen Gebühr) zur Verfügung stellen. => lies mal 1.3 in den ABG => http://www.ricardo.ch/ueber-uns/Portals ... 2510130104" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von 2_Stroker » So 22. Jun 2014, 22:30

Die Endstufe lag 2 Jahre bei ihm im Keller, das ist je nach Luftfeuchtigkeit etwas vom übelsten, was du einem elektronischen Gerät antun kannst (das sagt dir ebenfalls ein Elektroniker..)

Er schliesst Garantie aus, jedoch schreibt er, dass sie funktioniert. Allein schon deshalb würde ich ihn anrufen und ihm sicher mehrmals schreiben, bis er antwortet.
Tut er das nicht, so kannst du dir Hilfe von Ricardo holen, oder es zumindest probieren.

PS: Bevor du die Anlage in die Tonne kloppst, weil du darauf sitzen geblieben bist:

- Prüfe und zieh die Sicherung mal raus, ggf. die Kontakte reinigen (wegen Kellerlagerung ist korrosion gut möglich)
- Gehäuse öffnen und Platine angucken, mit dem Heissluftföhn VORSICHTIG alles gleichmässig mit ca. 50 Grad erwärmen. Die Kondensatoren (besonders Elektrolytkondensatoren) dabei nicht mit erwärmen.
- Oder du legst den noch geschlossenen Verstärker 1 Woche lang auf die Heizung

Elektronik reagiert in manchen Fällen durch Temperaturunterschiede sehr stark. Beispielsweise konnten fehlerhafte Reflow-Lötstellen auf Grafikkarten von diversen Notebooks durch ein erhitzen der Grafikkarte im Backofen wieder funktionsfähig gemacht werden.
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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von Babaloo » Mo 23. Jun 2014, 10:30

Wenn alles nichts nützt hilft immer der Hausbesuch.

Ich bevorzuge da den Besuch am Arbeitsplatz des fehlbaren. Wenn möglich zum Znüni oder zvieri. Kurze Ansage, Druck machen, Forderung stellen, den Druck erhöhen, den Handel rückgängig machen allen einen schönen Tag wünschen und gehen.

Freundliche, bestimmte Ansage machen, nicht drohen, ihm unmissverständlich klarmachen was er jetzt zu tun hat.
Funktioniert immer.
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Frei nach Dr. W. Nesbeda

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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von addy33 » Mo 23. Jun 2014, 17:47

ich frag mich gerade wiso wir ihn nicht direkt auf die AGB's verwiesen haben :?:


das was du sagst biki ist schon so... sie interessiert es nicht,und sie haben keine schuld. aber die verträge die zwischen den käufern abgelegt werden, unterstehen ihren AGB's und konnen für gerichtliche zwecke verwendet werden.

nur schon der Abschnitt 5.3 Sagt was drüber aus:
Spoiler für AGB:
5.3 Wahrheitsgemässe und vollständige Angab en über die Kaufsache

Der Verkäufer ist verpflichtet, wahrheitsgemässe, nicht irreführende und nicht unlautere Angaben über das
angebotene Produkt zu machen und über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig zu
informieren. Alle Mängel des Produktes bzw. der Verpackung sind anzugeben. Dies gilt insbesondere auch
bei gebrauchten bzw. verpackungsgeschädigten Produkten.Der Verkäufer ist verpflichtet, sein Angebot in
einer zutreffenden Produktekategorie auf dem Marktplatz zu veröffentlichen.
und dieser abschnitt erklärt die verbindlichkeit die sich auf die bundesrechte stützen (verträge)
Spoiler für AGB:
6.2.6 Vertragsschluss

Mit dem Ablauf der Angebotsdauer kommt ohne weiteres ein verbindlicher Vertrag zwischen dem
Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande.
Bietet ein Mitglied einen Betrag in der Höhe des Sofort-kaufen-Preises bzw. Fixpreises, kommt unmittelbar
ohne weiteres ein verbindlicher Vertrag zwischen ihm und dem Verkäufer zustande.

6.2.7 Vertragsinhalt
a) Bedingungen des Verkäufers
Der Inhalt des geschlossenen Vertrags bestimmt sich nach der vom Verkäufer aufgeführten
Produktbeschreibung (inklusive Ergänzungen wie bspw. Verkäuferangaben, die dieser im Rahmen der
Funktion „Fragen und Antworten“ veröffentlicht hat) und den von ihm festgelegten Bedingungen, wie sie im
Zeitpunkt des erfolgreichen Gebots auf der Angebotswebpage ersichtlich waren, sowie nach etwaigen
Absprachen zwischen den Parteien vor dem Vertragsschluss.
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer gegen Entrichtung des Kaufpreises den Besitz und das
unbelastete, von Rechten Dritter freie Eigentum an der Sache einzuräumen. Diesbezügliche
Haftungsausschlüsse sind nicht zulässig.
Unzulässig und somit nicht Vertragsinhalt ist eine Überwälzung von ricardo.ch-Gebühren durch den
Verkäufer auf den Käufer.

Der Kaufpreis versteht sich immer inklusive allfälliger Mehrwertsteuer, es sei denn, der Verkäufer liefert die
Ware direkt aus dem Ausland. Dabei ist der Verkäufer aber verpflichtet, auf sämtliche zusätzlich
anfallenden Kosten wie MwSt., Zoll etc. klar erkennbar hinzuweisen.
b) Produktbeschreibung
Die Produktbeschreibung ist Vertragsinhalt, d.h. der Verkäufer sichert zu, dass das Produkt die
beschriebenen Eigenschaften aufweist.
Sollen bestimmte Angaben keine Zusicherung darstellen, hat dies der Verkäufer klar und eindeutig zu
vermerken.
c) Inhalt mangels abweichender Verkäuferbedingungen bei Warenkäufen
Gelten zur Zeit der Gebotsabgabe keine abweichenden Bedingungen bzw. keine klar anderslautende
Produktbeschreibung des Verkäufers und haben sich die Parteien nicht anders abgesprochen, gilt bei
Warenkäufen folgender Vertragsinhalt:
Der Verkäufer haftet für Sachmängel, d.h. für nicht beschriebene Mängel, die den Wert oder den Gebrauch
der Sache zum vorgesehenen Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Insbesondere haftet der Verkäufer
mangels klar anderslautender Beschreibung für die Funktionstüchtigkeit eines verkauften Geräts.
Die Gefahr des Untergangs des Produkts geht mit Aufgabe zum Versand bzw. mit der Übergabe an den
Käufer an diesen über.
Eine allfällige Recyclinggebühr ist im Kaufpreis inbegriffen, d.h. vom Käufer nicht zusätzlich zu entrichten.
Auf alle im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist
schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
und auch der abschnitt 6.8.2 unterstützt den Verkäufer in dieser situation...

ricardo kannst du nicht beanstanden, jedoch z.B. vorhandene kontaktdaten anfordern


@neverknow

lies mal gründlich die AGB, dann kannst du schonmal mit dicken Eiern argumentieren, wenn du den verkäufer kontaktierst ;)

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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von gluglu81 » Mo 23. Jun 2014, 18:19

mit "dicken Eiern" argumentieren bringt bei solchen Beträgen gar nichts...
stellt der Verkäufer sich quer, auch wenn der käufer im Recht ist lohnen sich die weiteren Schritte nicht.

es bleibt dann nur ein bitterer nachgeschmack und die Möglichkeit dem Verkäufer eine schlechte Bewertung zu geben.
Wegen 50.- einen Gerichtsfall zu generieren lohnt sich nämlich nicht.
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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von neverknow707 » Mo 23. Jun 2014, 18:33

Er hat sogar zurückgeschrieben :shock:
Aber er behauptet natürlich das bei ihm noch alles Tip Top gelaufen ist, mal schauen wies weiter geht...
Gruess
Sämi

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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von 2_Stroker » Mo 23. Jun 2014, 18:35

Joa, einfach immer freundlich bleiben, vielleicht nimmt er ihn sogar zurück...
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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von gluglu81 » Mo 23. Jun 2014, 19:16

naja, ich kanns in dem Fall nicht beurteilen, aber ich hatte mal als Verkäufer so ein Problem.

Es ging um so ein Devolo Teil, also Netzwerk über die Steckdose.
Insgesamt waren es irgendwie 2 solche Geräte, beide Neuwertig. Konnten aufgrund der alten Hausverkabelung nicht Stockwerkübergreiffend eingesetzt werden und wurden darum wieder verkauft.

Es folgte eine Email vom Käufer das die Geräte defekt seien... nichts leuchtet, nichts geht... es stellte sich dann nach einer ewigkeit heraus das der Käufer den Hauptschalter nicht eingeschaltet hatte. :facepalm: Die negative Bewertung habe ich aber dennoch kassiert.

Da der Verkäufer nicht fähig war die Geräte auch im Netzwerk korrekt anzumelden hats bei ihm nie funktioniert...
Schuld war natürlich ich... zumindest aus Sicht des unfähigen Käufers.

Da er mir aber bereits eine schlechte Bewertung gegeben hat und auch sonst im Tonfall nicht gerade konstruktiv kommunizierte bliebs dabei. Mit der schlechten Ricardo Bewertung kann ich leben und mit den 80.- die ich für die Geräte bekommen habe auch.




@Neverknow:
Mal angenommen, der Verkäufer hat die Endstufe wirklich getestet...: kann es sein das du diese vielleicht falsch angeschlossen bzw. abgeschossen hast?
Woher die Erkentniss deines Elektronikerkollegen dass das Teil wirklich hinüber ist?

Ich hab zumindest aus meiner Erfahrung heraus gelernt dass der Fehler nicht immer bei der Sache selbst zu suchen ist.
Da ist vielleicht ein bisschen Selbstkritik nicht immer fehl am Platz.
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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von addy33 » Mo 23. Jun 2014, 19:23

schlechte bewertungen kann man nachträglich ändern, wenn man wie in deinem (gluglu) fall gewesen ist... eine zusätzliche mail macht dies dann meist möglich :^^ aber mittlerweile wird das ja eh verjährt sein :lol:

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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von gluglu81 » Mo 23. Jun 2014, 19:26

nein, so einfach ist das leider nicht... glaub mir, ich habs mehr als nur versucht... keine Chance, obwohl ich die Emails mit allen zugeständnissen des Käufers wegen des Hauptschalters an Ricardo weiter geleitet habe.

Ricardo meinte nur:
Sie seien nicht in der Lage diese Sachverhältnisse technisch korrekt zu berurteilen.
Eine Löschung der Bewertung sei nur mit Einverständniss des Käufers möglich. Punkt aus... :-(
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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von addy33 » Mo 23. Jun 2014, 19:31

das muss ja nicht ricardo machen, sondern der käufer...

hat meine mutter auch schon machen müssen ...

da musst du auf myricardo der entsprechenden gegenpartei eine "löschung beantragen"

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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von gluglu81 » Mo 23. Jun 2014, 19:39

eben... der Käufer hat, nachdem er endlich den Hauptschalter gefunden hatte ganz einfach keine Ahnung vom Netzwerkeinrichten.
Plug und Play ist das hald nicht. Somit gabs nie eine Einigung und auch nie das OK vom Käufer zu Löschung seiner eigentlich unrechtmässig erteilten negativen Bewertung an mich.

anstelle sich mal mit Netzwerktechnik zu beschäftigen bestand er auf die Rücknahme was ich natürlich klar verweigerte.
es bleibt eine negativbewertung auf ricardo und ein positiv in meiner Geldtasche.

die beiden Devolos hat de Käufer übrigens für 20.- wieder eingestellt, als defekt.
nun, wer etwas von dem ganzen versteht weiss warum er die angeblich defekten Geräte nicht gleich entsorgt hat.
Das hat Ricardo aber auch nicht interessiert.
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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von neverknow707 » Mo 23. Jun 2014, 19:39

Gluglu Wir haben die ganze Endstufe zerlegt, nichts schien kaputt, danach hat mein Kollege alles gemessen was mit dem Multimeter möglich ist, nichts gefunden. Nur der Kondensator des Netzteils wird heiss und die Batterie wird extrem schnell entlehrt. Somit ist es garantiert kein Anschlussfehler, sonder wahrscheinlich irgendwo ein defekt im Netzteil.
Gruess
Sämi

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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von gluglu81 » Mo 23. Jun 2014, 19:43

hmm... mag ja sein, nur 12V Geräte haben meistens kein Netzteil... ;-)
Ausser für die interne 5v versorgung usw. aber schlüssig ist das was du da so sagst nicht gerade... kondensatoren werden in der Regel nur warm wenn sie intern einen Leckstrom haben oder verkehrt gepolt wurden.



ich muss dir aber ehrlich sagen, wenn du mir dies so erzählst, dann würde ich das gerät nicht mehr zurück nehmen.
Irgendwelche Hobbybastler schrauben ne Endstufe auf, messen irgendwas und verlangen dann noch Garantie... sowas klingt gar nicht gut.

nimms jetzt nicht persönlich, aber das ist der Eindruck der gerade entstanden ist.
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Re: Ricardo Geldzurückforderung

Beitrag von neverknow707 » Mo 23. Jun 2014, 20:11

Also: Ich sage den Teilen, welche den Eingangsstrom regeln Netzteil. Keine Ahnung ob das dem Elektroniker Chargon entspricht :wink: Ich weiss auch nicht ob das wirklich Kondensatoren sind, welche heiss werden.
Du als Profi kannst gerne zu mir kommen, das ganze durchmessen und mir dann sagen was kaputt ist.
Aber ich beende diesen Thread lieber, denn meine eigentliche Frage ist geklärt.
Gruess
Sämi

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