Geil! schei**e! (Der Thread)
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Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
schei**e, Sinter-Metall Kupplung geht auf den Sack
PucH Max! hat geschrieben:endlich mal einer, der ne karre hat mit ner hubraumgroesse welche nicht als bier durchgeht.
Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
Geil: Da steckt mal viel Aufwand und Herzblut dahinter! http://www.ebay.de/itm/Baumaschinenmode ... 7675.l2557" onclick="window.open(this.href);return false;
Was würde ich nicht dafür geben auch solche sachen zu haben
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Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
schei**e: Diese Pilzluftfilter sind ja nicht zu gebrauchen, die machen einen Saulärm.
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Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
...geiler Abend... 20min unterwegs, um ins Migros ein paar Dinge kaufen zu gehen, in der Zeit ging die Kupplung und die Frontschürze (nein, die ist eigentlich nicht tief..) drauf
PucH Max! hat geschrieben:endlich mal einer, der ne karre hat mit ner hubraumgroesse welche nicht als bier durchgeht.
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Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
.. du konntest wenigstens 20min fahren .. mein Kolben war schon beim ersten Startversuch hopps..
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Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
dein Kolben kostet auch nur 60.-
PucH Max! hat geschrieben:endlich mal einer, der ne karre hat mit ner hubraumgroesse welche nicht als bier durchgeht.
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Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
vor ein paar Tagen war ich noch im Jumbo einkaufen... und als ich wieder raus kam, stand da dieses Teil das ich gleich Fotographieren musste. Das möchte ich euch nicht vorenthalten:
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Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
... der Auspuff sieht extrem leise und legal aus..
Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
bei ner alten harley mit flathead motor koennte das sogar noch stimmen
Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
morgen haben wir ja frei?! erst jetzt bemerkt
Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
Geil: Wir hatten heute eine Stunde früher Feierabend
schei**e: Ich habe nix davon gemerkt da der Bauführer natürlich die Baustelle abschliessen will.... Egal gibt Überstunden
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Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
schei**e:
hatte heute grad bock age of empires 2 zu gamen... da ich das game nicht hatte, suchte ich mit nem downloadprogramm nach nem download (ist in der schweiz ja legal ) und fand einige dateien... viele waren leer... dann war eine vielversprechend download gestartet, zähes schutzprogramm machte, dass man alle 10min ok drücken muss... hab ich verkraftet... und nach geschlagenen 6h und 49% stoppt der download, ohne dies anzuzeigen... da mich das verwirrte, klickte ich kurz auf download stop um ihn kurz danach wieder zu starten... da dies nicht erfolgreich war, schloss ich das programm... naach erneutem versuch des öffnens kahm eine fehlermeldung... und es startete nicht den download...
aus diesem grund suchte ich die dateien auf dem PC... irgendwie war der zielordner leer... schei**e verdammt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
hatte heute grad bock age of empires 2 zu gamen... da ich das game nicht hatte, suchte ich mit nem downloadprogramm nach nem download (ist in der schweiz ja legal ) und fand einige dateien... viele waren leer... dann war eine vielversprechend download gestartet, zähes schutzprogramm machte, dass man alle 10min ok drücken muss... hab ich verkraftet... und nach geschlagenen 6h und 49% stoppt der download, ohne dies anzuzeigen... da mich das verwirrte, klickte ich kurz auf download stop um ihn kurz danach wieder zu starten... da dies nicht erfolgreich war, schloss ich das programm... naach erneutem versuch des öffnens kahm eine fehlermeldung... und es startete nicht den download...
aus diesem grund suchte ich die dateien auf dem PC... irgendwie war der zielordner leer... schei**e verdammt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
Nur so nebenbei, soviel ich weiss ist der Download von kostenpflichtigen Computerprogrammen (dazu gehören auch Games) in der Schweiz auch illegal,
nur Multimediadateien kannst du bedenkenlos herunterladen.
nur Multimediadateien kannst du bedenkenlos herunterladen.
Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
ne, wenns im internet angeboten wird, und du ohne die seite zu hacken an den download kommst,ist es legal. nur das uploaden verletzt den urheberschutz.
trotzdem kackts mich an... das game ist 17Jahre alt... aber es gibts, das an das game herankommt...
trotzdem kackts mich an... das game ist 17Jahre alt... aber es gibts, das an das game herankommt...
Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
http://www.watson.ch/!569732913" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
das ist dort nicht ganz richtig aufgeführt.
in der schweiz ist das kein klares verbot. es ist eine grauzone, und wie wir aus erfahrung wissen: im zweifel für den Angeklagten
http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
in der schweiz ist das kein klares verbot. es ist eine grauzone, und wie wir aus erfahrung wissen: im zweifel für den Angeklagten
http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Admin.ch hat geschrieben:
Art. 19 Verwendung zum Eigengebrauch
1 Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt:
a.
jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;
b.
jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse;
c.
das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation.
2 Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf unter Vorbehalt von Absatz 3 die dazu erforderlichen Vervielfältigungen auch durch Dritte herstellen lassen; als Dritte im Sinne dieses Absatzes gelten auch Bibliotheken, andere öffentliche Institutionen und Geschäftsbetriebe, die ihren Benützern und Benützerinnen Kopiergeräte zur Verfügung stellen.1
3 Ausserhalb des privaten Kreises nach Absatz 1 Buchstabe a sind nicht zulässig:2
a.
die vollständige oder weitgehend vollständige Vervielfältigung im Handel erhältlicher Werkexemplare;
b.
die Vervielfältigung von Werken der bildenden Kunst;
c.
die Vervielfältigung von graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik;
d.
die Aufnahme von Vorträgen, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Ton-, Tonbild- oder Datenträger.
3bis Vervielfältigungen, die beim Abrufen von erlaubterweise zugänglich gemachten Werken hergestellt werden, sind von den in diesem Artikel enthaltenen Einschränkungen des Eigengebrauchs sowie von den Vergütungsansprüchen nach Artikel 20 ausgenommen.3
4 Dieser Artikel findet keine Anwendung auf Computerprogramme.
1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 5. Okt. 2007, in Kraft seit 1. Juli 2008 (AS 2008 2421; BBl 2006 3389).
2 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 5. Okt. 2007, in Kraft seit 1. Juli 2008 (AS 2008 2421; BBl 2006 3389).
3 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 5. Okt. 2007, in Kraft seit 1. Juli 2008 (AS 2008 2421; BBl 2006 3389).
Art. 20 Vergütung für den Eigengebrauch
1 Die Werkverwendung im privaten Kreis gemäss Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a ist unter Vorbehalt von Absatz 3 vergütungsfrei.
2 Wer zum Eigengebrauch nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b oder Buchstabe c oder wer als Drittperson nach Artikel 19 Absatz 2 Werke auf irgendwelche Art vervielfältigt, schuldet dem Urheber oder der Urheberin hiefür eine Vergütung.
3 Wer Leerkassetten und andere zur Aufnahme von Werken geeignete Ton- und Tonbildträger herstellt oder importiert, schuldet dem Urheber oder der Urheberin für die Werkverwendungen nach Artikel 19 eine Vergütung.
4 Die Vergütungsansprüche können nur von zugelassenen Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.
Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
Lies mal den letzten Satz bei Art 19... Da steht dass das alles nicht für Computerprogrammme gilt
Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
ok... dann:
http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Art. 4 Computerprogramme
Computerprogramme sind als Werke der Literatur im Sinne von Artikel 2 der Berner Übereinkunft geschützt. Dieser Schutz gilt für Computerprogramme unabhängig von der Art und Form ihres Ausdrucks.
-----------------------------------
das gesetz widerspricht sich in dieser abteilung das eint oder andere mal, daher ist es eine sogenannte gesetzliche grauzone
und dazu kommt... ich hab das spiel mal besessen, nachdem man im legalen besitz einer ware war, darf man die selben cracks und dateien auch auf anderem weg bekommen (z.B. nach verlust durch programmfehler, oder was auch immer) solange es im eigengebrauch bleibt. denn die rechte für den gebrauch hast du mit dem erhalt der ware bekommen. ob geschenk oder gekauft ist nicht relevant.
http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Art. 4 Computerprogramme
Computerprogramme sind als Werke der Literatur im Sinne von Artikel 2 der Berner Übereinkunft geschützt. Dieser Schutz gilt für Computerprogramme unabhängig von der Art und Form ihres Ausdrucks.
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das gesetz widerspricht sich in dieser abteilung das eint oder andere mal, daher ist es eine sogenannte gesetzliche grauzone
und dazu kommt... ich hab das spiel mal besessen, nachdem man im legalen besitz einer ware war, darf man die selben cracks und dateien auch auf anderem weg bekommen (z.B. nach verlust durch programmfehler, oder was auch immer) solange es im eigengebrauch bleibt. denn die rechte für den gebrauch hast du mit dem erhalt der ware bekommen. ob geschenk oder gekauft ist nicht relevant.
Re: Geil! schei**e! (Der Thread)
Eben addy, sie sind geschützt! Du zitierst es ja sogar.
Ich würde also eher Mr Sachs Recht geben.
Ich würde also eher Mr Sachs Recht geben.