Leider nein… das ganze hat nen ziemlich miesen Beigeschmack von A-Z.
Die Busse selbst liegt im unteren Bereich, es hätte weitaus mehr sein können.
Die „Nebenkosten“ selbst fallen sowieso an, da gibt’s nichts zu diskutieren.
Da liegt allerdings auch der Hund begraben.
Aber alles von Anfang an:
Ich wurde mit knapp 45kmh erwischt, das Mofa wurde eingezogen und technisch überprüft.
62kmh auf der Rolle wurden gemessen.
Zylinder (mit Kolben), Vergaser, Ritzel, Auspuff und Querstange wurden eingezogen.
Dafür kam auch sehr schnell die Bescheinigung das diese verschrottet werden, mit kostenpflichtiger Einsprachemöglichkeit (10 Tage).
Das macht natürlich wenig Sinn, soviel kostet das Zeug ja nicht.
Nun 2 Monate später kam der Strafbefehl.
Darin ist der Strafbestand so aufgeführt das ich angeblich schon länger so unterwegs bin (retour auf 2014, bzw. 3 Jahre! Drüber ist verjährt)
Das würde bedeuten das sogar noch vor 2015 wo die technische Kontrolle noch vom Mech offiziel gemacht werden musste hineinfällt.
Weiters wurde zb. der Vergaser gar nicht aufgeführt und auch der Tatbestand von 45kmh steht da nirgends erwähnt.
Angeblich war da auch ein Kolbenfenster im Kolben was auch quatsch ist. Aber so stehts im Polizeibericht welcher dem Strafbefehl zugrunde liegt.
Weiters sind die restlichen konfiszierten Teile aufgeführt sowie der nicht konforme Lenker und das angeblich defekte Rücklicht.
Item, da steht auch das der Zyli 44mm anstatt 38m hat (Beachte: Schreibfehler!)
Aufgrund des ganzen blablabla, Schuldig mit Busse und kosten wie schon erwähnt.
Einsprache innerhalb von 10 Tagen möglich usw.
Der Strafbefehl hat die Eigenschaft das es eben mehr ein „Vorschlag“ ist.
Zahl und akzeptiere und dann hast ruhe, oder es wird genauer Untersucht mit Gerichtsverfahren usw.
Und dann wird das Vorgeworfene auch begründet, nicht aber im Strafbefehl.
Nur dann wird’s natürlich schnell kostspielig, unter 1000.- geht da dann nichts mehr von der Zeit ganz zu schweigen welche man noch aufbringen muss.
Und nun ist es ja unbestritten so, dass mein Mofa frisiert war… insofern mag noch so viel falsch sein, der Strafbestand grundsätzlich ist erfüllt.
Ich werde also, auch wenn die restlichen Teile laut aktuellem VTS Reglement legal wären und nicht hätten eingezogen werden dürfen trotzdem für schuldig befunden.
Evtl. nur einen Teil davon, aber im besten Fall wird die Busse um 100.-Fr reduziert. Die Gebühren hingegen welche dazu kommen werden viel höher ausfallen.
Und auch wenn ich dann noch Klage dass die Teile nicht hätten verschrottet werden dürfen usw. kommt mich das schlussendlich teurer als den Strafbefehl trotz dem ganzen Ungereimtheiten einfach zu akzeptieren.
Mag ja sein das ich teilweiserecht habe… ob ich recht bekomme, wenn dann nur teilweise…
aber Recht bekommen kostet Geld und viel Nerven und Zeit.
Nur wer 100% unschuldig ist und das auch bestätigt bekommt, kriegt alles zurück vergütet, was aber bei mir nicht der Fall ist.
Darum bleibt nichts anderes übrig als den sauren Apfel so zu akzeptieren, auch wenns eben nicht ganz Recht ist.
Hier noch ein Verweis zum ganzen Verfahren und wie es sich mit dem Strafbefehl usw. verhält:
https://www.rwi.uzh.ch/dam/jcr:00000000 ... efehle.pdf