Tour de Suisse Super Sport

Wieviel ist die Ware noch Wert?

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Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von Rombre » Mi 9. Mai 2018, 12:30

Hallo zusammen

Suche weitere Informationen zu diesem Tour de Suisse.
Hat jemand weitere Angaben?
Auf wie viel schätzt ihr den Wert dieses Klein-Motorrades?

Grüäss
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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von grigri » Mi 9. Mai 2018, 17:00

Hübsches Teil hast du da!
Ich würde sagen, dass der Wert stark davon abhängt, ob du Papiere zu dem Fahrzeug hast oder nicht...
Kennst du die genaue Typenbezeichnung?

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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von Rombre » So 13. Mai 2018, 15:08

Hier noch eine Kopie vom Fahrzeugausweis:
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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von grigri » So 13. Mai 2018, 20:13

Ich bin der Meinung, dass du da eine kleinere Perle hast!
Der Typenschein 2457-B ist einer der wenigen 3 Gang Typenscheine für ein „Fahrrad mit Hilfsmotor“. Das bedeutet, dass das Gefährt legal als Mofa eingelöst werden kann und 40km/h laufen darf.
Da du noch den originalen Kleinmotorrad-Fahrzeugausweis hast, kann das Teil natürlich auch in dieser Kategorie eingelöst werden. Mit dem Nachteil von höheren Kosten und der Pflicht der periodischen Nachprüfung. Dafür muss man keinem Streifenhörnchen erklären, warum jetzt dieses Töffli 40km/h laufen darf...
Meine Wertschätzung wenn alles tiptop im Schuss ist:
irgend was zwischen 1500.- und 2500.-

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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von gluglu81 » So 13. Mai 2018, 21:17

Moment... du sagst es DARF als Mofa eingelöst werden und legal 40kmh fahren weil es noch unter "fahrrad mit hilfsmotor" bezeichnet wurde?

Laut StVA darf Kat. M max 30kmh laufen.
Woher deine Info?

Hast nen paragraphen dazu?

Ich bin mit meiner CS50 nämlich in der gleichen situation.
Offen ist dabei der rechtliche Beleg dazu dass dem so ist wie du sagst.
Wo genau steht diese Ausnahmeregelung geschrieben?
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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von grigri » So 13. Mai 2018, 23:49

Meine Infos kommen vom Typenschein:
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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von Bikeman » Mo 14. Mai 2018, 08:42

„1958“ hin oder her .. ich kann einfach nicht glauben, dass so n Teil wirklich legal als Hödi eingelöst werden kann. Die Mofa-Kategorie wurde zwar (glaub) erst später geschaffen und die entsprechende Gesetzgebung ein paar Mal geändert.. aber 30km/h war immer die maximale Geschwindigkeit. Ansonsten gab es eine ‚grosse’ Gesetzesanpassung; von „0,8 PS / 2-Gang oder Automat / keine Hinterradfederung“ zu „1,2 PS / nur noch Automat / mit Hinterradfederung“.. die war glaub so ca 1977..

Dieses TdS oder auch der Puch erfüllen diese ‚elementaren‘ Vorgaben nicht.

Und ja .. ich habe den Typenschein gelesen :!: .. nach Fahrzeugausweis ist es ein Kleinmotorrad, als wie zB die Florett.. das stimmt „gefühlt“ auch

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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von Scharminator » Mo 14. Mai 2018, 09:25

Ich glaube! :lol:
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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von grigri » Mo 14. Mai 2018, 09:57

Ich konnte auch schon ohne Weiteres ein „Kleinmotorrad“
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als „Mofa“
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32C78E24-173E-46AE-9F37-63604329050D.jpeg (195.21 KiB) 2457 mal betrachtet
einlösen.

Voraussetzung ist, das die Fröleins auf dem Strassenverkehrsamt den Typenschein im „Targadata Mofa“ finden.

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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von gluglu81 » Mo 14. Mai 2018, 10:02

naja, mit "glauben" ist das so ne Sache...
wenn der Tschugger ungläubig ist, was dann?

mein CS50 hat auch nen Töffliausweis bekommen, ohne wenn und aber... Da steht nämlich auch "Fahrrad mit Hilfsmotor" im Typenschein...
Nur so eine Typennummer ist noch lange kein Garant dafür das es auch ein Kategorie M Fahrzeug ist, auch wenn einem das StVA so einen Schein ausstellt.

Natürlich, man hat vom StVA ein offizielles Dokument erhalten für die entsprechende Kategorie.
Doch bekanntlich ist diese Kategorie wie von Bikeman beschrieben eben für max. 30kmh zugelassen... aber das trifft offensichtlich nicht zu.

Ist es aber trotzdem legal so wie grigri sagt?
Und falls ja, auf welcher Gesetzesgrundlage basiert diese Aussage und ist diese mit der damaligen Einführung der Typisierungen für die Mofakategorie überhaupt noch gültig?
Primär ist ja der Halter des Fahrzeugs dafür verantwortlich dass das Fahrzeug dem Reglement der jeweiligen Kategorie entspricht.
Ein "echtes" Mofa könnte ja durchaus auch mehr als 30kmh fahren wenn sauber abgestimmt und eingefahren usw. aber dürfen tut es das dennoch NICHT, auch wenn alles original ist.

deshalb die elementare Frage nach dem entsprechenden Gesetzestext bzw. der rechtlichen Grundlage...
was muss man dem ungläubigen Tschugger im Zweifelsfall unter die Nase reiben?
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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von Bikeman » Mo 14. Mai 2018, 10:14

Yup... ich geh davon aus, dass da das StVA schlicht Fehler macht und in Unwissenheit einen Ausweis der falsch Kategorie ausstellt

@ Grigri .. bist du mit dem annullierten Kleinmotorradausweis aufs StVA und hast n Mofa-Ausweis bekommen? .. oder mit dem ‚Hilfsmotor‘-Typenschein?

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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von grigri » Mo 14. Mai 2018, 11:04

Ich gebe ja zu, die Gesetzeslage scheint hier ziemlich grau zu sein. Währe mal interessant zu hören, was da ein Profi im Bereich Verkehrsgesetz sagt was Vorrang hat, der Typenschein oder das aktuelle VTS.
Da kenne ich aber grad niemanden und auf dem Strassenverkehrsamt nachfragen will ich auch nicht. Sonst kommen die auf einmal auf „dumme“ Ideen... :facepalm:

Den Mofaausweis habe ich auf dem bequemen Weg via SG besorgt.

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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von Babaloo » Mo 14. Mai 2018, 11:24

Was mich viel mehr interessiert als ein Manipulierwäckerli wäre was die versicherung sagt...
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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von addy33 » Mo 14. Mai 2018, 11:54

Und trotzdem dürfen handgexhaltene mofas als mofas eingelöst werden, obwohl sie heutzutage nicht als mofa typen geprüft werden können. Ein sachs 503 wäre nach heutiger definition ein kleinmotorrad mit gelber grosser nr.

Ende der 50er jahre hats begonnen mit den definitionen der mofa kategorie. 1960 definiert und 1961 in kraft gesetzt, so weit man das aus einzelnen fetzen von infos zusammenreimen kann...

Wenn im typenschein damals fahrrad mit hilfsmotor eingetragen wurde. Ist dies als solches zu betrachten. Wie das mit der jeweiligen wiedereinlösung abläuft, das muss das jeweilige stva entscheiden. Denn unterlagen, welche definieren, wie das gehandhabt werden muss, wird es wohl kaum geben :lol:


Edit... wow... da sind ja 10 weitere beträge abgegangen in der zeit wo ich das schrieb....

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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von Bikeman » Mo 14. Mai 2018, 12:49

.. da der Typenschein (Hilfsmotor) älter als der FZ-Ausweis (Kleinmotorrad) ist.. kannst man davon ausgehen, dass das FZ in die richtige Kategorie eingeteilt wurde .. der SG-Weg dürfte im Schadenfall dann womöglich als ‚vorsätzlich‘ interpretiert werden .. wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn ein Kläger kommt, gibt es ziemlich sicher gröber lämpe

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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von Christiank. » Mo 14. Mai 2018, 14:12

In der Schweiz gilt das Gesetz bei erst Immatrikulation. von dem her müsste das Fahrzeug in der selben Kategorie wie bei der Erstzulassung zugelassen werden. Da es die Kategorie Fahrrad mit Hilfsmotor in der Art wie heute damals noch nicht gab, und die Gesetzlage damals anders war, müsste dieses Motorfahrrad eigentlich legal sein.
Zuletzt geändert von Christiank. am Mo 14. Mai 2018, 14:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von Babaloo » Mo 14. Mai 2018, 14:16

Genau deswegen möchte ich wissen, was die Versicherung dazu sagt.
Ich wäre nicht erstaunt wenn man hier von vorsätzlichem Versicherungsbetrug reden würde.
Wie Bikeman sagt, solange nichts passiert ist alles ok. Passiert aber was kann das einen finanziell gaaanz schnell ruinieren.

Aber warum das ganze? Ist es das Risiko wert?
Den Bock als Veteran prüfen, grosse weisse Nummer und alle 7 Jahre prüfen gehen. Wo ist da das Problem?

Also mir wäre es das Risiko nicht wert ganz ehrlich. Ich kenne einen ähnlichen Fall der hat eine am Fussgängerstreifen angefahren. Es ist davon auszugehen dass er bis an sein lebensende zahlen wird weil die Versicherung 100% Regress genommen hat. Meiner Ansicht zu recht, er wurde desöfteren gewarnt.
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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von Christiank. » Mo 14. Mai 2018, 14:20

Mich würd es mal interessieren wie es vor 1961 Geregelt worden ist, gab es damals eine ähnliche Kategorie? Wie waren die Gesetze damals?
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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von gluglu81 » Mo 14. Mai 2018, 14:48

Primär zählt das HEUTIGE GESETZ... egal was damals war.
Gilt auch für das VTS welches jeweils das vorangegangene VTS ersetzt.


@Babaloo:
das ist quatsch...

Was die Versicherung meint ist nicht relevant. Es zählt was der Gesetzgeber sagt.
Sagt der Gesetzgeber das es legitim ist, dann ist es legitim, punkt.

Weiter ist es Fakt dass von Betrug ist erst die Rede sein kann, wenn dieser Nachweisbar ist und dies setzt voraus das es Absicht war bzw. wissentlich war.
Da jedoch offizielle Dokumente vorhanden sind welche vom StVA ausgestellt wurden kann man auch davon ausgehen das dies so seine Richtigkeit hat.

Es bleibt aber dennoch die Frage in wie fern man als Fahrzeughalter mithaftbar ist... und zwar grundsätzlich bei einer Überprüfung und nicht nur im Schadensfall.
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Re: Tour de Suisse Super Sport

Beitrag von töfflibueb82 » Mo 14. Mai 2018, 15:14

also in meinen augen ist der fall klar....es gilt die gesetzesgrundlage der erstzulassung bspweise des typenscheins. ist wie bei nem oldtimer. wenn bei der ersteinlösung zbsp gelbe scheinwerfer erlaubt waren und heute nicht mehr darf das fz sie trotzdem behalten. solange ein typenschein vorhanden ist gilt immer das wss da vermerkt ist und wenn es damals als mofa geprüft wurde sollte dies heute noch so gültig sein.
Veni Vidi Violini....ich kam, sah und vergeite :bravo:

Das Teil hat keinen Rost, das nennt man Patina :spassbremse:

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