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Re: notorische Linksfahrer,,,,

Verfasst: Mo 28. Okt 2013, 21:14
von JohnDeere.freak
in jedem link wird nur rechts überholen beschreiben, jedoch nicht rechts vorfahren! Das ist ein Himmelweiter unterschied! :roll:

Re: notorische Linksfahrer,,,,

Verfasst: Mo 28. Okt 2013, 21:15
von Bikeman
Babaloo hat geschrieben:Irrtum.
Rechts überholen ist mit Spurwechsel nach links.
Das ohne Spurwechsel ist lediglich ein vorbeifahren und nicht strafbar.
.... vorbeifahren ist nur bei parallelen Kolonnenverkehr .. sprich im Stau erlaubt .. wenn einer links mit 100 fährt und du rechts vobeifährst bist du das Billet los, auch wenn du rechts bleibst

Re: notorische Linksfahrer,,,,

Verfasst: Mo 28. Okt 2013, 21:18
von samy01
sorry aber jetzt noch einmal: schleicher fährt links mit 100, ich fahr schon immer auf der rechten seite und fahr einfach mit 120 vorbei und bleib auch weiter rechts. das ist ohne witz strafbar ??

Re: notorische Linksfahrer,,,,

Verfasst: Mo 28. Okt 2013, 21:19
von Pony 503 gt
Es ist nun mal strafbar, ohne Witz.

Re: notorische Linksfahrer,,,,

Verfasst: Mo 28. Okt 2013, 21:19
von Bikeman
Bikeman hat geschrieben:.. wenn einer links mit 100 fährt und du rechts vobeifährst bist du das Billet los, auch wenn du rechts bleibst

Re: notorische Linksfahrer,,,,

Verfasst: Mo 28. Okt 2013, 21:25
von addy33
es macht bschon Sinn... dein Toter Winkel ist rechts wesentlich grösser als links, wenn dann da einer überholt kannst du dich tierisch erschrecke, wenn du ihn nicht gesehen hast.


und ganz klar im Gesetz verankert: "unnötiges Linksfahren" und wird gebüsst....

zu unnötigem Linksfahren gehört:

wenn die autobahn frei ist und man links fährt
wenn du links neben einem Auto mit der Selben geschwindigkeit fährst bei sonst freier bahn
wenn du links überholst, und nicht augenscheinlich die nächsten Autobahnfahrer überholst, und links bleibst. (wie weit dieser "Abstand" ist, hat der Gesetzeshüter situationsgerecht zu entscheiden :lol: )

Alle diese Gebote werden durch signale oder Richtungswechselschilder nichtig gemacht


nicht 1:1, aber so wie mir das aus dem VKU noch in erinnerung ist ;)



@ Samy wenn du einen falschparker zuparkierst, mit einem rechtmässigen Parkplatz, bist auch du Schuld ;)

keine Regel und kein Gesetz ist Lücken und Makelfrei ;)

Re: notorische Linksfahrer,,,,

Verfasst: Mo 28. Okt 2013, 21:31
von Babaloo
Behauptet was ihr wollt. Ich bin jetzt mal weg, hab die schnauze voll.

Re: notorische Linksfahrer,,,,

Verfasst: Di 29. Okt 2013, 09:07
von TJ95
Das was ich dazu weiss und gefunden habe:

Unterschied zwischen dem "Überholen" und dem "Vorbeifahren" (Quelle: Grundriß des Verkehrsrechts, Roland Schurig, Kirschbaum-Verlag):

Überholen (§ 5 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung im fließenden Verkehr. Verkehrsbedingt wartende Kraftfahrzeuge zählen hierbei zum fließenden Verkehr (z.B. Kfz wartet vor Fußgängerüberweg). Überholen ist ein tatsächlicher Vorgang auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob es rechts oder links geschieht.


Vorbeifahren (§ 6 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung bedingt durch ein stehendes Hindernis, z.B. ein parkendes Kraftfahrzeug.