Hallo Leute
Ich möchte mein Mofa in nächster Zeit verkaufen (Vielleicht erinnern sich ein Paar noch daran )
Das Mofa war vom Jahr 06-08 eingelöst, danach habe ich die Rechnungen nicht mehr bezahlt, weil ich das Mofa nicht mehr brauchte.
Wenn ich das Mofa nun verkaufe, muss der neue Besitzer es dann bei der MFK vorführen oder nicht ? Falls es eine Rolle spielt, ich wohne im Kt. Solothurn.
Nimmt mich desshalb wunder, weil ich es momentan noch am neu Aufbauen bin und falls er es nicht vorführen muss baue ich wieder alle illegale Teile dran und gebe die originalen Teile, welche ich noch besitze, einfach mit. Andernfalls müsste ich noch einen neuen Vergaser und Auspuff kaufen, damit ich es in den original Zustand versetzen kann.
Gruss Rennfahrer
Frage bezüglich MFK und Halterwechsel
Moderator: MOD auf Probe
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Frage bezüglich MFK und Halterwechsel
Ich weise freundlich darauf hin, dass 90% meiner Posts ironisch, niveaulos oder einfach geistlich gestört sind.
Re: Frage bezüglich MFK und Halterwechsel
Nein eigentlich müsst der neue Besitzer nur zur MFK gehen und sagen, dass er den Ausweis umschreiben möchte.
Greez
Greez
Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder.
Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme.
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Re: Frage bezüglich MFK und Halterwechsel
Ich wohne auch in Solothurn und ich bin einfach mit dem Ausweis gegangen und habe es auf der MFK Laufen umschreiben lassen. Ich konnte auch noch entscheiden, ob ich ein neues Kennzeichen will, oder das Alte behalten will (das Alte war auch ein SO; beides ist gleich teuer).