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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 4. Okt 2011, 23:15
von mathiiyas
4 Änderungen an Motorfahrrädern sind untersagt. Das Auswechseln von Fahrzeugteilen ist nur im Rahmen der typengenehmigten oder der ursprünglich zugelassenen Ausführung zulässig. Ausgenommen ist der Anbau von typengenehmigten Zubehörteilen wie Lichter und Rückstrahler.3



Was sind denn alles typengenehmigte änderungen ?

und wenn mich jetzt die Polizei anhält und ich mein Mofa vorführen muss. Wie läuft das dann genau ab ?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 08:53
von bubu
jedes Fahrzeug (Fzg) in der Schweiz hat einen Typenschein (TS) im Strassenverkehrsamt hinterlegt egal ob Mofa oder LKW. Diese TS werden erstellt wenn das jeweilige Fzg auf CH -Strassen eingelöst werden soll, das ist meist der Importeur. Ist es eine Einzelabnahme gibt es den Typenschein X.
In diesen TS sind die technischen Daten vermerkt, also auch zum bsp. welches Rücklicht montiert sein soll. Ich denke in diesem Falle muss es das E -Zeichen haben und nicht ein Chinaschrott sein.
Wirst du erwischt mit Chinaschrott, musst du es wohl ändern und vorzeigen oder Auswandern....

:lol:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 10:32
von mathiiyas
aber wenn ich erwischt werde kann ich es noch kurz ändern bevor ich es vorführen muss, oder ?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 10:52
von bubu
ja, dass musst du sogar tun.. :wink:

das ist ja der Witz beim Vorführen...

Flow:
- du änderst
- du wirst erwischt
- du zahlst evtl Busse, je nach was geändert wurde
- du musst es im ori Zustand zeigen gehen
- du zahlst Vorführgebühren, ausser es hadelt sich um einen "Beanstander"
- du kannst es nachher nach Lust und Laune wieder ändern
- und alles fängt von vorne an, ausser die Busse kann progressiv steigen....
- steigt dein Bussenkatalog mit Verzeigungen, dann sind diese registriert
- hast du zu viele davon >> kann möglicherweise deine nächste Prüfung verschoben werden

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 15:31
von raffaelegrosjean
mein pony 503 läuft auch 40.. ich musste es neu einlösen, als ich den typ vom strassenverkehrsamt danach fragte ob das normal ist.. er sagt dass das normal ist bei alten mofas (hauptsächlich handgeschalene).. ich habs also ganz normal vorgeführt, obwohl es 40 läuft.. und sonst schaut doch einfach drauf dass alles orig. ist, dann darf er rechtlich gesehen nichts unternehnem.. :D

MfG

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 15:37
von PucH Max!
kein einziges mofa lief ab werk 40, wieso sollte die leute dazumals zu schnelle mofas herstellen?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 15:53
von raffaelegrosjean
die begrenzung für mofas in der schweiz ist nicht zwangsmässig an km/h begrenzt, sondern an PS.. 0.8 ps sind glaub die grenze für 14-jährige oder drüber (halt einfach mit ausweis). sachs hat den motor vorschriftsmässig gebaut.. um sie in der schweiz zuzulassen wurde eine plombe reingemacht, auch streng nach vorschrift. danach laufen alte mofas aber immernoch 40. !
das ist so glaubs mir, alle alten 2-gänger laufen 40..

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 16:42
von samy01
mein cilo HG lief genau 33 km/h

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 17:51
von streetfighter
raffaelegrosjean hat geschrieben:die begrenzung für mofas in der schweiz ist nicht zwangsmässig an km/h begrenzt, sondern an PS.. 0.8 ps sind glaub die grenze für 14-jährige oder drüber (halt einfach mit ausweis). sachs hat den motor vorschriftsmässig gebaut.. um sie in der schweiz zuzulassen wurde eine plombe reingemacht, auch streng nach vorschrift. danach laufen alte mofas aber immernoch 40. !
das ist so glaubs mir, alle alten 2-gänger laufen 40..
Niiicht...

30KM/H und etwas um die 3KM/H Toleranz ;)

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 17:55
von PucH Max!
30km/h +/- 3km/h , max 1.2PS

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 18:45
von Mario
30 Km/h wenn Neu, wer sagt da was von eingefahren ?

40 vlt. nich gerade aber 35 liefen die durchaus

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 19:10
von Töffli-Freak
raffaelegrosjean hat geschrieben:die begrenzung für mofas in der schweiz ist nicht zwangsmässig an km/h begrenzt, sondern an PS.. 0.8 ps sind glaub die grenze für 14-jährige oder drüber (halt einfach mit ausweis). sachs hat den motor vorschriftsmässig gebaut.. um sie in der schweiz zuzulassen wurde eine plombe reingemacht, auch streng nach vorschrift. danach laufen alte mofas aber immernoch 40. !
das ist so glaubs mir, alle alten 2-gänger laufen 40..
40 zeigt vielleicht dein Tacho an, aber ist ja nix neues dass die nicht ganz so präzise sind^^

und die Begrenzung für 14 Jährige ist genau 30 km/h. Gibt ja auch Mofas mit 1.2 PS bzw. die Tomos mit 1.36 PS... laufen tun sie trotzdem nur 30.

Etwas schneller ist bei guter Pflege normal, ori lief mein Tomos auch +/- 33 km/h. Aber 40? neeee....

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 19:22
von saghzs
mein kolleg hatte mal das gesamte töffli auseinander genommen und geputzt usw...
danach lief es ca.40 ist das legal

waren alles ori teile dran!

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 19:24
von Töffli-Freak
Womit gemessen?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 19:55
von saghzs
aus dem gefühl heraus
aber man merkt ja wenn es über 30 ist

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 19:57
von Töffli-Freak
Haha aus dem Gefühl raus :mrgreen: wenn der Auspuff locker ist hat man schnell mal das Gefühl, man ist schnell^^
miss doch erstmal anständig, dann können wir weiterreden ;)

Aber um auf die Hauptfrage zurückzukommen, wenn alles 100% ori ist kann es 200 laufen, da können sie nix sagen, da das Mofa so Typengeprüft ist. Und was mal Typengeprüft wurde, kann nicht mehr geändert werden..
Freu dich aber nicht zu früh, ein ganz originales Mofa läuft nie mehr als 35..

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 19:58
von saghzs
auspuff war nicht gelöst und es lief wirklich 39-41km/h!

edit: mofa ist schon lange auf dem schrotthaufen

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 19:59
von Töffli-Freak
Ich möchte auch so gut schätzen können :S

Wie gesagt, miss es erstmal richtig, danach können wir weiterdiskutieren. Weil wenn wirklich gaar rein nix gemacht wurde, glaub ich das nicht.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 20:41
von bubu
alles blablabla..

Mofas dürfen in der Schweiz genau 30 kmh schnell fahren, egal ob es mit ori Teilen hingekrieg habt, mit oder ohne putzen.
Ist es schneller >> ist es illegal.

Das ist Gesetz und da hilft dir leider keine Ausrede. Wenns schneller sein sollte, dann ist es deine Pflicht als Halter es wieder so zu drosseln, dass es nicht mehr 30 läuft. DEINE PFLICHT !

Und nein, die Mofas liefen früher neu nicht schneller als heute, ob ihrs glaubt oder nicht.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 21:30
von saghzs
nicht gelesen???

mofa ist schon lange schrott