Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

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samy01
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von samy01 » Mi 5. Okt 2011, 21:31

woher sollen wir wissen das du es editiert hast ?
Gott sprach zu Moses, kupple beim schalten sonst krost es.

Solange man auf dem Boden liegen kann ohne sich festzuhalten ist man nicht betrunken.

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Cyrus !The Virus!
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Cyrus !The Virus! » Mi 5. Okt 2011, 21:44

bubu hat geschrieben:alles blablabla..

Mofas dürfen in der Schweiz genau 30 kmh schnell fahren, egal ob es mit ori Teilen hingekrieg habt, mit oder ohne putzen.
Ist es schneller >> ist es illegal.

Das ist Gesetz und da hilft dir leider keine Ausrede. Wenns schneller sein sollte, dann ist es deine Pflicht als Halter es wieder so zu drosseln, dass es nicht mehr 30 läuft. DEINE PFLICHT !

Und nein, die Mofas liefen früher neu nicht schneller als heute, ob ihrs glaubt oder nicht.
Genau,das ist absolut so.Auch darf man nichts an Luftfilter Auspuff etc. abändern,auch wenn es danach immer noch nur 30 fährt.
AdreNaLiin JunKii

Freeride&Downhill 4 ever...

WER NiCHT HiNTER MiR STEHT, iST MiR iM WEG !!! xxD

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von raffaelegrosjean » Do 6. Okt 2011, 07:49

warum hats dann der herr von der fahrzeugkontrolle auf die rolle gestellt die GANZ GENAU geeicht ist?
auf der rolle liiefs genau 44 km/h wenn man dann noch so um die 3-4 abzieht wegen der reibung am boden dem wiederstand des vorderrads und dem gegenwind kommt man genau so um die 40 km/h.. er hat mir dann die theorie erzählt mit den ps usw..
auf jeden fall müsst ihr keine angst haben wenn ihr es in graubünden in chur vorführt.. weil ich da meins vorgeführt hab..
ach ja ich hab auch schon von einem polizisten gehört dass mal einer der 40 geloffen ist in die kontrolle gekommen ist.. natürlich hat da die polizei interveniert, aber die konnten nichts machen da das mofa mit all den teilen original ist.. solagne nirgends herumgeschliffen ist oder verbaut dürfen die einfach nichts sagen!!

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Bikeman » Do 6. Okt 2011, 08:47

Gesetz ist Gesetz, aber es wird halt manchmal etwas unterschiedlich ausgelegt.

Grundsätzliches: => http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a18.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Bau und Ausrüstung.. für Mofas gelten die Vorschriften für Fahrräder (Art. 213 bis 218) und die Vorschriften für Motorfahrräder (Art. 175 bis 181) => http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/index.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Gabel verlängern, Bremsen weglassen und solche Sachen könnte ein Richter auch als 'vorsätzlich' beurteilen.. http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a93.html" onclick="window.open(this.href);return false;

und wenn wir grad bei den Bussen sind... => http://www.linker.ch/eigenlink/verkehrs ... m#Rad_moto" onclick="window.open(this.href);return false;

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bubu
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von bubu » Do 6. Okt 2011, 09:21

:idea:
für alle nochmals zum mitlesen, verstehen und glauben müsst ihr es schon selber....
:!:
AUSZUG aus den Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Motorfahrräder nach Art. 18 Bst. b VTS

Art. 181 Motorfahrräder

«Motorfahrräder» sind:

a.2
«Leicht-Motorfahrräder», das heisst einplätzige, einspurige Fahrräder, speziell eingerichtete Fahrräder für das Mitführen einer behinderten Person und spezielle Fahrrad-/Behindertenfahrstuhlkombinationen mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h und einer maximalen Nennleistung von 0,25 kW;
b.
andere einplätzige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h in eingefahrenem Zustand auf ebener Strasse und einem Hubraum von höchstens 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren;
c.3
motorisierte «Behindertenfahrstühle», das heisst einplätzige Rollstühle mit drei oder mehr Rädern und eigenem Antrieb zur Benützung durch behinderte Personen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h in eingefahrenem Zustand auf ebener Strasse und einem Hubraum von höchstens 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

**************

Art. 32
Geschwindigkeit
Der Bundesrat beschränkt die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen

**************

Motorräder: Die Motorräder werden unterteilt in:

* Motorfahrräder (weniger als 50 ccm Hubraum, Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h, schweizerische Eigenart)
* Kleinmotorräder (weniger als 50 ccm Hubraum, Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h)
* und Motorräder.

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von McFlurry » Do 27. Okt 2011, 10:47

Was denkt ihr, ist ein Puch Z50 motor an einem Maxi legal und könnte man es damit sogar vorführen?

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 » Do 27. Okt 2011, 11:23

denk mal ganz kurz nach... nur ganz kurz.
gabs das original in der schweiz? nein... also ist es sicher nicht legal.

vorführen kann man beim Mech deines Vertrauens vieles, das ändert aber nichts daran das es NICHT Legal ist.
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von McFlurry » Sa 29. Okt 2011, 19:48

denk mal ganz kurz nach... nur ganz kurz.
gabs das original in Holland? ja... also ist es vielleicht legal wenn ich es Importiert hätte

:wink:

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von PucH Max! » Sa 29. Okt 2011, 19:57

müsstest ne einzelabnahme auf dem STVA machen, kostenpunkt min. 3000.-
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 » Sa 29. Okt 2011, 20:02

war zu kurz ;-)
kannst du zwar importieren, aber nicht einlösen.
Die Frage ist darum nunmal ob es das original in der Schweiz gab oder nicht...

...da kannst du dem von der MFK noch lange erzählen das es in Holland, Kambotscha oder sonst wo legal ist. :lol:
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von McFlurry » Sa 29. Okt 2011, 20:43

ja und wenn ich diese einzelabnahme auf dem STVA gemacht hätte bei einem kostenpunkt min. 3000.- was dan ?

so und jetzt chönder mer am ar*** läckä wils mi a schisst z diskutierä :D nüt für unguet :wink:

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 » Sa 29. Okt 2011, 20:59

so sind leider die Bestimmungen... darüber gibts nichts zu diskutieren, die sind so wie sie sind :-(

Es gibt wirklich viele, schöne Motor(fahr)räder die hierzulande als Standmodel irgendwo rumstehen weil man keine Einzelabnahme machen kann ohne es zu verschanden oder einfach der Kostenpunkt den Wert des Fahrzeugs übersteigt.
ist leider so. :-(

ob 3000.- für ne einzelabnahme reichen bezweifel ich mal. für ein Mofa ist alleine schon der Betrag ne utopie... und ne garantie für eine Zulassung gibts auch keine. :-(
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von McFlurry » Sa 29. Okt 2011, 21:12

Fahr trotzdem lieber 2 gänger als 1 gänger :D und ich schätze mal die Polizei wird auch nichts sagen

ein 2 gänger an ein Maxi ist sicher mal schläuer als ein Rennsatz für den 1 Gänger

und ohne einz von beidem komm ich bei mir in der Umgebung sowieso nicht zurecht :)

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Zündapp Motor » Sa 29. Okt 2011, 21:29

Anders würde es aussehen, wenn er Typenschein X hätte und aber schon in der Schweiz eingelöst war. Somit entfällt dies was auf dem Typenschein steht nahezu, sind somit reichlich Freiheiten vorhanden. Natürlich nicht unbegrenzt.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Einzelabnahme bei ner Harley mind 4000.--

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Töffli-Freak » Sa 29. Okt 2011, 22:49

Denke das mit dem Typenschein X gibts bei Mofas nichts..

@ McFlurry: das ist der Schmier schlussendlich relativ egal ob du jetzt nen illegalen Zylinder oder nen illegalen Motor drunter hast. Denn sämtliche Änderungen sind verboten, auch wenns das ausgetauschte Teil an einem anderen Fahrzeug legal gibt / gab. Sonst könnte man ja auch einfach nen ori 12mm Bing Vergaser an ein Supermaxi schrauben..

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Puch97 » Fr 27. Apr 2012, 20:33

Töfflybueb hat geschrieben:Und wenn das töffli 40 läuft und man kommt in die Kontrolle??
Wie streng ist die polizei im bezirk zurzach(kt. Aargau)
??
Lg
Tb
Ich kenne jemanden aus dem Kanton St. Gallen aber, dem haben sie den Motor zusammen gepresst und dann in einem Paket nach Hause geschickt. 2mal
Was aber auch total frisiert lief glaube ich 65 km/h
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von DJ_MANU » Fr 27. Apr 2012, 23:46

Ach so? dass wahr wohl vor 20 jahren ;)
Heutzutage dürfen sie dir nur rennteile wegnehmen! Motor IST DEIN EIGENTUM, sowie der Rahmen..
Dürfen sie NICHT wegnehmen :wink:

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 » Sa 28. Apr 2012, 00:18

auch nicht ganz richtig...

sie dürfen alles beschlagnahmen, was von dir persönlich verändert wurde... also, wenn du ein metall an deinen rahmen geschweisst hast, ist das wegnehmen genehmigt (bzw. vorgeschrieben zu zerstören...), genauso ein HT zyli und ein aufgefräster motor, jedoch einen rennsatz, den du im laden erwerben kannst, und ihn nicht abänderst, dürfen sie dir nicht wegnehmen, bzw. nicht dauerhaft oder gar zerstören...

wenn sie das machen, kannst du sie verklagen.

sie dürfen dir ne strafe aufbummen, aber nichts, was man 1/1 im laden kaufen kann dauerhaft beschlagnahmen.

MfG

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von PucH Max! » Sa 28. Apr 2012, 01:28

das zeug landet meistens auf nem recyling gelände, mit vitamin B kommt man schnell an die teile ran ;-)
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Eragon » So 29. Apr 2012, 21:16

bei dem ich es vorführe der hat mir gesagt ich soll den auspuff aufbohren damit er schneller fährt denn so langsam macht es ja keinen spass! :P :mrgreen:
Wenn man statt Füsse Räder hat.

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