Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Allgemeines über Mofa's

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gluglu81
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 » Mo 28. Apr 2014, 18:19

der Punkt ist das dein Fahrzeug versichert ist bzw. sein muss... und zwar nur für das was in der CH zugelassen ist.

das bedeutet, dass du in Deutschland obwohl dort 25kmh trotzdem 30kmh fahren darfst, SOFERN die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Strecke nicht tiefer ist. Ansonsten gibts ne Busse wie wenn du mit dem Auto zu schnell fährst.
Kaum vorstellbar in der Praxis, aber theoretisch wäre das die Handhabe.

umgekehrt jedoch darfst du mit einem Mofa das CH Zugelassen ist NICHT 45kmh in österreich fahren, weil damit ja dein Versichungsschutz welcher in der CH gilt und nur für Mofas bis 30kmh zählt erlischt.
Auch wenn es den österreichsichen Polizisten nicht interessiert ob dein Mofa nun 30 oder 45kmh läuft, bist du theoretisch wenn du mit 45kmh in österreich fährst nicht mehr versichert.

Das fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz ist bekanntlich in allen Ländern in ganz Europa verboten, da liegt die Krux.
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robinx98
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von robinx98 » Mi 7. Mai 2014, 15:31

Ich muss mein Mofa vorführen,nun habe ich jedoch das Problem dass bei mir der Gasgriff nicht von selbst zurückspringt,geht das trotzdem in ordnung?
wenn nicht,wie soll ich das beheben?(gasgriff und kabel sind neu)
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Bikeman » Mi 7. Mai 2014, 15:36

wenn du loslässt muss der Hödi vom Gas, alles andere ist gefährlich. daher werden sie's (voraussichtlich) bemängeln. => Wenn Gasgriff und Kabel wirklich in Ordnung sind und frei laufen, müsste es am Vergaser liegen.. Hast du die Feder drin? läuft der Schieber frei?

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von robinx98 » Mi 7. Mai 2014, 15:38

Feder drinn,schieber läuft auch frei....ich schmiere das ganze mal groszügig,vlt gehts dann(Kabel mit WD40 Gasgriff mit Fett und gaser mit 2-takt öl)
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Pony 503 gt » Mi 7. Mai 2014, 15:56

In den neuen Gasgriffen hat es ein kleines Plättchen im Hebel den du drehen kannst, dieses Plättchen streift am Lenker und verhinderet so, dass der Hebel von alleine zurückdreht.

Gruss
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Ronin » Mi 18. Jun 2014, 00:12

*Ausgrab*

1. Noch ne kleine Stellungsnahme zum "nicht zurückdrehenden Gasgriff", ist zwar cool dass man dann freihändig Mofafahren kann, jedoch wie schon von Bikeman erwähnt sehr Gefährlich! Bei uns im Kanton ist ein Junge welcher mit dem Renntöffli eines Kollegen fahren durfte und diesen Mechanismus leider nicht beherschte mit 70ig Sachen in nen Container gefahren :confused:

2. Bin gerade auf folgenden Artikel gestossen welcher für Töfflitouren interessant sein könnte und (leider) legalisiert was die Rennvelofahrer häufig machen...
Verkehrsregelnverordnung hat geschrieben: Art. 43 Motorräder, Motorfahrräder und Fahrräder; Hintereinanderfahren
(Art. 46 Abs. 2 und 47 Abs. 1 SVG)

1 Die Führer von Fahrrädern und Motorfahrrädern dürfen nicht neben andern Fahr-rädern oder Motorfahrrädern fahren. Sofern der übrige Verkehr nicht behindert wird, ist das Nebeneinanderfahren zu zweit jedoch gestattet:

a.
in geschlossenem Verband von mehr als zehn Fahrrädern oder Motorfahr-rädern;
b.
bei dichtem Fahrrad- oder Motorfahrradverkehr;
c.
auf Radwegen und auf signalisierten Rad-Wanderwegen auf Nebenstrassen;
d.2
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Quelle: http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... x.html#a43

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Sachs alpa Turbo » Mi 6. Aug 2014, 20:14

Ist eine Sissibar an einem Mofa legal?
So heissen doch die langen Lehnen?

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Zündapp Motor » Mi 6. Aug 2014, 20:23

Legal nicht, ist aber je nach Kanton eine Grauzone.

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Sachs alpa Turbo » Mi 6. Aug 2014, 21:10

Wie siehts in Graubünden aus?

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Zündapp Motor » Mi 6. Aug 2014, 21:29

Da fragst Du dort besser bei der zuständigen Polizei nach, obs legal sei.

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 » Mi 6. Aug 2014, 23:48

du kannst es dort so nicht vorführen, aber nach erfahrung ist der büntner polizei so ziemlich schnuppe, wie dein mofa optisch gestylt wurde... solange du nicht mit 60 den berg hoch donnerst und keine bremsen hast... sollte es keine probleme geben...


und im schlimmsten fall geht immer noch die variante: "Ach, das darf man nicht? das hab ich nicht gewusst, das tut mir leid..."

:thumbup

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 » Do 7. Aug 2014, 16:21

es gibt keinen Graubereich... so ein quatsch... :facepalm:
Rückenlehnen und Sissibars sind offiziel Verboten. Da muss man gar nichts nachfragen... echt, wie kommt man auf so nen scheiss...? :facepalm:


nur weil bis irgendwie 1980 oder 1990 noch keine Helmpflicht war, darf man heute deswegen trotzdem nicht ohne Helm fahren nur weil man älter ist... oder will einer ernsthaft Behaupten das es dort auch einen Graubereich gibt? :spinner
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Pony 503 gt » Do 7. Aug 2014, 16:31

Der Graubereich bei den Helmen sind die Rentner, graue Haare anstatt eines Helms auf dem Kopf. :lol:
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 » Do 7. Aug 2014, 16:34

Tatsache ist, es gibt dort einen graubereich :^^ jedoch ist er nicht ganz so grau, wie man sich das wünschen würde...

postbeamte und diverse andere dürfen ohne helm fahren...

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Bikeman » Do 7. Aug 2014, 17:55

gluglu81 hat geschrieben:.. Rückenlehnen und Sissibars sind offiziel Verboten. ..
.. Für neue Hödi's kann ich das glauben, hab's aber im Gesetzestext noch nie gefunden/gelesen. Wenn du n Hödi aus den 70er hast, der ne Rückenlehne dran hat, bin ich ziemlich sicher, dass die legal ist. Die wurden ja damals offiziell beim Velomech verkauft und wurden bei Kontrollen nicht bemängelt. Anders rum sind alte 2-Gang Handschalter auch noch legal, Neue können nicht mehr gelassen werden.

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 » Do 7. Aug 2014, 18:04

was nicht eingetragen ist, ist nicht legal...

wenn die töfflibueben damals an die zukunft gedacht haben, dann haben sie das zeug eingetragen :^^ denke aber das wird kaum der fall sein :lol:

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Bikeman » Do 7. Aug 2014, 18:08

damals gab's doch noch gar keine Ausweise, wo man das hätte eintragen können.. auf dem Rahmen musste n rosa CM Marke sein und dann war's gut.

Kann man heute wirklich beim Mofa Zubehör im Ausweis eintragen lassen? kann mir etz grad gar nichts vorstellen, was man da eintragen lassen könnte. :roll:

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 » Do 7. Aug 2014, 18:44

man geht zur prüfstelle (nicht mofamech) lässt es begutachten, und bekommt im optimal fall einen neuen ausweis mit vermerk zugestellt. oder einen zettel mit entsprechendem vermerk ;)

genau gleich wie beim auto/ motorrad ;)

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Bikeman » Do 7. Aug 2014, 18:50

eben, was zum Beispiel soll man da eintragen lassen ?

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 » Do 7. Aug 2014, 19:06

Rückenlehne :^^

was ich im internet gelesen habe, ist sie bei motorrädern auch eintragungspflichtig... also daher werden die ordniungshüter schon wissen, wie man das einzutragen hat ;)

die sissibar ist ja prinzipiell eine art gepäckträger (beim motorrad) ev. steh dann gepäckhochgestell oder so :lol:

vileicht auch einfach "sissibar" ? :^^

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