Höchstgeschwindigkeit
Moderator: MOD auf Probe
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Höchstgeschwindigkeit
Wieso steht bei Wikipedia plötzlich das?
darf ein Mofa jetzt 45 fahren oder was?
In der Schweiz ist das Motorfahrrad („Mofa“) in Art. 175 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS; SR 741.41) geregelt. In der Deutschschweiz wird ein Motorfahrrad auch als Töffli oder Schnäpper bezeichnet.
Das Mindestalter zum Fahren eines Motorfahrrads beträgt nach Art. 6 Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) 14 Jahre. Zum legalen Fahren mit einem Mofa benötigt man nach Art. 3 VRV einen Führerausweis für Motorfahrräder, den man nach erfolgreich abgeschlossener Theorieprüfung und einem absolvierten Sehtest erhält. Dieser Ausweis ist für jene Personen nicht erforderlich, die im Besitz eines Führerausweises sind.
Es ist eine Drosselung des Fahrzeuges auf 45 km/h erforderlich. Nach Art. 94 Verkehrszulassungsverordnung (VZV; SR 741.51) ist eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung und ein Motorfahrrad-Kontrollschild vorgeschrieben; der Fahrzeugausweis mit der eingeklebten Versicherungsvignette ist mit dem Ausweis des benützten Motorfahrrades immer mitzuführen. Nach Art. 3b VRV sind Führer von Motorfahrrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h von der Helmpflicht ausgenommen.
Da in der Schweiz 14- und 15-jährige keine Motorroller fahren dürfen, sind sie auf die klassischen Mofas (mit Pedalen) angewiesen. Motorroller bis 50 cm³ und unbeschränkte Höchstgeschwindigkeit dürfen erst ab 16 Jahren mit dem Führerausweis A1 (Schweiz) gefahren werden.
darf ein Mofa jetzt 45 fahren oder was?
In der Schweiz ist das Motorfahrrad („Mofa“) in Art. 175 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS; SR 741.41) geregelt. In der Deutschschweiz wird ein Motorfahrrad auch als Töffli oder Schnäpper bezeichnet.
Das Mindestalter zum Fahren eines Motorfahrrads beträgt nach Art. 6 Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) 14 Jahre. Zum legalen Fahren mit einem Mofa benötigt man nach Art. 3 VRV einen Führerausweis für Motorfahrräder, den man nach erfolgreich abgeschlossener Theorieprüfung und einem absolvierten Sehtest erhält. Dieser Ausweis ist für jene Personen nicht erforderlich, die im Besitz eines Führerausweises sind.
Es ist eine Drosselung des Fahrzeuges auf 45 km/h erforderlich. Nach Art. 94 Verkehrszulassungsverordnung (VZV; SR 741.51) ist eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung und ein Motorfahrrad-Kontrollschild vorgeschrieben; der Fahrzeugausweis mit der eingeklebten Versicherungsvignette ist mit dem Ausweis des benützten Motorfahrrades immer mitzuführen. Nach Art. 3b VRV sind Führer von Motorfahrrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h von der Helmpflicht ausgenommen.
Da in der Schweiz 14- und 15-jährige keine Motorroller fahren dürfen, sind sie auf die klassischen Mofas (mit Pedalen) angewiesen. Motorroller bis 50 cm³ und unbeschränkte Höchstgeschwindigkeit dürfen erst ab 16 Jahren mit dem Führerausweis A1 (Schweiz) gefahren werden.
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Re: Höchstgeschwindigkeit
Bei Wiki kann jeder reinschreiben.. Da hat einer was falsches geschrieben..
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Re: Höchstgeschwindigkeit
Ich glaube in Österreich dürfen sie 45 km/h fahren.
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Re: Höchstgeschwindigkeit
jop, sonst gäbe es ja den ösi Zyli nicht, denn mit dem bist du ziemlich genau auf 45 km/h
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Re: Höchstgeschwindigkeit
ja, schon aber dort steht in der schweiz
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Re: Höchstgeschwindigkeit
^^Bikeman hat geschrieben:Bei Wiki kann jeder reinschreiben.. Da hat einer was falsches geschrieben..
Re: Höchstgeschwindigkeit
sry, habe bisschen zu kurz geschrieben^^
ich meinte in österreich ist es so mit den 45 km/h
in der schweiz sind (leider) immer noch 30 km/h und dies wird sich wohl auch nie ändern, höchstens vllt. das alter autoprüfung wollten sie ja auch schon auf 25 jahre oder so verschieben, also könnte es beim töffli vllt. auch mal kommen
ich meinte in österreich ist es so mit den 45 km/h
in der schweiz sind (leider) immer noch 30 km/h und dies wird sich wohl auch nie ändern, höchstens vllt. das alter autoprüfung wollten sie ja auch schon auf 25 jahre oder so verschieben, also könnte es beim töffli vllt. auch mal kommen
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- Sachs 503 HG
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Re: Höchstgeschwindigkeit
diese armen säcke in deutschland, erst ab 15 jahren und dann fahren diese dinger nur 25 km/h
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Re: Höchstgeschwindigkeit
naja, das behindertste ist ja, dass es roller mit nur 25 km/h gibt^^ da würd ich lieber noch zu fuss gehen als mit so nem schwulen teil^^
nichts gegen roller aber gegen die Deutsche regelung^^
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- Sachs 503 HG
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Re: Höchstgeschwindigkeit
naja, die roller sind gleich schwul wie die deutsche regelung^^
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