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kickstarter

Verfasst: Di 7. Jul 2009, 23:09
von the mofa
ist ein kickstart auf der strasse legal ?

Re: kickstarter

Verfasst: Di 7. Jul 2009, 23:12
von Carege
In der Schweiz nicht.

Re: kickstarter

Verfasst: Di 7. Jul 2009, 23:37
von gluglu81
das ist so nicht richtig.

es gibt durchaus typengeprüfte Mofas mit Kickstarter.
Der E50 mit kickstarter war zb. bei den Kat. F mofas (ab 16 "Kleinmotorrad") von Puch (auch maxi, quasi österreichische version) verbreitet.

der Z50 mit kicker war meines wissens nie so in der schweiz erhältlich.
Jedoch war bei der CH Version an der stelle des Kickstarters auch nur ein blindstopfen montiert.

gemäss StVG ist er auch nicht wirklich "Verboten".
Die Regelung besagt grundsätzlich das ein Motorfarrad, kurz Mofa nur dann wenn es über funktionierende Pedalen verfügt und auch ohne Motor "bewegt" werden kann (den genauen Wortlaut kann ich leider nicht zitieren). 8)
Bezieht man sich jedoch auf die Typenkonfirmität lässt sich diese Aussage anfechten, da es sich um eine technische Änderung am Fahrzeug handelt welche grundsätzlich Eintragungspflichtig ist.
Das bezieht sich wohl in erster Linie auf die Anpassung der Pedale und deren Verwendung neben einem Kickstarterhebel... aus sicherheitsgründen :roll:

Re: kickstarter

Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 01:31
von PucH Max!
beim stva anfragen, denke polizei etc wird nichts dagegen haben wenn der rest ok ist, tomos haben auch kicker ab werk

Re: kickstarter

Verfasst: Sa 11. Jul 2009, 15:22
von kingegypt
ich weiss nicht ob es ein kickstarter ist aber beim tomos lässt man das moffa indem mann das pedal ruckwärts mit einem ruck , wie bei einem kickstarter, an

Re: kickstarter

Verfasst: Sa 11. Jul 2009, 15:34
von Fresh_Racer
sry für spam.. gluglu81 schreibt immer halbe Romane ;) dafür sind sie nützlich! Weiter so :lol:

greez