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Re: Mit mit dem Töffli ins Tessin
Verfasst: So 24. Nov 2013, 20:27
von neverknow707
Nur im Kanton Tessin begeht man eine Straftat wenn man unter 16 Jährige Alleinreisende beherbergt

Re: Mit mit dem Töffli ins Tessin
Verfasst: So 24. Nov 2013, 20:43
von 2_Stroker
Äuä chuum iitz!?
Also von den Tessinern hätte ich jetzt mehr Lockerheit erwartet.
Re: Mit mit dem Töffli ins Tessin
Verfasst: So 24. Nov 2013, 20:51
von neverknow707
Ist meines Wissens nach der einzige Kanton der dieses Gesetz noch hat...
Re: Mit mit dem Töffli ins Tessin
Verfasst: So 24. Nov 2013, 21:27
von kolbenfresser
...die nehmen das dort ziemlich locker

Re: Mit mit dem Töffli ins Tessin
Verfasst: Mo 25. Nov 2013, 13:08
von PartyBus36
Die Eltern könnten doch vorher der Herberge anrufen damits keine Probleme gibt.
Aber am besten find ich immer noch einen Bauern fragen.
Die sagen ja meistens ja, oder irre ich mich da!?
Gruss
Re: Mit mit dem Töffli ins Tessin
Verfasst: Mo 25. Nov 2013, 16:32
von neverknow707
neverknow707 hat geschrieben:Nur im Kanton Tessin begeht man eine
Straftat wenn man unter 16 Jährige Alleinreisende beherbergt

Hinweis
Die Gesetzgebung des Kantons Tessins verbietet, Jugendliche unter 16 Jahre zu beherbergen. Diese müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein.
ist von der Jugendherbergenseite