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Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!
Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 23:01
von ENERGY96
Bikeman hat geschrieben:.. du kannst auch den Link zur abgeschlossenen Auktion schicken ...
Nein geht leider nicht da ich das Mofa ohne Inserat gefunden hatte ich wolte zuerst eins aufbauen lassen und dann zeigte er mir dieses Maxi damals...
Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!
Verfasst: Do 11. Jan 2018, 02:48
von ENERGY96
Sorry sehe erst jetzt das die Antwoet nie versendet wurde.. leider gibt es keinen Link da alles vor Ort passierte..
Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!
Verfasst: Do 11. Jan 2018, 09:51
von gluglu81
Offensichtlich keine Geschichte mit Happy End...
nun, ab und an passieren Dinge aus denen man eine Lehre ziehen sollte.
Kaufvertrag
Grundsätzlich sollte jeder der ein Mofa (oder auch nur Rahmen!) ohne Ausweis kauft oder nicht der Name des Verkäufers auf dem Ausweis steht auf einen solchen Kaufvertrag bestehen.
So ein "Fetzel" ist schnell zusammen geschrieben. Das kann und sollte man als Käufer auch vorbereiten.
Das ist nämlich nicht zwingend eine Sache des Verkäufers, sondern primär in eurem Interesse als Käufer.
- Name, Adresse des Verkäufers
Name, Adresse des Käufers
Modelbezeichnung, Rahmennummer, evtl. kurzer Beschreib wie zb. Garantieleistungen usw.

Unterschrift und Datum, fertig.
Das hätte dir in diesem Fall viel ärger ersparrt.
naja, im Nachhinein ist immer Klug-geschissen...
Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!
Verfasst: Do 11. Jan 2018, 13:03
von Hüere Bodschi
Ich bediene mich immer dieser Vorlage eines Kaufvertags
//cloud.tapatalk.com/s/5a575275a93 ... rtrag1.doc
Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!
Verfasst: Do 11. Jan 2018, 14:09
von Babaloo
Hab ihm jetzt den Motor gerettet. Halb gratis für den Rest muss er schauen.
Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!
Verfasst: Do 11. Jan 2018, 17:11
von Christiank.
Sorry, bei Verträgen hab ich keine Ahnung, muss man so etwas noch notariel Beglaubigen lassen, oder braucht es das nicht?
Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!
Verfasst: Do 11. Jan 2018, 17:17
von gluglu81
Hab mein Silbertablet gerade verlegt...
Hast du die Frage mal gegoogelt bevor du sie hier gestellt hast?

Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!
Verfasst: Do 11. Jan 2018, 21:02
von Bikeman
Christiank. hat geschrieben:.. .. muss man so etwas noch notariel Beglaubigen lassen, ..
.. yup.. wen du ein Haus kaufst
die einfachste Version ist ein Quittung, kann auch handgeschrieben sein oder zB ein Ausdruck des Inserates/der Ricardoauktion, ergänzt mit dem Vermerk 'Betrag von CHF 1234.-- dankend erhalten, Ort & Datum, plus Name & Adresse des Verkäufers und seiner Unterschrift. Damit könnt ihr beweisen, dass ihr das Zeux gekauft und bezahlt habt. Ohne Quittung könnte einer behaupten, dass ihr gar nicht bezahlt habt. Quittung ist nur einfach, der Verkäufer hat nichts in der Hand.
Kaufvertrag ist doppelt, Käufer und Verkäufer haben je ein Exemplar, dass beide unterschrieben habt. Käufer kann damit beweisen, dass er bezahlt hat, Verkäufer hat bei Problemen etwas in der Hand (zB. reinschreiben, Privatverkauf, gekauft wie gesehen, ausdrücklich ohne Garantie .. )
n Hödi würde ich nie ohne Quittung kaufen und nie ohne Kaufvertrag verkaufen.