Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Wollt ihr mich verarschen, warum kann mann in Zürich mehr als in Bern? Kindergarten?
- Pony 503 gt
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
In St.Gallen hat man natürlich wieder ein Mal die Arschkarte gezogen.
Hier kann man natürlich wieder ein Mal nur ein Mofa auf eine Nummer einlösen.
Kantönligeist
Hier kann man natürlich wieder ein Mal nur ein Mofa auf eine Nummer einlösen.
Kantönligeist
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Kantönligeist . mit Hödi einlösen hast du def. gewonnen, wenn du im Kt. ZH wohnst.. mein CoffeeRacer ist seit Dienstag miteingelöst af Wechselnummer, mit nem schönen neuen Ausweis. Hat nichts gekostet, hat 3 min. gedauert und den Hödi wollte niemand sehen.
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Schön ausgedrückt....Angewandte Verwaltungs-Poesie!!!Pony 503 gt hat geschrieben:In St.Gallen hat man natürlich wieder ein Mal die Arschkarte gezogen....
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
moment... da gibts aber angeblich ein Schlupfloch... zumindest wurde mir das mal so gesagt... vielleicht ists auch ne Fehlinfo... aber ich verbreit das Gerücht mal weiter:Pony 503 gt hat geschrieben:In St.Gallen hat man natürlich wieder ein Mal die Arschkarte gezogen.
Hier kann man natürlich wieder ein Mal nur ein Mofa auf eine Nummer einlösen.
Kantönligeist
Man hat angeblich die Möglichkeit zb. wenn das Mofa defekt ist, das Numero temporär auf ein anderes Mofa zu schrauben sofern dieses vom Mech abgenommen wurde und man die Gelbe Karte vorweisen kann...
keine Ahnung ob das so richtig ist... aber sowas hat mir mal vor langer Zeit ein Vögelchen gezwitschert...
- Pony 503 gt
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Da muss ich jetzt auch passen.
Ich habe nur vor ca. 2-3 Monaten beim Stva angerufen und gefragt, ob es Wechselnummern gibt, oder ob man mehrere Mofas auf ein Nummernschild einlösen kann, und der am Telefon hat mir versichert, dass dies nicht möglich sei.
Gruss
Ich habe nur vor ca. 2-3 Monaten beim Stva angerufen und gefragt, ob es Wechselnummern gibt, oder ob man mehrere Mofas auf ein Nummernschild einlösen kann, und der am Telefon hat mir versichert, dass dies nicht möglich sei.
Gruss
Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Pony 503 gt hat geschrieben:In St.Gallen hat man natürlich wieder ein Mal die Arschkarte gezogen.
Hier kann man natürlich wieder ein Mal nur ein Mofa auf eine Nummer einlösen.
Kantönligeist
das kann nicht sein
in jedem kanton sind minimum 2 fahrzeuge auf die selbe nummer einlösbar... es gibt ausnahmen nach oben, welche von kanton zu kanton varieren...
mofas: 2 stück in SG
http://www.stva.sg.ch/home/strassenverk ... child.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Mofas: grundsätzlich 2 stück in TG
http://www.stva.tg.ch/xml_18/internet/d ... /f2401.cfm" onclick="window.open(this.href);return false;
Mofas: 19 stück im AG
https://www.ag.ch/de/dvi/strassenverkeh ... 344#215344" onclick="window.open(this.href);return false;
und im zürich ist das nicht konkret geregelt...
http://www.stva.zh.ch/internet/sicherhe ... selKS.html" onclick="window.open(this.href);return false;
aber ich kenne auch jemanden im TG (nachbardorf) der hat etwa 40 eingelöste mofas, jedoch für diese nur 3 nummern
bei mofas machen die meisst ausnahmen, bzw. so ein mofa kann man schnell mal als "veteranenfahrzeug" ausgeben... da es dafür für mofas keine sondere regelungen der steuern gibt, wird dies normal gehandhabt ausser, dass mehr als 2 möglich sind (auch in Bern http://www.pom.be.ch/pom/de/index/stras ... ilder.html" onclick="window.open(this.href);return false; )
@ Schlauer Telefonierer: die wollen das nicht, weil die geld verdienen wollen, oder keine ahnung haben... du musst dich vorher erkundigen... die auf dem Stva haben keine ahnung, das sag ich dir
und das mit dem schlupfloch stimmt, das mofa muss nicht mal eingelöst sein, das selbe gilt fürs auto, das einzige ist, dass man dafür bürgt, dass das fahrzeug in verkehrssicherem zustand ist und nicht länger als (glaub 1) tag ist...
den gesetzesartike dazu sah ich mal, wenn ich ihn finde poste ich ihn noch...
EDIT:
Spoiler für ADMIN:
im grundsatz bedeutet das, dass du der polenta sagen musst, dass du der versicherung angerufen hast, und dies angelaufen ist, jedoch noch nicht den bürökrieg nicht geschafft hat... und so weiter und so weiter...
fragt mich jetzt nicht, woher ich das mit den wenigen, bzw. nur einem tage habe... dachte, hätte das mal gelesen...
aber naja... wenn man das gesetz im einzelnen auseinander nimmt, dann kann man fast überall "grauzonen" finden...
alleine schon wegen der unklarheit... wenn ein gesetz ein anderes zum teil untergräbt, darf dies nicht zu lasten des gesetzwiederhandelnden gehen...
Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Ich habe jetzt die Traktor Prüfung bestanden und hab den Stempel auf der gelben Karte
Kann ich nun schon fahren oder muss ich auf den Ausweis warten?
Kann ich nun schon fahren oder muss ich auf den Ausweis warten?
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Ist bei mir doch schon einige Jahre her, aber so viel ich weiss, musst du auf den Ausweis warten. Von wegen fahren ohne gültigen Ausweis und so.
Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
kommt auf dein alter an... wenn du das entsprechende alter für die kategorie hast, gilt dieser fackel als übergangsausweis und ist legitim, wenn du das entsprechende alter erst im nächsten monat erreichst, dann darfste erst ab dann fahren
Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
nico: bist du denn 14 ?
Gott sprach zu Moses, kupple beim schalten sonst krost es.
Solange man auf dem Boden liegen kann ohne sich festzuhalten ist man nicht betrunken.
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
jep und ich habe heute angerufen und sie haben gesagt ohne Ausweis geht nichts
- Pony 503 gt
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Der Prüfer den ich vor 3 Jahren hatte, sagte ich könne jetzt, bis der richtige Ausweis eintrifft mit der gelben Karte rumfahren. Sobald der Ausweis eintrifft, verfällt aber die Gültigkeit der gelben Karte.
Gruss
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
ich hab gedacht man darf, ist ja drauf bestätigt das du bestanden hast ?
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Solange man auf dem Boden liegen kann ohne sich festzuhalten ist man nicht betrunken.
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
ja schon aber ich habe direkt bei Sanktgallen Stva angerufen
Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
das bringt dir nix... (leider...) die sagen meisstens, dass etwas nicht geht, da sie es nicht genau wissen, und nicht schuld sein wollen, wenns nicht stimmt
glaub mir... am STVA anrufen bringt NIE was... man muss persönlich vorbei gehen (und auch dann ists nur halbbatzig...) vorher immer im internet nach infos suchen
glaub mir... am STVA anrufen bringt NIE was... man muss persönlich vorbei gehen (und auch dann ists nur halbbatzig...) vorher immer im internet nach infos suchen
- swissli1291
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Oder du rufst bei der Polizei an. Die wären ja auch diejenigen die dich verknattern. [SMILING FACE WITH OPEN MOUTH]
Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
wenn man nur mit dem kreditkartenausweis fahren darf, wieso haben sie dann bei bestandener theorie den zettel gestempelt ?
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Naja 2x mal Nein also ich lass es lieber und habe mit dem Ausweis dann ne scheiss freude.
- Zündapp Motor
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder
Wenn Du den Fackel bzw. die Bestätigung hast, darfst auch damit schon rumfahren.
Geht nämlich beim Auto genauso, wenn man es neu vorgeführt hat auf dem Strassenverkehrsamt, dann gilt das Prüfblatt als Führ bzw. Fahrerlaubnis als Ersatz für den Fahrzeugausweis bis zu dem Tage, wenn dann der defnitive Fahrzeugausweis eintrifft.
Alles paletti?
Geht nämlich beim Auto genauso, wenn man es neu vorgeführt hat auf dem Strassenverkehrsamt, dann gilt das Prüfblatt als Führ bzw. Fahrerlaubnis als Ersatz für den Fahrzeugausweis bis zu dem Tage, wenn dann der defnitive Fahrzeugausweis eintrifft.
Alles paletti?