ja, aber privathaftpflicht für motorfahrzeuge haben fast alle eltern, da es wenn man familie hat gunsiger kommt und daher braucht man keine zusätzliche... und die zusatzkosten sind so um die 2-3fr., weil es eben über die FAMILIE lauft
wie bereits erwähnt, der einzige unterschied wird bei der haftpflichtprämie sein (welche du selbstverständlich selbst abschliessen musst, sofern das motorrad auf dich eingelöst wird). Aber auch da wird kein grosser Unterschied sein. Hier kommts mehr auf dich an: Alter, geschlecht, haftpflichtfälle,... Gehe einfach bei der versicherung deines vertrauens vorbei, die können dir das schon sagen.
Steuern gehen nach gewicht, macht von dem her keinen grossen unterschied. Einlösen und fahrzeugausweis kostet für beide dasselbe.
gruss
michu
"Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfließen!" - Walter Röhrl
Wohl genau so. Früher war das noch anders, ich musste für meine erstes Auto meine eigene Versicherung haben inkl. der eigenen Haftpflicht drin. Wird wohl mit den Jahren alles etwas anders.
nenene, soweit ich weiss muss JEDER!, der ein Fhz. auf SICH einlösen will, ne eigene Haftpflicht abschliessen. Die Privathaftpflicht kommt für andere Schäden auf, welche du anstellst. Gilt aber nicht fürs Fahrzeug. Soweit mein Wissensstand.
"Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfließen!" - Walter Röhrl
michu hat geschrieben:nenene, soweit ich weiss muss JEDER!, der ein Fhz. auf SICH einlösen will, ne eigene Haftpflicht abschliessen. Die Privathaftpflicht kommt für andere Schäden auf, welche du anstellst. Gilt aber nicht fürs Fahrzeug. Soweit mein Wissensstand.
Genau auf das will ich hinaus. Jeder der demnach ein Fahrzeug einlöst ist auch verantwortlich für seine Haftpflicht.
Privathaftpflicht ist wieder was anderes.
Bei den Zürchern und Aargauern nicht, da ich schon diese Nummern als Junglenker hatte. In em Fall ists wieder von Kanton oder Versicherung her verschieden.
Jeder Halter eines Motorfahrzeuges braucht obligatorisch eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gedeckt sind Personen- und/oder Sachschäden, die durch den Betrieb des versicherten Motorfahrzeuges angerichtet werden, gleichgültig, wer im Zeitpunkt des Schadenereignisses das Fahrzeug lenkte.
Das Strassenverkehrsgesetz schreibt obligatorisch gewisse minimale Garantiesummen vor, die in der Höhe abhängig von der Art des Motorfahrzeuges sind (z.B. 5 Millionen Franken für Personenwagen).
Der geschädigte Dritte hat gegenüber dem Versicherer ein direktes Forderungsrecht, d.h. er muss sich nicht – wie bei anderen Haftpflichtversicherungen – an den Schädiger halten, um seinen Schaden ersetzt zu erhalten, sondern er kann sich direkt an den Versicherer wenden.
Zur Motorfahrzeugversicherung werden in der Regel Kasko- und Insassenversicherung angeboten, die jedoch nicht obligatorisch sind.
Kaskoversicherung
Eine Kaskoversicherung brauchen alle, die auf ihr Fahrzeug dringend angewiesen sind – sei das für die Fahrt zur Arbeit oder gar zur Ausübung des Berufes – und nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um das Fahrzeug nach eingetretenem Schadenfall (rasch) zu ersetzen.
Grundsätzlich unterschieden wird zwischen der Teil- und Vollkasko-/Kollisionskaskoversicherung:
Die Teilkaskoversicherung deckt Diebstahl-, Hagel-/Sturmwind-, Elementar-, Glasbruch-, Feuer-, Schneerutsch- und Tierschäden am eigenen Fahrzeug.
Die Vollkasko- oder Kollisionskasko-Versicherung deckt zusätzlich zu den Teilkaskorisiken die am eigenen Fahrzeug infolge einer Kollision entstandenen Schäden. Die Versicherung lediglich des Kollisionsrisikos (ohne Teilkasko-Risiken) ist in der Regel nicht möglich.
Versichert ist das Fahrzeug, nicht der Halter. Es ist also egal, wer im Zeitpunkt des versicherten Ereignisses (z.B. Kollision) das Fahrzeug gelenkt hat.
Die Vollkasko-/Kollisionskasko-Versicherung kennt ein Bonus-/Malussystem, das von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausgestaltet ist. Kein solches System kennt jedoch die Teilkasko-Versicherung.
Insassen-Versicherung
Eine Insassen-Versicherung empfiehlt sich immer, vor allem in all den Fällen, in denen der Halter des Fahrzeuges häufig mit fremden Personen unterwegs ist und er über deren Unfall-Versicherungsdeckung im Ungewissen ist.
Versichert sind Personenschäden, die infolge eines Unfalles bei der Benützung des versicherten Fahrzeuges an der versicherten Person oder den versicherten Personen entstehen. Versichert werden können Heilungskosten, Invaliditäts-/Todesfall-Kapital und Spitaltaggelder. Wahlweise können der Halter/Lenker und/oder die Mitfahrer versichert werden. Die Versicherungssummen/-Kapitalien sind frei wählbar.
Die Insassen-Versicherung hat den grossen Vorteil, dass die Leistungen des Versicherers erbracht werden, ohne dass beispielsweise bei einer Kollision abgeklärt werden muss, wer für den Schaden haftbar ist.
ja,keine ahnung wie es genau ist, aber mein vater hat gesagt, solange wir noch bei den eltern wohnen und unter 25 sind, ist die versicherung inklu bei ihnen
Väter wissen auch nicht immer alles. Das was er glaubt zu wissen, Betrifft allein die Privathaftpflicht und in dem Fall sind Fahrzeuge, die Du addy lenkst, nicht inbegriffen. Das betrifft Sachen, wie wenn Du jemanden einem Brille kaputt schlägst etc. Nur das mit dem Auto und Motorrad ist drum getrennt bei der Auto/Motorradversicherung integriert. Und ist separat abzuschliessen. Evtl. schliesst Du noch eine Kaskoversicherung (Teil oder Voll) dazu ab. Die Kasko ist aber nicht Pflicht, die Haftpflicht hingegen schon.
Wenn du das Auto deines Vaters fährst kann und muss man dass bei der Versicherung angeben und es kostet die schon genannten 3-4 Franken. So wurde es uns im ACS-Fahrlager erzählt.