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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 13. Apr 2016, 20:34
von FUSEL
das mit den guten Bremsen ist ja so eine Sache
die Trommelbremsen sind für maximal 50 brauchbar (nicht gut) Jedes Velo bremst heute besser :facepalm:

Wenn du dann einen Umbau machst auf Scheibenbremsen, würde von seitens Staat sicher auch rumgemotzt werden.

Was meinst du also mit "guten" Bremsen?



Das mit dem Licht ist sowieso klar, Spannungsregler drauf und das funktioniert immer, egal welche Drehzahl dein Mofa bringt :evil2:

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 13. Apr 2016, 21:00
von sachs2al
Iwie check ich etz gar nix mehr..
Wenn ich mit nem verkehrstauglichen Sachs mit 60 auf der 80er Strecke erwischt werde nehmen die mich (mit Rollerprüfung) nur wegen dem fehlenden Versicherungsschutz dran..?

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 13. Apr 2016, 21:06
von Dominik80460
Hier noch vom Kollegen
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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 13. Apr 2016, 21:16
von Bikeman
.. ist wirklich spannend.. der hat seine Busse auch 'nur' wegen dem nicht-betriebssicheren Zustand....

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 13. Apr 2016, 21:26
von addy33
man darf nie vergessen... es ist die JUGENDANWALTSCHAFT.... in der schweiz ist es so, dass man den altertümlichen spruch im Rechtswesen doch noch anwendet... ''Kinder sind halt noch Kinder...''


jedoch eben... grundsätzlich ist, solange man sich im verkehr richtig verhält kann kein anderes vergehen zur Rechenschaft zu ziehen... ob die Versicherung reklamiert, ist ne andere frage... Versicherungsbetrug ist sache der Versicherung... und die standart mofaversicherung interessiert sich kaum dafür, solange nicht ein Schadensfall eintritt ;)

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 13. Apr 2016, 21:55
von sachs2al
Dann passiert also so ziemlich gar nix wenn sie mich rausnehmen würden..?

Und wie siehts da mit nem Fahrausweis mit der Kategorie M aus?

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 13. Apr 2016, 22:05
von Babaloo
Das ist ja lächerlich.
Ich bezahle 1150.- weil ich dem Bullen gesagt habe er sei ein mitsfauler Hund der seine Leistung nicht bringe.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 13. Apr 2016, 22:27
von addy33
sachs2al hat geschrieben:Dann passiert also so ziemlich gar nix wenn sie mich rausnehmen würden..?

Und wie siehts da mit nem Fahrausweis mit der Kategorie M aus?
bei schlimmen vergehen kann der richter entscheiden, dass es unzumutbar ist, dich im Strassenverkehr fahren zu lassen... im allerschlimmsten fall kann er dir ein Velo verbot geben :lol: :lol: :lol: das muss dann aber psychiatrisch abgeklärt werden... aber eben... der richter hat schon seine Freiheiten... bei vernünftigen bremsen, anständiger Haltung und angebrachtem Verkehrsverhalten passiert kaum was bis wenig...

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 13. Apr 2016, 23:20
von GlamBobber
Babaloo hat geschrieben:Das ist ja lächerlich.
Ich bezahle 1150.- weil ich dem Bullen gesagt habe er sei ein mitsfauler Hund der seine Leistung nicht bringe.
... ja man muss halt auch wissen, wenn man besser die Fresse hält.... :schlaeg ... Auch wenn man grundsätzlich Recht hat :lol:

..das ist wie mit der Mafia...die sitzen immer am längeren Hebel. Einem Pubertierenden entschuldigen sie noch den "Ausrutscher", aber ein "Gestandener Mann" spürt dann das Gesetz mit all seinem Gewicht. Da sollte man tunlichst eine selektive und vorzügliche Wortwahl anwenden....:shock:
Oder andersrum gesagt, wir gestandenen Mannen, benehmen uns ab und zu halt immer noch wie pubertierende....Nur interessiert das Die Rennleitung halt nicht mehr.... :cens:

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 28. Okt 2016, 18:13
von Dominik80460
So ich melde mich zum 2. mal

Gestern wurde ich Zivil mit meinem 70ccm Sachs Rausgefischt, Es funktionierte alles soweit bis auf das, dass es 60km'h lief und die Rahmen Nr nicht mit dem Ausweis überreinstimmte.......Kein Wunder da ich den Rahmen vor ca 6 Monaten ausgetauscht habe und somit mit einer falschen Nummer rumgefahren bin.
Doch das ist noch nicht genug, der verbaute Rahmen mit der Falschen rahmen Nummer wurde 2008 als gestohlen gemeldet und jetzt habe ich noch mehr Probleme, ich muss jetzt am Dienstag auf den Polizeiposten und belegen, woher ich das Mofa habe und wie das jetzt genau war. Ich werde aus Sicherheitsgründen keine Rapporte hochladen, erst dann wenn die Sache abgeschlossen ist.

Ich halte euch auf dem Laufenden und werde die Konsequenzen mitteilen

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 28. Okt 2016, 23:33
von cornholio
Zu dem Thema möchte ich etwas loswerden. Ich finde es ja mehr oder weniger in ordnung das man eine geschwindigkeitmessung oder licht, naja halt solche grundregeln beanstanden kann als schlumpf.
Was mir einfach nicht in den Kopf gehen kann, ist die Tatsache dass diese Bande immer wieder umbauten beanstanden wie z.B im brief der Vergaser. Von wo wollen diese heinis wisen was ori ist und was nicht. Solange die mir nicht schwarz auf weiss belegen können das das Mofa nicht mit diesem und diesem Teil ausgeliefert wurde würde ich garnix bezahlen. Ich meine im endeffekt muss ich als Privatperson auch alles dem Strassenverkehrsamt offen legen, wenn ich z.B am Auto etwas eingetragen haben möchte. Warum dürfen die dan einfach bestimmen was jetzt ori und was nicht ist solange die 30kmh eingehalten werden!?

Und schlussendlich handelt es sich um ein Velo mit einem motörchen, warum also dieses tramtram :roll:
haben die keine echten Probleme zu lösen?!

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Sa 29. Okt 2016, 08:14
von Bikeman
Unten steht ne Rechtsmittelbelehrung ..

Kosten weil mit Frisiertem Töffli rausgezogen worden

Verfasst: Mi 13. Sep 2017, 20:04
von Christiank.
Sali, kurz, weil ich das nun zum 2X mal schreiben muss: Mofa wurde wegen 40KMH auf Hauptstrasse von Polizei Beschlagnamt, wollen es nun Auseinander nehmen lassen(Expertise) und ich will wissen was es Kosten könnte, da sie nur meinten das es wohl Teuer wird.

Danke für alle Antworten!

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 13. Sep 2017, 20:40
von Bikeman
habe deine Frage verschoben.. kannst dich da etwas durchlesen.. zum voraus sagen kann es dir keiner, aber du kannst dann deine Busse gern ehier posten.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 13. Sep 2017, 21:22
von Puch X30 RS
Lol, mein Maxi schafft LEICHT Bergab 53km/h Top Speed und das ist vollkommen original :lol: Ist ja brutal schnell 40km/h, es gibt glauich wichtigers. :facepalm:

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 13. Sep 2017, 21:44
von gluglu81
Kommt aufs alter an... ü18 etwa 500.- busse mindestens und noch etwa 350.- sonstige gebühren wenn du den strafbefehl akzeptierst.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 07:18
von Christiank.
Auf der geraden liefs an dem Tag nicht so gut, so 45Kmh mit geschliffenem Kolben und Anderem Auspuff(Supermaxi Motor), im Normalfall läuft sie so etwa 55, die Polizistin ist komplett ausgerastet und wollte mir sogar anhängen das das Teil 70 lief...

Ps. Ich bin noch 15

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 11:19
von gluglu81
was dich erwartet ist nun folgendes:

1. Mofa wurde eingezogen. Kommt auf die Rolle, wird gemessen und dann zerlegt und überprüft.
--> Dabei kommen falsche, also ilegale und modifizierte Teile weg und werden konfisziert.

Dagegen kannst du einspruch erheben, kostet was und es wäre denkbar das du die teile wieder zurück bekommst.
Das lohnt sich in aller Regel aber nicht, da der Einspruch alleine schon etwa 200.-Fr kosten wird.

2. Du wirst ne Aussage zu Protokoll geben müssen.
Davon hängt viel ab.
Keine Aussage ist nicht umbedingt gut, auch wenn du nicht verpflichtet bist.

Stell dich unwissend. Sag nicht das du selber frisiert hast. Sag du hast die Teile so irgendwann bekommen oder aus dem Alteisen.
Dann das Mofa weil defekt oder was auch immer neu aufgebaut und die Teile verbaut. Ohne zu wissen das diese modifiziert oder ilegal sind.
Das ganze ist auch höchstens irgendwie 3 Monate her oder so.
(mich haben Sie 3 Jahre zurück verbüchst, weiter drüber ist verhährt)

3. du bekommst post vom Jugendanwalt. Da wird das ganze gemäss Beurteilung wie dann im Bericht gemäss deiner Aussage gewichtet und es gibt nen Bussbescheid. Dieser ist nur ein Vorschlag. Du kannst dagegen Einspruch erheben, was sich aber meistens nicht lohnt.

Da du erst 15 bist wird dein Vormund sowieso das ganze absegnen müssen. Die Busse selbst aufgrund des alters wird relativ bescheiden sein, verglichen mit dem was ich bezahlen musste. etwas unter 500.- mit gebühren dürften es trotzdem sein.

Dein Vater sollte sich hüten zu sagen das er dich unterstützt hat beim frisieren. Zumindest nicht wissentlich, sonst kann es sein das er auch noch nen Bussbescheid bekommt.
Nimm das ganze auf dich, es kommt in jedem Fall billiger.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 12:24
von addy33
Noch nicht mal 16....

Dann kanns gut sein, dass es bei den abzugebenden teilen, den verfahrensgebühren und allgemeinnütziger arbeit bleibt.....

Muss aber nicht.... die jeweiligen jugendanwaltschaften haben da relativ grossen spielraum....

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 29. Sep 2017, 12:39
von Christiank.
Sooo, hier mal meine Busse:
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Dazu sei noch gesagt, es war ein ZA50 Supermaxi Motor verbaut mit einem originalen 10mm Bing Typ 18 und einem Originalen 18er Ritzel, der Supermaxi Zylinder war auch unbearbeitet, trozdem wurden mir alle 3 Sachen, wie ich es jetzt mal sage, Geklaut.