Rechtsgrundlagen für Bussen

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Bikeman
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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von Bikeman » Sa 19. Mär 2016, 20:16

glauben heisst nicht wissen.. darum will ich ja eben Facts.. also bringt Gesetze, Bussenkopien usw...

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sachsmaxi
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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von sachsmaxi » Di 22. Mär 2016, 10:04

@Puchboxer kannst du deine Busse reinstelle kannst ja den nahmen abdecken wäre sicher für alle sehr spannend.
CIAO KAUFE HEI LAUFE

Wenn das Mofa hinten Flammen schmeißt: weiß der Roller was Leistung heißt Der Motor brüllt, der Fahrer lacht - schon wieder ´n Roller plattgemacht

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Dominik80460
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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von Dominik80460 » Mo 4. Apr 2016, 22:12

Ich kann mich ziemlich bald auch zu der sache äussern :(
wurde letztens erwischt als sie mir nachgefahren sind mit "anscheinend 58km'h"
ich konnte mich rausreden, dass ich nichts verändert habe und das Mofa so bekommen habe, dazu habe ich dann "zugegeben", dass das
Mofa ca 40km'h läuft :D
mängel waren folgende : (siehe Anhang)

-Pneus Hinten/Vorne Kein Profil
-Kein Licht Hinten/Vorne (es war am Tag)
-Kein Lenkeinschalg
-Kein Ständer
-Keine Glocke
-Keine Hinterbremse (keine Trettkette)
-Selbstgemachte Auspuff halterung (Puch Zigarre :D)
-Lärm pegel : Zulaut

Die Nummer und Fahrzeug papiere konnte ich direkt abgeben, die Busse folgt noch, ist jetzt aber auch schon knapp 4 Wochen seither

ich vermute mal das es so zwischen 200-400.- kosten wird :(
Dateianhänge
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-Sachs 503 70ccm K-Star: https://goo.gl/5eSJwb" onclick="window.open(this.href);return false;
-Sachs 503 75ccm 3 Gang: https://goo.gl/4b9yvS" onclick="window.open(this.href);return false;
-Sachs 503 80ccm GME: https://goo.gl/gPzm1f" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von addy33 » Di 5. Apr 2016, 10:19

mein onkel ist ja Polizist...

wenn ich mich recht erinnere ist das wie folgt...

es gibt verschiedene arten von ''illegalem'' verhalten.

Es gibt im bussenbüchlein geregelte listenbussen für kleinere vergehen (helm nicht an, kein licht, etc... btw... seit anfang des Jahres ist es erlaubt die füsse von dem pedalen zu nehmen :bravo: ) http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... -2016-neu/" onclick="window.open(this.href);return false;

das sind sogenannte ordnungsbussen, also wie n Strafzettel bei falsch parken...


Dann gibt es noch andere Dinge, wie eine illegale Abänderung des Fahrzeuges. diese muss der Polizist auflisten, die entsprechenden teile einfordern, diese 2 Wochen Lagern (nicht ganz sicher wegen der Zeitspanne) und dann geht das ganze Tumult zu einem Richter. Dieser entscheidet über das Strafmass, bzw. ob eine Vorladung nötig ist, bei gröberem vergehen. hierzu fallen nebst einer busse noch ferfahrensgebühren an, die kantonal unterschiedlich sind... (im Thurgau genau 20Fr. :mrgreen: ) Die abgegebenen Teile werden angeschaut. abgeänderte teile verden vernichtet, und teile, die unverändert gekauft und verbaut wurden, müssen innerhalb dieser 2 Wochen abhol bereit sein, an dem zuvor abgegebenen Polizeistelle (minderjährige nur in Begleitung der Eltern oder gesetzlich ernannten vormunde) nach nichtabholung dürfen auch diese, bzw. müssen sie zerstört werden.


Zudem hat jeder Polizist die Aufgabe und auch das Recht eine Verwarnung auszusprechen, dies ligt in SEINEM ermessen (steht sogar in seinem büchlein...) und er darf entscheiden, was alles in der entsprechenden situation zum richter kommt, und was nicht.

Desshalb werden Polizisten ausgebildet ;) damit sie abwägen können, ob es nun sinn macht oder nicht jemanden mehr oder weniger zu büssen...


Also der rat von mir... immer freundlich, einsichtig und schuldbewusst sein... jedoch nur sagen, wonach er fragt ;)

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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von gluglu81 » Di 5. Apr 2016, 10:45

genau so ist es Addy.
Hab mir von jemandem der auch nen Blauen in der Vedammtschaft hat das auch abklären lassen und die selbe Antwort erhalten.

was noch ergänzt werden kann:
Als Automobilist bzw. mit den Autoführerschein muss man nur wegen eines frisierten Mofas noch nicht um den Ausweis bangen... zumindest nicht beim ersten Mal.
Da es sich dabei um vergehen handelt das von einem Richter be- bzw. verurteilt wird kann/wird so ein Delikt je nach Vorstrafenregister bestraft.
Im Wiederholungsfall wird's also kritisch. Es obliegt aber immer dem Richterlichen ermessen.


Wo es kritisch wird:
Gemäss "via sicura" und dem Rasergesetz erfolgt bei Geschwindigkeitsübertretungen ab doppelt erlaubter Geschwindigkeit zwingend ein Ausweisentzug!
Wer also ein frisiertes Mofa hat und mit 60kmh in der 30er Zone erwischt wird hat ein gröberes Problem!


Ausnahmen bestätigen die Regel: wenn der Freund und Helfer vor Ort sich "nur" auf eine Verwarnung (Fingerzeig) beruft, was er ja auch darf, dann hat man natürlich doppelt Glück gehabt. Deshalb immer freundlich lächeln und winken Männer ;-)
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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von buezeli00 » Di 5. Apr 2016, 10:50

Bringt das überhaupt etwas wenn man sagt, dass man es frisiert gekauft hat..?

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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von Taurus68 » Di 5. Apr 2016, 11:01

buezeli00 hat geschrieben:Bringt das überhaupt etwas wenn man sagt, dass man es frisiert gekauft hat..?
Ja, eventuell noch mehr Ärger....
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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von gluglu81 » Di 5. Apr 2016, 11:13

PETZE!

Grundsätzlich ist der Lenker des Fahrzeugs für den Zustand verantwortlich. Du kannst dich also nicht rausreden, aber den anderen kannst du anschwärzen. Dann bekommt der auch noch ärger... das sind natürlich die besten Kollegen :facepalm: :schlaeg :thumbdown
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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von addy33 » Di 5. Apr 2016, 11:26

Dominik80460 hat geschrieben:Ich kann mich ziemlich bald auch zu der sache äussern :(
wurde letztens erwischt als sie mir nachgefahren sind mit "anscheinend 58km'h"
ich konnte mich rausreden, dass ich nichts verändert habe und das Mofa so bekommen habe, dazu habe ich dann "zugegeben", dass das
Mofa ca 40km'h läuft :D
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du also... da war die Polizei auch gnädig... sie hätten deinen Motor auch ausschlachten können... nach kolben Zylinder Auspuff fragen... jedoch steht da sehr schön ... nicht kontrolliert... ich meine mal ganz ehrlich jeder wird irgendwann mal erwischt... ich musste auch mal n kolben, vergaser, und diverses anders abgeben... ne busse blieb mir erspaart... die 45kmh (die aufgeschrieben wurden :P ) fand der richter nicht so schlimm... licht wurde auch bemägelt...

ich musste einfach noch innerhalb von 2 Wochen mein Mofa in betriebstauglichem zustand auf dem polizeiposten zeigen gehen... dann wars erledigt... gut ich war damals 15... aber trotzdem...

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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von Dominik80460 » Di 5. Apr 2016, 12:28

solang du nicht über 16 bist bekommst du auch keine Busse, da ich jedoch schon bald 17 bin wird es eine fette Rechnung geben
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-Sachs 503 70ccm K-Star: https://goo.gl/5eSJwb" onclick="window.open(this.href);return false;
-Sachs 503 75ccm 3 Gang: https://goo.gl/4b9yvS" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von Dominik80460 » Mi 13. Apr 2016, 14:10

Die Post ist da :(

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IMG_7931.jpg (228.87 KiB) 4834 mal betrachtet
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IMG_7934.jpg (80.45 KiB) 4834 mal betrachtet
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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von Dominik80460 » Mi 13. Apr 2016, 14:10

IMG_7932.jpg
IMG_7932.jpg (152.05 KiB) 4834 mal betrachtet
Und jetzt hauen mich dann alle wieder wegen zu grossen Bildern und den Doppelposts ;D
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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von Real2takt » Mi 13. Apr 2016, 14:36

Hab ich das richtig verstanden, dass du nur ne 120 chf Busse bekommen hast und ne Verwarnung? Wenn ja wäre das ja mehr oder weniger glimpflich ausgegangen.

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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von Dominik80460 » Mi 13. Apr 2016, 14:45

ja eine Verwarnung (Gelbe Karte) und halt ne kleine Busse

Die Verwarnung beenruhigt mich eher da es das nächste mal dann eine Rote Karte gibt und ich bestimmt nicht längsämer underwegs sein werde :(
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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von Real2takt » Mi 13. Apr 2016, 14:54

Würde mir genauso gehen. MEINE Konsequents wäre dann einfach entweder nur noch leicht frisiert zu fahren oder halt ori.

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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von Dominik80460 » Mi 13. Apr 2016, 14:57

Töffli Frisieren ist mein ganzes Hobby und ich habe jetzt gute 3 Monate in mein neues 80ccm Projekt gesteckt, da kann ich nicht mit 30Km'h rum hötterln
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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von Real2takt » Mi 13. Apr 2016, 15:06

Ist jedem selber überlassen, ich meinte einfach das wäre die Konsequenz für mich

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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von Bikeman » Mi 13. Apr 2016, 16:57

Dominik80460 hat geschrieben:Töffli Frisieren ist mein ganzes Hobby ..
.. du könntest für mich einen 356er bauen :thumbup

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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von addy33 » Mi 13. Apr 2016, 17:46

Schau... Gelbe Karte ist nur ein Ausdruck... desweiteren musst du dir bewusst sein, dass deine Bremsen nicht intakt waren. BÖSER FEHLER... in allen bereichen!!! von dem her geschiehts dir recht die 120Fr. zu zahlen.

Mach dein Mofa einfach sauber. gute bremsen. vorne hinten licht. und fahre nicht wie ein geschtochenes Wespi... dann bist du, der Gesetzeshüter und sogar der Richter Zu frieden.

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Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Beitrag von Bikeman » Mi 13. Apr 2016, 20:29

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IMG_7932.jpg (159.63 KiB) 4785 mal betrachtet
das ist doch etz wirklich spannend und genau so was habe ich mit meiner ursprünglichen Frage nach der Rechtsgrundlage gemeint. Ich habe mal die zitierten Artikel rausgesucht, die er laut Strafbefehl verletzt hat..

*****************************************

Art. 93 Nicht betriebssichere Fahrzeuge
Nicht betriebssichere Fahrzeuge
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs beeinträchtigt, sodass die Gefahr eines Unfalls entsteht. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.
2 Mit Busse wird bestraft, wer:
a. ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht
;
b. als Halter oder wie ein Halter für die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs verantwortlich ist und wissentlich oder aus Sorglosigkeit den Gebrauch des nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugs duldet.

Art. 29 Betriebssicherheit
Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden.


Art. 4 a1Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten; Grundregel
1 Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen:
a. 50 km/h in Ortschaften;
b. 80 km/h ausserhalb von Ortschaften, ausgenommen auf Autostrassen und Autobahnen;
c. 100 km/h auf Autostrassen;
d. 120 km/h auf Autobahnen.2


Art. 5 Höchstgeschwindigkeit für einzelne Fahrzeugarten
1 Die Höchstgeschwindigkeit beträgt:
a. 80 km/h für
1. schwere Motorwagen, ….
....
d. 30 km/h
1.beim Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern, die nicht immatrikuliert sind,
2.beim Mitführen von immatrikulierten landwirtschaftlichen Anhängern, sofern deren Fahrzeugausweis keine höhere Geschwindigkeit zulässt,
3.für Fahrzeuge mit Metall- oder Vollgummireifen.2
2 Auf Autobahnen und Autostrassen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h für:
a.Gesellschaftswagen, ausgenommen Gelenkbusse sowie Busse im öffentlichen, konzessionierten Linienverkehr mit bewilligten Stehplätzen;
b.schwere Wohnmotorwagen.4
3 Die vorstehenden Höchstgeschwindigkeiten dürfen auch nicht überschritten werden, wo eine höhere Geschwindigkeitsgrenze signalisiert ist.
4 Wenn ein Führer die für die Kategorieeinteilung seines Fahrzeugs massgebende Höchstgeschwindigkeit überschreitet, verletzt er eine Verkehrsregel; dies gilt nicht für die Führer von Motorfahrrädern.6

************************************
interessant ist, dass er ne Busse hat weil er zu Innerorts zu schnell fuhr und ein Fahrzeug fahrlässig in nicht betriebssicherem Zustand geführt hat ... den letzten zitierten Artikel ist aus meiner Sicht gar nicht anwendbar, da Mofas im Art 5 gar nicht aufgeführt sind, bzw. unter 4 die Führer von Motorfahrrädern explizit davon ausgenommen sind.. da hat die Jugendanwaltschaft meiner Meiung nach gepatzert und das ganze wäre anfechtbar. Würde ich aber nicht empfehlen, da ich die 120.-- auch als 'günstig' betrachte.

Wenn's dumm gelaufen wäre, hätte der das Fehlen der Trampkette und kein Licht usw. als 'vorsätzlich' eingestuft, dann hätte es statt ner Busse ne Geldstrafe gegeben und die wäre wahrscheinlich happiger ausgefallen.


Sodeli.. und etz würde mich noch Rechtsgrundlagen einer 'normalen' Busse, also OHNE Verweis der Jugendanwaltschaft interessieren.. hat da keiner was?

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