Was man alles legal verändern darf

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Was man alles legal verändern darf

Beitrag von MrChruschti » So 15. Sep 2013, 18:51

Hi Leute

Wollte nur mal fragen, ob man etwas an einem Roller oder 50er LEGAL verändern darf (in CH)?
Was man ja nicht darf ist: :nein:
-Sportauspuff ohne Katalysator
-Zylinder mit mehr als 50ccm

Das weiss ich bis jetzt :bravo:

lg MrChruschti
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Re: Was man alles legal verändern darf

Beitrag von Babaloo » So 15. Sep 2013, 18:56

Ein Thread reicht völlig. Die 2 identischen hab ich vom Server gefegt.

Du darfst rein gar nichts legal verändern.
Einzige Ausnahme sind die Pneus. Die Grösse ist fix, du darfst Pneu mit anderem Profil montieren. Sogar das unterliegt Auflagen.

Zubehör ist MFK Abnahme & Eintragungspflichtig wenns denn überhaupt eine ABE und ein Zertifikat vom Hersteller gibt dass es für den Typ geprüft & freigegeben ist.
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Re: Was man alles legal verändern darf

Beitrag von kolbenfresser » So 15. Sep 2013, 19:50

Kannst dir nen anderen gedrosselten Sportaudpuff legal montieren, muss einfach E geprüft sein und du musst dazu ein Beiblatt haben welches meist zum Auspuff dazugegeben wird :wink:
Hahaha :D
Mofa-Racer12 hat geschrieben:oder hat der keine Kompression mehr weil ich die Kolbenringe nicht reingedann habe ?

gruess

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Re: Was man alles legal verändern darf

Beitrag von 2_Stroker » So 15. Sep 2013, 22:20

kolbenfresser hat geschrieben:Kannst dir nen anderen gedrosselten Sportaudpuff legal montieren, muss einfach E geprüft sein und du musst dazu ein Beiblatt haben welches meist zum Auspuff dazugegeben wird :wink:
Das E-Prüfzeichen auf solchen Auspuffen zählt in der CH gar nichts.

Der Irrglaube ist weit verbreitet, dass man auf 50ern Sportauspuffe mit E-Prüfzeichen montieren darf, wenn man die Drossel drinnlässt. Solchen Käse habe ich bei den Deutschen schon gesehen, aber hier in der CH geht das nicht.

Wie soll ein mit Katalysator eingetragenes Zweirad plötzlich mit einem Auspuff ohne Katalysator legal betrieben werden?


Gruss
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Re: Was man alles legal verändern darf

Beitrag von Puch Maxi S/N » Mo 16. Sep 2013, 06:25

Bei meiner yamaha dt ist der Sportauspuff eingetragen. Ich mache sonst heute abend fotos vom Fahrzeugausweis ;)
Geht auf diesen Link: http://www.hanf-spiel.de/317036" onclick="window.open(this.href);return false;
meine schätze:^^(mer oder weniger) xD
Bild Bild Bild BildPuch and Sachs 4ever!!!
Sommer zeit ist Mofa zeitxD

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Re: Was man alles legal verändern darf

Beitrag von 2_Stroker » Mo 16. Sep 2013, 07:04

Dann hat der Sportauspuff entweder einen Katalysator oder das Fahrzeug hatte nie einen Katalysator.
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Re: Was man alles legal verändern darf

Beitrag von Octanium.ch » Mo 16. Sep 2013, 15:59

Hallo!

In der Regel sind gedrosselte Auspuffe für 50ccm Motorräder mit einer EG-BE versehen. Dazu:

ASA Merkblatt zu Umbauten Motorrad:
Der Lieferant der Austauschanlage muss dem Käufer eines Austauschschalldämpfers /
Austauschkatalysators bei Vorliegen einer entsprechenden EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung eine
schriftlich Bestätigung abgeben. Diese Bestätigung oder die CH-Typengenehmigung muss
zusammen mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden. Das Strassenverkehrsamt kann Einsicht
in die EG- bzw. ECE-Genehmigungsdokumente verlangen.
Artikel 4, TGV:
Fahrzeugteile, Ausrüstungsgegenstände und Schutzvorrichtungen, die über ein
EG-, ECE- oder OECD-Konformitätszeichen verfügen, sind von der schweizerischen Typengenehmigung befreit.
Auspuffe mit EG-BE sind in der Schweiz problemlos legal im Strassenverkehr einsetzbar (ohne Gewähr).

Edit: Der Einsatz von gedrosselten Sportauspuffen lohnt sich leistungstechnisch nicht, dass bringt gegenüber Original Auspuff so ziemlich gar nichts. Also entweder Original und legal, oder Tuning und illegal. Also eigentlich so wie immer :thumbup

Gruss
Lukas Müller
Octanium.ch

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Re: Was man alles legal verändern darf

Beitrag von 2_Stroker » Di 17. Sep 2013, 17:15

Hallo,

Danke für die Auszüge der Gesetzesartikel.
Ich denke, unsere Aussagen gehen in die gleiche Richtung, denn ein Sportauspuff bekommt gar nicht erst eine EG BE, wenn er für ein Fahrzeug gebaut wurde, welches mit einem Katalysator ausgerüstet ist und durch die Montage der Austauschanlage der Katalysator zwangsläufig mit entfernt wird (Beispiel Roller).

Was ich in der DE mitbekommen habe ist, dass man anscheinend Kat-lose Sportauspuffanlagen an Rollern montieren kann, die ab Werk mit Kat ausgerüstet sind, sofern man einfach die Plombe drinnlässt.
100% sicher bin ich mir dessen nicht, das hatte ich einst in einer Doku über Scootertuning im Fernsehen gesehen. Nun fragt sich, wieviel Glauben man dem Fernsehen schenken kann.

Gruss
Allegro 50/2 (1965) ¦ Rixe 503 (1974)

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