Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

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John Deere
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von John Deere » Di 29. Mär 2011, 17:18

Ja der ältere Herr meinste den?
Bei erwachsenen Leuten sagen die Bullen eh viel weniger als bei den Jungen.
Bei uns fahren fast alle "älteren" ohne Helm, das sagt auch keiner was.

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von -PUCH VELUX X30- » Di 29. Mär 2011, 18:43

Gluglu, wie hoch sind den die Lenker begrenzt?

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Zündapp Motor » Di 29. Mär 2011, 19:36

Sollte bei Hochlenker auch kein Problem gehen, die Mass um 40cm haben. Habe mein Mofa so vorgeführt. Rückenlehne durfte ich nicht, da war nicht mal 20cm erlaubt.

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von -PUCH VELUX X30- » Di 29. Mär 2011, 19:48

Mein Lenker wird aber über 40 Cm werden fluecht xD

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Töfflybueb » Sa 2. Apr 2011, 00:18

Hallo!
wie steht es mit LED-Beleuchtung??
lg
tb

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von John Deere » Sa 2. Apr 2011, 00:26

nicht erlaubt!

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Töfflybueb » Sa 2. Apr 2011, 00:32

auch nicht am gepäckträger?
generell verboten oder darf man es einfach nicht während des fahrens auf öffentlichen strassen anhaben?

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von John Deere » Sa 2. Apr 2011, 00:33

Generell.
Jede zusätzliche Beleuchtung ist nicht gestattet.

Gruss

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Töfflybueb » Sa 2. Apr 2011, 00:36

wieso denn??

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Mario » Sa 2. Apr 2011, 12:07

Töfflybueb hat geschrieben:wieso denn??
WEILS VERBOTEN IST!

Tscheggs doch einfach........
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Beitrag von Töfflybueb » Sa 2. Apr 2011, 12:55

darf man nicht mehr fragen?
srry, habe gedacht das hier sei ein forum

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Mario » Sa 2. Apr 2011, 12:56

Töfflybueb hat geschrieben:darf man nicht mehr fragen?
srry, habe gedacht das hier sei ein forum
Was willst du denn sonst hören ?!?
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Töfflybueb » Sa 2. Apr 2011, 12:58

ob jemand hier weiss, wieso die polizei einerseits gute sichtbarkeit verlangt, aber dann lichter wieder verboten sind. aber ist ja auch egal.

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Töfflybueb » Sa 2. Apr 2011, 13:00

ist es schon mal vorgekommen, dass man jemanden hier zweimal mit über 50km/h erwischt hat und dann das töffli in die Presse kam?

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Zündapp Motor » Sa 2. Apr 2011, 13:07

LED wird in der heutigen Welt mehr und mehr im Strassenverkehr zu sehen sein und ist auch erlaubt. Muss allerdings die frühere vorhandene Beleuchtung ersetzen und darf nicht als Zusatzlicht verwendet werden, ausser es sei wie bei Autos das heutige Tagfahrlicht.
Wenn das normale Rücklicht mal ausfällt, hat man noch ein Katzenauge, deshalb brauchts auch kein 2.tes Licht und man wird trotzdem gesehen. Deshalb sollte man auch von Tönung oder schwärzen von Rücklichtern die Finger davon lassen, da das Reflektieren nicht mehr gegeben ist.

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Töffli-Freak » Sa 2. Apr 2011, 17:26

@Tofflybueb Gesetz ist Gesetz da kann man nichts machen, warum das so ist kann und muss man nicht immer verstehen.
Wegen der Presse, kenne einen der übertreibt zwar gerne ein bisschen dem wurde nach dem er 5 mal erwischt wurde mit angeblichen 95 km/h ein Maxi eingepresst. Aber das mit dem Einpressen stimmt glaub schon..

Wegen der Beleuchtung, da ist es auch so, wenn das Gesetz nein sagt ist halt einfach so, ob mans dann trotzdem macht oder nicht muss man selber wissen.
Wegen der Unterbodenbeleuchtung ist es bei Autos einfach so dass man sie über den Handbremskontaktschalter schalten muss dann ists erlaubt, sonst auch nicht. Wies bei Zweirädern ist weiss ich nicht ist glaub aber immer illegal.

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Zündapp Motor » Sa 2. Apr 2011, 17:47

Ist nur im Stand bei abgeschaltetem Motor und Showzwecken erlaubt. Nicht erlaubt sind auch LED beleuchtete Scheibenspritzdüsen an Autos sowie Fussraumbeleuchtungen und spezielle LED Innenlichter.
Ich denke, das ist so wie Du sagst Töffli Freak, 5 Mal sind sicher etwas viel Mal erwischt. Aber nach mehr als 3 Mal wird wohl das Mofa eingestampft.

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Cyrus !The Virus! » Sa 2. Apr 2011, 17:49

Zündapp Motor hat geschrieben:Ist nur im Stand bei abgeschaltetem Motor und Showzwecken erlaubt. Nicht erlaubt sind auch LED beleuchtete Scheibenspritzdüsen an Autos sowie Fussraumbeleuchtungen und spezielle LED Innenlichter.
Ich denke, das ist so wie Du sagst Töffli Freak, 5 Mal sind sicher etwas viel Mal erwischt. Aber nach mehr als 3 Mal wird wohl das Mofa eingestampft.
Beleuchtung (led) im Innenraum nicht gestattet?Da kenn ich aber einige Gesetzesbrecher....
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Töffli-Freak » Sa 2. Apr 2011, 18:03

Cyrus !The Virus! hat geschrieben:
Zündapp Motor hat geschrieben:Ist nur im Stand bei abgeschaltetem Motor und Showzwecken erlaubt. Nicht erlaubt sind auch LED beleuchtete Scheibenspritzdüsen an Autos sowie Fussraumbeleuchtungen und spezielle LED Innenlichter.
Ich denke, das ist so wie Du sagst Töffli Freak, 5 Mal sind sicher etwas viel Mal erwischt. Aber nach mehr als 3 Mal wird wohl das Mofa eingestampft.
Beleuchtung (led) im Innenraum nicht gestattet?Da kenn ich aber einige Gesetzesbrecher....
Ich nicht nur einige da kenn ich seeehr viel. Aber warum versteh ich da wirklich auch nicht -.- sobald die Türen zu sind löschen sie ab und stören so ja beim Fahren auch nicht.

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Zündapp Motor » Sa 2. Apr 2011, 18:03

Der Ford Focus Titanium hat zwar eine original drinnen, muss aber so eingestellt bzw. nicht zu hell sein, sodass sie den Fahrer beim Fahrer nicht zu fest ablenkt bzw. irritiert. Auch 7ner BMW sollen heutzutage eine Variante besitzen.
Aber nachträglich eingebaute sind dann nur legal, wenn sie gedimmt werden können bzw. nicht zu hell leuchten.
Meist habe ich in Schweizer Tuningkatalogen gesehen, dass sie drum im Bereich der Strassenverkehrszulassungsordnung nicht erlaubt sind.

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