Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Allgemeines über Mofa's

Moderator: MOD auf Probe

vhchristian
Forum Bewohner
Forum Bewohner
Beiträge: 353
Registriert: Mi 9. Jul 2014, 10:16
Wohnort: St.Gallen

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von vhchristian » Sa 11. Okt 2014, 18:09

Ich bin einfach gefahren,hatte ja die Bestätigung dass ich die Regeln kenne :lol:

Benutzeravatar
gluglu81
Administrator
Administrator
Beiträge: 14211
Registriert: Fr 26. Okt 2007, 22:19
Wohnort: SG-9444
Kontaktdaten:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 » Di 2. Jun 2015, 13:30

zum Threadtitel passend hier noch ein Link:
Betreff: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren (allgmein im Ausland)
BildBildBildBildBildBild

Benutzeravatar
<MaxiFan>
Forum Bewohner
Forum Bewohner
Beiträge: 484
Registriert: So 17. Nov 2013, 19:09
Wohnort: Grabserberg SG

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von <MaxiFan> » Do 11. Jun 2015, 18:23

ein paar fragen für unsere Jura-Studenten:

-wie breit darf ein Lenker sein?
-ist ein Seitenständer erlaubt wenn der ori noch dran ist und nicht beeinträchtigt wird? (er klappt auch automatisch hoch)
-ist kein Gepäckträger eig. erlaubt?
-spiegel unten?
-ich hab mal gehört dass schild und rücklicht in einer Linie und möglichst rechtwinklig sein sollen, also ist es auf der Seite wie bei mir legal?


hat mich nur wunder genommen mein Mech hat sich auch so voll gefreut als ich ihn vorgeführt habe :thumbup
vor allem den Alpenbrevet-Kleber mochte er ^^

Gruss
sachs - nothing left to say

Benutzeravatar
Pony 503 gt
Tastaturvergewaltiger
Tastaturvergewaltiger
Beiträge: 1144
Registriert: Fr 7. Okt 2011, 12:28
Wohnort: SG Toggenburg
Kontaktdaten:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Pony 503 gt » Do 11. Jun 2015, 19:09

Art. 175 Abs 3. VTS

Die Lenkstange muss 0,40-0,70 m breit sein; sie darf das Lenken und Treten nicht behindern.


Art. 176 Abs. 4 VTS

Bei Motorfahrrädern, die ein Kontrollschild benötigen, muss dieses hinten möglichst senkrecht und von hinten gut sichtbar angebracht sein. Das Kontrollschild darf nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden.

Art. 179 Abs. 5 VTS

Motorfahrräder mit Verbrennungsmotor müssen eine Abstellstütze haben. Diese darf den Strassenbelag nicht beschädigen, muss selbsttätig nach hinten aufklappen, wenn das Fahrzeug vom Ständer genommen wird, und muss in aufgeklapptem Zustand gesichert bleiben

Art. 179b Abs. 1 VTS

Links aussen muss ein Rückspiegel mit einer Fläche von mindestens 50 cm2 vorhanden sein.

Das mit dem Gepäckträger denke ich, wäre streng genommen nicht legal, da es eine Veränderung des Originalzustandes ist. Da wird aber sicherlich niemand was sagen.

Hoffe konnte helfen. :schweiz

Gruss
Bild

Bild
Spoiler für meine Schätze:

Audi S4 Avant
Pony 503 Gt Sunntigtöffli
Pony 503 Gt Chopper
Pony 503 Gt Bobber
Puch Velux
Puch Maxi
Puch Maxi#2
Sachs Alpa Sport Customized
Sachs 623 Luxe
Sachs 502 Tour de Suisse

Benutzeravatar
Puch Velux
Dr. Med. Mofa
Dr. Med. Mofa
Beiträge: 3558
Registriert: Mi 4. Feb 2015, 22:23
Wohnort: Züri Wyland

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Puch Velux » Do 11. Jun 2015, 19:53

Mmmm ich geh morgen mal das Nummernschild gerade biegen :(
Meine Grosi ist offenbar mal irgendwo rückwärts reingefallen, naja nicht nur Rückwärts....

Benutzeravatar
<MaxiFan>
Forum Bewohner
Forum Bewohner
Beiträge: 484
Registriert: So 17. Nov 2013, 19:09
Wohnort: Grabserberg SG

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von <MaxiFan> » Do 11. Jun 2015, 20:36

ok also wenn mal n bulle sagt das nummernshild gehe nicht fang ich an mit "nach artikel 176 absatz 4..."
:bravo: :lol: :lol:

man sieht sich and der 2t-challenge
sachs - nothing left to say

Emilia Fairbrook
Forum Bewohner
Forum Bewohner
Beiträge: 356
Registriert: Mi 5. Aug 2015, 00:50
Wohnort: Zürich

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Emilia Fairbrook » Mi 5. Aug 2015, 00:53

Hallo Zusammen

Ich habe neuerdings ein Piaggio SI welches bis 45km/h zugelassen ist.
Meine Frage:
Ist das ganze noch ein MoFa im rechtlichen Sinn?
Darf ich also z.B die Pedalen entfernen und damit fahren?
Evtl sogar Fussrasten drann?

Bisher hatte ich ein Piaggio SI bis 30km/h, das habe ich sowiso auch immer mittels anschieben gestartet um den Ständer nicht (wieder) zu schrotten :lol:

Benutzeravatar
addy33
Ur-Mitglied
Ur-Mitglied
Beiträge: 8200
Registriert: Sa 21. Aug 2010, 16:34
Wohnort: TG
Kontaktdaten:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 » Mi 5. Aug 2015, 12:09

es ist ein kleinmotorrad in der schweiz, und wird auch dementsprechend gehandhabt.

man darf es auch nicht mit dem mofaführerschein führen, sondern man muss mind. die A1 prüfung absolviert haben.

wenn dir die pedalen nicht gefallen, dann darf man die schon weg nehmen und durch fussrasten ersetzen... muss aber dementsprechend einen eintrag im ausweis vom strassenverkehrsamt einholen (antrag auf technische änderung -> vorführen aus STVA ), mit typengenehmigten fussrasten.



So ist die rechtslage...

Emilia Fairbrook
Forum Bewohner
Forum Bewohner
Beiträge: 356
Registriert: Mi 5. Aug 2015, 00:50
Wohnort: Zürich

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Emilia Fairbrook » Mi 5. Aug 2015, 18:28

Besten Dank
Den A1 habe ich schon lange, das SI brauche ich halt als günstiges Transportmittel an den Bahnhof ^^

Dann werde ich das mit den Fussrasten wohl sein lassen...kostet ja sicher wieder mehr als das Töffli :nein:

Benutzeravatar
gluglu81
Administrator
Administrator
Beiträge: 14211
Registriert: Fr 26. Okt 2007, 22:19
Wohnort: SG-9444
Kontaktdaten:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 » Fr 21. Aug 2015, 08:14

das dürfte ganz interessant sein...

:arrow: :arrow: :arrow: https://www.news.admin.ch/message/index ... g-id=56870
BildBildBildBildBildBild

Benutzeravatar
addy33
Ur-Mitglied
Ur-Mitglied
Beiträge: 8200
Registriert: Sa 21. Aug 2010, 16:34
Wohnort: TG
Kontaktdaten:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 » Fr 21. Aug 2015, 09:47

ich hoffe mal, dass nach so einem absatz auch bald mal ne typisierung, bzw. MfK für die dinger eingeführt wird... ansonsten ist es diskriminierung minder .. äääh mehrheiten

Benutzeravatar
gluglu81
Administrator
Administrator
Beiträge: 14211
Registriert: Fr 26. Okt 2007, 22:19
Wohnort: SG-9444
Kontaktdaten:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 » Fr 21. Aug 2015, 14:35

ja, als Mofafahrer hat man inzwischen gegenüber den Elektrovelos usw. die A-Karte... :(


hier noch der Bussenkatalog:
http://www.bussenkatalog.ch/mofa-radfahrerbussen

Los lassen der Lenkvorrichtung: 20.- :arrow: ja, freihändig fahren... alles klar
Los lassen der Pedale 20.- :arrow: häää???

also muss eine Hand an den Lenker und eine an die Pedale... und wohin mit den Füssen? :lol:
BildBildBildBildBildBild

Benutzeravatar
Puch Velux
Dr. Med. Mofa
Dr. Med. Mofa
Beiträge: 3558
Registriert: Mi 4. Feb 2015, 22:23
Wohnort: Züri Wyland

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Puch Velux » Fr 21. Aug 2015, 16:03

Die kommen auf den Gepäckträger

Emilia Fairbrook
Forum Bewohner
Forum Bewohner
Beiträge: 356
Registriert: Mi 5. Aug 2015, 00:50
Wohnort: Zürich

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Emilia Fairbrook » Fr 21. Aug 2015, 20:35

Darf man eigentlich mit den Mofas auf Velowege?
Wenn ich das google finde ich nur Bestimmungen aus Deutschland, dort sei es ja erlaubt.
Doch wie ist es hier? :schweiz

Benutzeravatar
Bikeman
Rastloser Spammer
Rastloser Spammer
Beiträge: 10627
Registriert: Sa 28. Aug 2010, 21:28
Wohnort: Tzüri Oberland
Kontaktdaten:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Bikeman » Fr 21. Aug 2015, 21:33

nicht kann.. Du MUSST..

Emilia Fairbrook
Forum Bewohner
Forum Bewohner
Beiträge: 356
Registriert: Mi 5. Aug 2015, 00:50
Wohnort: Zürich

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Emilia Fairbrook » Fr 21. Aug 2015, 22:20

Uuups, da war ich ja seeeehr illegal unterwegs heute :lol:

Besten Dank für die Info!

Benutzeravatar
addy33
Ur-Mitglied
Ur-Mitglied
Beiträge: 8200
Registriert: Sa 21. Aug 2010, 16:34
Wohnort: TG
Kontaktdaten:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 » Fr 21. Aug 2015, 23:54

aus dem von gluglu geposteten bussenkatalog...


Nichtbenützen

des Radweges 30 CHF

des Radstreifens 30 CHF

2_Stroker
Mofagott
Mofagott
Beiträge: 2616
Registriert: Mi 29. Jul 2009, 12:34
Wohnort: Kt. Bern (D/F)

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von 2_Stroker » Mo 24. Aug 2015, 19:51

Radwege benutzt man als Mofafahrer. Ausser es sind allg. Motorfahrzeuge verboten.

Kannst ja nicht mitten auf der Strasse fahren. In Biel drücken dir die Autofahrer das Rücklicht in den Tank... :lol:
Allegro 50/2 (1965) ¦ Rixe 503 (1974)

Benutzeravatar
Bikeman
Rastloser Spammer
Rastloser Spammer
Beiträge: 10627
Registriert: Sa 28. Aug 2010, 21:28
Wohnort: Tzüri Oberland
Kontaktdaten:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Bikeman » Mo 24. Aug 2015, 20:45

haben wir doch schon gesagt.. :^^

"Allgemeines Motorfahrzeugverbot" gibts meiner Meinung nach nicht .. es gib ein "Allgemeines Fahrverbot" .. dann darf aber auch kein Velo durch, oder dann begrenzte Fahrverbote für ein- oder mehrere Fahrzeugtypen.

Ein Mofa = Motorfahrrad gilt grundsätztlich als Fahrrad = Velo..

bei dem Signal =>
Bild
musst du den Veloweg benutzen..

hier..
Bild
.. darfst du hingegen nicht drauf..

2_Stroker
Mofagott
Mofagott
Beiträge: 2616
Registriert: Mi 29. Jul 2009, 12:34
Wohnort: Kt. Bern (D/F)

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von 2_Stroker » Mo 24. Aug 2015, 21:59

Noch nie gesehen? :^^ Velo darf, Mofa nicht.
Bild

quelle:
http://www.med-etc.com/v/verkehrszeiche ... ahrrad.png" onclick="window.open(this.href);return false;
Allegro 50/2 (1965) ¦ Rixe 503 (1974)

Antworten