Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Allgemeines über Mofa's

Moderator: MOD auf Probe

Tigra Pioner
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Tigra Pioner »

Ist eine Musikanlage am Mofa die während des fahren eingeschaltet ist erlaubt
Gruss Tigra Pionier
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gluglu81
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 »

Soweit ich weis ist sie zumindest nicht explizit verboten. (hatte ich sogar früher mal).
Sie darf natürlich keinerlei Einschränkungen auf das Fahrverhalten haben.
Grosse Töffs wie zb. ne Honda Goldwing hat sowas ab Werk.

Du darfst sie aber während der Fahrt nicht bedienen!
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Tigra Pioner
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Tigra Pioner »

Und ein Mofaanhänger mit musikanlage
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gluglu81
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 »

...auch den darfst du während der Fahrt nicht bedienen ;-)
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Puch Cruiser
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Puch Cruiser »

Im Grunde Legal, wie gesagt Goldwing. Wie gesagt, Bedienung während der Fahrt verboten (was im Grunde sogar für ein Navi gilt). Die Lautstärke muss dem Verkehr angepasst sein, sprich du musst eine Notfall Sirene jederzeit, frühzeitig wahrnehmen. (Ein Streitfall wäre eine Bedienung am Lenkrad (Lenker) :) )

Da ich zu faul bin ;) alles zu lesen und es eher Elektro betrifft, dennoch : Seit 1.5.2012 EIN HELM RETTET LEBEN, ja ihr jungen, ich weiss es ist nervig und nicht cool vor euren Freunden, aber legt ihn an, wenn auch nur für 5 Meter... (was in dem Sinne eine übertriebene Aussage meinerseits ist, euch jedoch die Wichtigkeit eines solchen verständlich machen soll)

Weiss Gott, ich war oft dankbar ihn aufgesetzt zu haben, ansonsten könnte ich hier nicht mehr kommentieren...
Bevor hier die grosse Diskussion startet : ja, manchmal war es klug sich nicht angeschnallt zu haben, weil man aus dem Auto geschleudert wurde und dadurch überlebt hat... Fordert euer Schicksal nicht heraus... es kann böse enden...
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biklix30
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von biklix30 »

Dank dem Helm lebe ich noch...

Früher war ich wirklich kein Vorbild... Den Helm hatte ich meist unten nie zugeschnallt und bei schönem Wetter trug ich immer einen Halbschalenhelm oder den normalen einfach über dem Ohren.

Beim Unfall hatte ich den Helm an und er war unten zugeschnallt.

Seither bin ich viel vorsichtiger. Auch Halbschalenhelme trage ich nur noch ungerne, aber das kommt wieder :wink:
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von robinx98 »

-Braucht man an der Gabel links und rechts diese Rückstrahler?
-Darf man ein Horn in Kombination mit einer Glocke montieren?(das horn an ner Batterie,der Motor bringt dafür zu wenig strom ;-;)
Darf man die Tretkette färben?
darf man ein 16- oder 18-Ritzel anstelle des originalen 24-Ritzel montieren?

muss das Mofa vorführen gehen und da muss dann halt alles tip top sein :D
Ciao chaufe,heilaufe.Puch näh gas gää!

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Mario
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Mario »

Ja, wenn sie original dran sind schon. THEORETISCH, praktisch interessiert das niemanden.

Nein, da nicht original.

Farbe der Tretkette ist egal. Hauptsache sie ist gut geschmiert und nicht ausgelutscht.

Nein, die Übersetzung darfst du nicht ändern.
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robinx98
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von robinx98 »

Entschuldige,ich meinte Freilauf :D
Ritzel gibts doch gar keine mit 24 zähnen für ein Maxi xD
Ach ja bei mir ist dieses kleine schildchen links unten am rahmen weg...Muss das dran sein?
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Mario
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Mario »

Theoretisch darfst du das nicht ändern, aber das interessiert wirklich keinen Prüfer :D

das Schildchen muss umbedingt drauf!

Ich weiss nicht wieso ihr immer so Angst vor der MFK habt. Bei mir lässt der Prüfer das Mofa an, schaut ob das Licht und die Bremsen gehen und ob das Rad in der Luft ist, wenn es auf dem Ständer steht. Dann fährt er gerade aus ca 25m und kommt wieder zurück. Dann ist das Teil auch schon vorgeführt ^^.
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robinx98
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von robinx98 »

Ach ja:
Kann ich auch eine andere Federung montieren?
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Mario
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Mario »

JEDE Änderung am Fahrzeug ist verboten.

Theoretisch ist das verboten. Frag einfach deinen Mech ob du darfst, oder nicht. Meinem Mech wäre das zbsp Furzegal.
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neverknow707
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von neverknow707 »

Helmgesetz SCHWEIZ
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VRV Art. 3b:
Tragen von Schutzhelmen (Art. 57 Abs. 5 SVG) Die Führer und Mitfahrer von Motorrädern mit oder ohne Seitenwagen sowie von Kleinmotorrädern müssen während der Fahrt nach den Bestimmungen des ECE Reglements Nr. 22 geprüfte Schutzhelme tragen.

Von der Regelung in Absatz 1 sind ausgenommen:

a. Personen, die durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass ihnen das Tragen eines Schutzhelmes nicht zugemutet werden kann;

b. Von-Haus-zu-Haus-Lieferanten im Auslieferungsquartier, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird;
c. Führer und Mitfahrer bei Fahrten im Werkareal, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird;

d. Führer und Mitfahrer bei Fahrten auf Feld- und Waldwegen, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird;

e. Kinder unter sieben Jahren, sofern sie mitfahren dürfen (Art. 63);

f. Führer und Mitfahrer von Motorschlitten und dreirädrigen Kleinmotorrädern sowie von Motorrädern, Kleinmotorrädern und Seitenwagen mit geschlossener Kabine.

Die Führer von Motorfahrrädern müssen während der Fahrt typengeprüfte Schutzhelme tragen.

Von der Regelung in Absatz 3 sind ausgenommen:

a. Führer, die durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass ihnen das Tragen eines Schutzhelmes nicht zugemutet werden kann;

b. Von-Haus-zu-Haus-Lieferanten im Auslieferungsquartier;

c. Führer bei Fahrten im Werkareal;

d. Führer bei Fahrten auf Feld- und Waldwegen;

e. Führer von Invalidenfahrstühlen (Art. 18 Bst. b der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge [VTS]);

f. Führer von Motorfahrrädern mit elektrischem Antrieb, einer Dauerleistung von höchstens 0,5 kW und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h.

Verwirrung um die ECE-Norm bei Schutzhelmen
In den achtziger und neuziger Jahren wurden kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen, weil Motorradfahrer mit nicht-ECE-konformen Helmen fuhren.
Helme müssen nicht mehr ECE-Norm haben
Es gab dann einen Riesen-Wirbel um die Norm ECE-2202/03, welche alle genehmigten Helme erfüllen mussten. Nach wie vor bauen die Helmhersteller ihren Kopfschutz nach dieser Prüfnorm, aber Motorradfahrer dürfen auch Helme ohne diese Genehmigungsnummer benutzen.


Helmpflicht
Seit 1985 ist es vorgeschrieben, dass auch alle Fahrer von Mofas (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) einen Helm tragen müssen. Achtung: Die Benutzung eines reinen Fahrradhelmes ist hier nicht ausreichend.

Kein Helm für Leichtmofa-Fahrer
Die Fahrer von Leichtmofas, das sind die »Fahrräder« mit dem kleinen Benzinmotor in der Hinterradnabe und Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, brauchen keinen Helm aufzusetzen. Damit sind sie die einzigen Kraftradfahrer, die ohne den wertvollen Kopfschutz fahren dürfen. Empfehlenswert ist natürlich, wie beim Fahrrad, die Benutzung eines entsprechenden Radfahrer-Helms.
Quelle: http://www.free-rider.de/DE/Law-Helm-CH.html" onclick="window.open(this.href);return false;


Stimmt das Rote wirklich?
Gruess
Sämi
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gluglu81
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 »

ne, kann eigentlich so nicht stimmen...

Helme müssen in der CH geprüft sein, sonst könnte man ja mit jeder Eierschale einfach so rumfahren und das wär mir gänzlich neu.
BildBildBildBildBildBild
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addy33
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 »

Spoiler für :
schau doch mal, wovon du die info hast :roll:

in deutschland ist es so, denn denn ganz genau genommen bezieht sich ein gesetzesartikel, auf einen, der später aufgesetzt werden sollte, welcher dann wiederum sich auf den ersten bezieht, (da wird provisorisch eine nicht CE prüfung akzeptiert) und dadurch ist eine endlosschleife entstanden...

so in der art... natürlcih ein kleinwenig komlexer.

aber in der schweiz ist das anders geregelt:

Art. 3b1Tragen von Schutzhelmen


(Art. 57 Abs. 5 SVG)

1 Die Führer und Mitfahrer von Motorrädern mit oder ohne Seitenwagen, von Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen müssen während der Fahrt nach den Bestimmungen des ECE-Reglements Nr. 222 geprüfte Schutzhelme tragen. Die Fahrzeugführer haben sicherzustellen, dass mitfahrende Kinder unter zwölf Jahren einen solchen Schutzhelm tragen.3

2 Von der Helmtragpflicht in Absatz 1 sind ausgenommen:
a.
Von-Haus-zu-Haus-Lieferanten im Auslieferungsquartier, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird;
b.
Führer und Mitfahrer bei Fahrten im Werkareal, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird;
c.
Führer und Mitfahrer in geschlossenen Kabinen;
d.
Führer und Mitfahrer auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten versehen sind;
e.4
Führer und Mitfahrer von Motorrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis maximal 25 km/h wirkt;
ebis.5
Führer und Mitfahrer von Motorrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer Tretunterstützung, die auch über 25 km/h bis maximal 45 km/h wirkt; sie müssen einen nach der Norm EN 10786 geprüften Fahrradhelm tragen;
f.7
Führer und Mitfahrer von Motorschlitten, die einen nach der Norm EN 10778 oder EN 1078 geprüften Schneesporthelm tragen.

3 Die Führer von Motorfahrrädern müssen während der Fahrt typengeprüfte Schutzhelme tragen.

4 Von der Helmtragpflicht in Absatz 3 sind ausgenommen:
a.
Führer, die durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass ihnen das Tragen eines Schutzhelmes nicht zugemutet werden kann;
b.
Von-Haus-zu-Haus-Lieferanten im Auslieferungsquartier;
c.
Führer bei Fahrten im Werkareal;
d.
Führer von Invalidenfahrstühlen (Art. 18 Bst. c VTS9);
e.10
Führer von Motorfahrrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis maximal 25 km/h wirkt;
f.11
Führer von Motorfahrrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer Tretunterstützung, die auch über 25 km/h bis maximal 45 km/h wirkt; sie müssen einen nach der Norm EN 1078 geprüften Fahrradhelm tragen.


LINK: http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;

da steht jedoch NUR Typengeprüft, was nicht gezwungenermassen ein ECE-prüfung bedeutet...
:facepalm: :facepalm: :facepalm:

hab meinen Fail gerade gecheckt...
ja, sie müssen nicht ECE geprüft sein, jedoch eine Typenprüfung muss vorhanden sein... ECE ist eine variante davon...
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 »

ich glaub da war noch was... jawohl, Typengeprüft müssen Sie sein, allerdings auch eine anerkannte.
ein schlichtes CE Zeichen reicht dazu nicht. ;-)

Ich glaub das waren diese Eierschalenhelme welche die Debatte auslösten.
Da gibts nämlich solche die zb. in DE geprüft sind, aber in der CH trotzdem nicht zugelassen.
BildBildBildBildBildBild
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 »

das CE kann falsch interpretiert werden ;)

eine CE-Prüfung (mit nr.) genügt...

jedoch ein einfaches CE bedeutet "China Export"

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Fredrwe
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Fredrwe »

Wie ist dass eigentlich Ich lebe ziemlich nah (1 Dorf entfernt) an der deutschen grenze nun ist es ja so dass in deutschland mofas höchstens 25 km/h fahren dürfen gilt das für mein mofa auch wenn ich über die deutsche grenze fahre und wie ist dass wenn ich z.bsp. nach Österreich fahren würde wo ein mofa höchstens 45 km/h fahren darf. darf ich dort dann mein mofa friesieren dass es 45km/h fährt oder wie ist dass?

Danke schonmal im voraus
Freundliche grüsse Sven ;-)

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Bikeman »

da du ein Schweizer Mofa mit Schweizer Nummer und Schweizer Ausweis fährst, gilt für dich auch da Schweizer Gesetz.. das war jetzt die spontane Antwort.. anderseits darf ein Schweizer Auto mit Schweizer Nummer und Schweizer Ausweis ja auf der Autobahn im grossen Kanton ja auch Vollgas geben.. :roll: .. ich nehm aber an, da die Höchstgeschwindigkeit auf's Fahrzeug bezogen ist, gilt die spontane Antwort trotzdem
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 »

das sind bauartbedingte Geschwindigkeiten, die zur Einlösung gelten.

Der Verlgeich zum Auto:

Nur weil ein normaler Personenwagen auf der Schweizer Autobahn 120kmh fahren darf, darf dies ein 45kmh auto noch lange nicht ;)

jedoch wenn du mit getuntem mofa in österreich mit 45 "erwischt" wirst, wird dir wahrscheinlich nichts angeschuldet, ausser die herren sind genau über das Schweizer gesetz informiert :rules
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