Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Allgemeines über Mofa's

Moderator: MOD auf Probe

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gluglu81
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 »

grigri hat geschrieben:3. Fahrrad mit Hilfsmotor
Auf den 1. Januar 1961 wurde die bisherige Fahrzeugart „Fahrrad mit Hilfsmotor“ aufgehoben. Je nach technischer Ausgestaltung wurden die Fahrzeuge meist in die Kategorie „Motorfahrrad“ (Vmax. 30 km/h) oder „Kleinmotorrad“ eingeteilt (oder sogar „Motorrad“, wenn 2plätzig). Aus einem bisherigen „Fahrrad mit Hilfsmotor“ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von z.B. 40 km/h wurde somit – sofern es auch allen anderen Anforderungen entsprach – ein Kleinmotorrad.
Diese Fahrzeuge können auch heute noch mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h fahren. Sie sind dann aber, wie erwähnt, nicht als Motorfahrrad zugelassen, sondern als Kleinmotorrad. Umgekehrt könnten solche Fahrzeuge auch auf 30 km/h gedrosselt werden („dauerhaft“) um als Motorfahrrad zugelassen zu werden. In beiden Fällen müssen natürlich auch alle anderen Anforderungen für die jeweilige Fahrzeugart erfüllt sein). Die genaue Situation ist von Fall zu Fall zu klären.
warum nicht so?
Frag doch bitte, wenn du eh schon den Experten am Aparillo hast ob diese Option besteht und was sie bedingt...?!
bzw. sag doch einfach das diese gedrosselt sind :^^ und deshalb die Fahrzeuge korrekt in der Kategorie Motorfahrrad eingelöst sind ;-)
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Babaloo
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Babaloo »

Hoffen wors für dich.
Die Praxis sieht da in der regel anders aus. Aber ich hoffs für dich.
Tigra Pionier... Hödifahren mit Stil.
Frei nach Dr. W. Nesbeda
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Christiank.
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Christiank. »

Ich wurde heute mit der Maxi N von einem Kollegen angehalten, es ist nichts sonderlich spezielles passiert, Polizist war nett, hat aber den Gedrehten Gepäckträger, Seitenstreben und Lenker bemängelt, meinte dass die nicht Legal seien, es gab zwar keine Strafe, aber jetzt würde es mich doch mal interessieren: Sind die Teile echt nicht erlaubt?
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Bikeman »

Das kann dir letzten Endes nur ein Richter beantworten.
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gluglu81
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 »

Also mein stand dazu... meinen, nicht wissen...

Die gedrehten Teile haben haben einen Kantenradius von 0.5mm, laut altem VTS sind 0.8mm vorschrift.
Folglich besteht Verletzungsgefahr...
Das wurde mir vor 20-25 Jahren mal so erzählt.

Nun, das VTS wo das drin steht, ist nicht mehr gültig.
Und auch bei meinem Maxi das mal konfisziert wurde, hab ich diese Teile anstandslos zurück bekommen.

Ich denke der polizist von dem du das hast ist nicht up to date.
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grigri
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von grigri »

Ich habe News zu meinen Condor-Puch C50.
War heute mit zwei meiner Maschinen auf dem Strassenverkehrsamt in Orpund.
Resultat: Mängelfrei geprüft und als Kleinmotorräder eingelöst. :bravo:
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IMG_20190814_182906.jpg (155.62 KiB) 8083 mal betrachtet
Eine Maschine hat sogar den Veteraneintrag erhalten. Logischerweise die, die nicht mehr originial ist... :facepalm:

Das Ganze lief äusserst unkompliziert ab. Die Experten in Orpund scheinen alles Töfflifreunde zu sein. Meine Hobel waren die reinsten Expertenmagneten.
Zuletzt geändert von grigri am Mi 14. Aug 2019, 18:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 »

coole sache :thumbup

das erste mal, wo ich effektiv ein bild von dieser ominösen kleinen kleinmotorradnummer sehe...

btw. zur brivatphährensicherung solltest du eventuell die nummer no unleserlich machen ;)
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grigri
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von grigri »

Merci für den Hinweis! Hab das Bild jetzt etwas bearbeitet.
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C the G
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von C the G »

Boah, echt schöne Dinger haste da :O.O
Falls du eins übrig hättest würd ichs also schon nehmen :^^
Der Bass f***t erst wenn der Subwoofer die Katze inhaliert. ~ Mozart
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gluglu81
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 »

Danke fürs update, hab mich schon gefragt was draus geworden ist. :thumbup

R-Motor drunter und so eins rennt gute 80 mit viel kraft :thumbup
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Puchi
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Puchi »

Schreibe es mal in diesen Thread.
Hatte schon wieder extremes Glück, einen nahezu gratis Scheunenfund zu machen :drive: :D
Nun stand das Mofa 10 Jahre und wie sieht es im Kanton ZH aus, bei verlorenen Fz Ausweis muss man das Mofa ja nicht vorführen habe ich gehört?
Kann ich den als eigentlich nicht Besitzer den Fz Ausweis überhaupt beantragen oder muss das der Vorbesitzer machen?
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Puch Velux »

Seit einiger Zeit gibt es wie in sg ein Formular um nen Ausweis zu beantragen. Weiss aber nicht ob es klappt. Probier es einfach mal, sonst musst du halt vorführen wenn es nicht klappt.
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Hüere Bodschi
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Hüere Bodschi »

QUIZ
Ich fahre auf einer meiner Strecken. Auf der Hauptstrasse ist folgendes beschildert
Screenshot_20200614_131351_com.google.android.googlequicksearchbox~2.jpg
Screenshot_20200614_131351_com.google.android.googlequicksearchbox~2.jpg (30.71 KiB) 6973 mal betrachtet
Rechts geht ein Radweg, parallel zur Strasse mit diesem Schild.
Screenshot_20200614_131337_com.google.android.googlequicksearchbox~2.jpg
Screenshot_20200614_131337_com.google.android.googlequicksearchbox~2.jpg (28.64 KiB) 6973 mal betrachtet
Jetzt die Frage: Welche Strasse darf ich fahren?

P. S. ich fahre immer auf der Hauptstrasse weiter
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cj3b
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von cj3b »

..ich nehme Tor A,,,
es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit !
Gosmo
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Gosmo »

Würd auch auf der Hauvtstrasse weiter fahren.
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von daenou »

Keine Chance für Dich, Du darfst hier mit Motor nicht durchfahren, einzig umkehren oder Pedalen auf dem Radweg bleibt Dir noch:
Fahrverbote Mofa Velo.JPG
Fahrverbote Mofa Velo.JPG (75.26 KiB) 6951 mal betrachtet
Wie beim 'grossen' E-Bike darfst Du beim Fahrverbot für Mofa mit reinem Pedalanttrieb durchfahren, nicht aber mit Motor. Dann ist Dein Mofa nämlich nur noch ein Fa, weil der Mo ja ausgeschaltet ist.

In diesem Fall würde ich allerdings bei der Polizei vorbeischauen und anstelle des 3-Fach-Verbotes ein blaues Radweg-Schild hinstellen lassen.
Piaggio Si Vario, original, ausser 12x12 Vergaser mit 48-er Düse, Polini 'Rennfilter' und Sito-Auspuff 22/25mm.
Fährt gut 40, seit der Töfflimech die Zündung neu eingestellt hat.
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Hüere Bodschi
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Hüere Bodschi »

Ja, das ist so - eigentlich dürfte ich hier mit meinem Mofa nicht weiter fahren und müsste die 2km pedalen. Hier hat sich ein "Verkehrsplaner" wohl zuwenig überlegt, welche Konsewuenz die Beschilderung für Mofafahrer hat. Ich fahre dann halt die Hauptstrasse, weil ich den Konflikt mit den Autofahrern weniger scheue, als mit den Fahrradfahrern. Mit der Polizei gab es allerdings noch nie Probleme in diesem Bereich.
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bubu
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von bubu »

In der Schweiz treten ab 1. Januar 2021 neue Verkehrsregeln in Kraft:
Die wichtigsten Neuerungen

Massnahmen für Velo- und Mofafahrer
  • Rechtsabbiegen am Rotlicht: Radfahrern und Mofafahrern wird neu gestattet, an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist.
  • Künftig sollen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen dürfen – allerdings nur, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist.
  • Künftig wird es möglich sein, vor Lichtsignalen einen Bereich für Radfahrer zu markieren, auch wenn kein Radstreifen vorhanden ist.
  • Vortritt für Velofahrer in Tempo-30-Zonen ausnahmsweise vom Grundsatz des Rechtsvortritts abzuweichen.
  • ....Parkgebühren für Töff: Der Geltungsbereich des Signals „Parkieren gegen Gebühr“ wird auf alle Fahrzeuge ausgedehnt. Somit können gebührenpflichtige Parkfelder auch für Motorräder, Mofas und schnelle E-Bikes eingeführt werden.
für grösseres auf Autobahn:
  • gilt künftig die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden
  • Auto-Anhänger: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 Tonnen wird von 80 km/h auf 100 km/h erhöht
  • Reissverschlussprinzip obligatorisch
  • Rechtsvorbeifahren wird künftig auch zulässig sein. Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und dann unmittelbares Wiedereinschwenken) bleibt verboten!
Die Verordnungsänderungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft. Sie werden zum Teil in VSS-Normen konkretisiert.

QUELLE und ausführlicher: https://www.moto.ch/neue-verkehrsregeln/
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cilo 69
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von cilo 69 »

Am meisten freue ich mich darauf, das ich ab 16 125er mit bis 11kw fahren darf, und den Autolernfahrausweis ab 17 machen kann. Wird 2021 auch geändert.
Puchi
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Puchi »

Was wäre die Strafe, wenn ich mit meinem 30er Mofa, einen 45kmh Kleber hinmache.
Ich weiss ergibt wenig sinn, aber für die Stadt wäre es vlt noch praktisch. (Bitte nicht schreiben unnötig etc, mich interessiert nur die Strafe ;)
20Fr?
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