warum nicht so?grigri hat geschrieben:3. Fahrrad mit Hilfsmotor
Auf den 1. Januar 1961 wurde die bisherige Fahrzeugart „Fahrrad mit Hilfsmotor“ aufgehoben. Je nach technischer Ausgestaltung wurden die Fahrzeuge meist in die Kategorie „Motorfahrrad“ (Vmax. 30 km/h) oder „Kleinmotorrad“ eingeteilt (oder sogar „Motorrad“, wenn 2plätzig). Aus einem bisherigen „Fahrrad mit Hilfsmotor“ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von z.B. 40 km/h wurde somit – sofern es auch allen anderen Anforderungen entsprach – ein Kleinmotorrad.
Diese Fahrzeuge können auch heute noch mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h fahren. Sie sind dann aber, wie erwähnt, nicht als Motorfahrrad zugelassen, sondern als Kleinmotorrad. Umgekehrt könnten solche Fahrzeuge auch auf 30 km/h gedrosselt werden („dauerhaft“) um als Motorfahrrad zugelassen zu werden. In beiden Fällen müssen natürlich auch alle anderen Anforderungen für die jeweilige Fahrzeugart erfüllt sein). Die genaue Situation ist von Fall zu Fall zu klären.
Frag doch bitte, wenn du eh schon den Experten am Aparillo hast ob diese Option besteht und was sie bedingt...?!
bzw. sag doch einfach das diese gedrosselt sind und deshalb die Fahrzeuge korrekt in der Kategorie Motorfahrrad eingelöst sind