Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Allgemeines über Mofa's

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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von Taurus68 » Mi 29. Apr 2015, 19:26

Ich sehe keinen Fehler im System, ich sehe den Tüpflischisser im österreichischen Staat.

Den Artikel kann man eigentlich nicht anders auslegen. Ich denke, dass genau das bei der Ausarbeitung dessen in Betracht gezogen wurde. Der Artikel ist schlicht und einfach zeitlos.....
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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von Bikeman » Mi 29. Apr 2015, 21:45

... gehen wir davon aus, dass ein Österreicher Provinz-Sheriff 3 Burschen mit m Hödi gesehen hat und fand, dass diese zu jung sind.. also kontrollieren und siehe da, die sind ja erst 14 und haben einen komischen Ausweis.. also büssen.. und dann eskalieren Mami und Papi das durch die Instanzen und die Instanzen schützen Ihre Würdenträger usw.. irgendeine Amtsstelle sollte denen die Busse zahlen und dann wayne.. das Theater das etz abgeht kostet ein vielfaches..

gluglu81 hat geschrieben:..Wir sind ja nicht den USA wo man sich auf ein gesetz aus dem letzten Jahrhundert berufen muss... das erachte ich als Peinlich für jeden Rechtsstaat...
... hüstl.. die Grundlage des Schweizer Rechtsstaates stammt ja schon auch nicht gerade aus diesem Jahrtausend.. :^^

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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von gluglu81 » Do 30. Apr 2015, 00:28

es ist eben eigentlich keine lapalie...

klar kann man sagen das es "nur" 200.- Euro sind die jetzt aufgrund der ganzen Einsprüche usw. noch mehr werden.
Wegen so einem Betrag ein Büro aufmachen lohnt sich nicht... so gesehen sicher ein möglicher Standpunkt.

Nur gibts da mehrere Seiten und Blickrichtungen.
Eine viel gravierende ist, dass es hier Staatsverträge gibt welche Unterschiedlich von den Staaten ausgelegt werden können bzw. ausgelegt werden... Oder es werden Staatsverträge missachtet... das kann man nun so oder so auslegen.
Schlussendlich aber ist so ein Staatsvertrag eigentlich ein offiziel gültiges Dokument das genau solches klar regeln sollte.
...ob jetzt österreich oder die schweiz daran schuld ist, ist ja genau genommen egal.

Da könnte man nun sagen das die paar Töfflibuebe welche es betrifft "vernachlässigbar" sind, trotzdem steckt da ein Staatsvertrag dahinter welcher offensichtlich unnütz ist.

...also geht es nun um 200.- euro oder ein paar "wenige" Töfflibuebe oder um ein eigentlich substanzielles Staatsdokument zwischen 2 Nachbarstaaten?


Im aktuellen Fall muss ein armer Töfflibueb den Buckel für diese Misstand hinhalten... das ist nicht gerecht. :thumbdown
vielleicht sagen die Österreicher ja als nächstes das die Doris Leuthard mit ihrem neuen Tesla auch nicht einreisen darf :thumbup
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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von 521 » Fr 1. Mai 2015, 22:15

Es wird dauernd von der Kat. M gesprochen. Wie siehts dann mit der Kat. G40 aus?

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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von Buumann » Mo 18. Mai 2015, 04:33

Da es am Anfang des Threads ein paar mal unklar war hier, kurz ein paar Infos falls es jeman interessiert:

In darf man:
Ab 15 50ccm und 25kmh fahren. Dazu braucht man keinen Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Dazu muss man nur eine Theorieprüfung bestehen.

Auserdem gibts es folgende Führerscheine:
Klasse M
16 Jahre, 50ccm, 45kmh

A1
16 Jahre, 125ccm, früher 80kmh 15ps, seit 2013 nur noch auf ps beschränkt, Geschwindigkeit offen

Motorrad
18 Jahre, die ersten 2 Jahre auf 48ps und 0,2kw/kg gedrosselt, dann Nachprüfung und offen.

Beim Autoführerschein und bei der Klasse T (Traktor, 16 Jahre) sind 2 Räder bis 50ccm und 45kmh inbegriffen.

Zu mir sagte man vor 5 Jahren mal in der Fahrschule, dass ich mit meiner 125er nicht nach Österreich dürfe (oder allgemein nicht ins Ausland?).
Ich glaube das lag daran, dass man in Österreich erst ab 18 Jahren 125er fahren darf, bin mir aber nicht sicher.

Wir sehen also: Der Führerschein wird sehr wohl anerkannt. Allerdings muss man die Altersgrenze im jeweiligen Land einhalten. Das gleiche wie beim amerikanischen Führerschein.

Kleines Beispiel:
In De kann man mit ende 16 schon den Autoführerschein machen. Von 17 bis 18 darf man dann in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren. Ich weiß nicht ob es dieses Modell in anderen Ländern auch gibt, aber ich glaube nicht. Nur weil ich in De herumfahren darf, würde ich mich trotzdem nicht in andere Länder begeben, da das höchstwahrscheinlich illegal sein dürfte.
Gleich wie die Problematik, dass man in der Schweiz mit 14 und in Österreich mit 16 Mofa fahren darf, wenn ich das jetzt richtig herrausgelesen habe.

Soviel von mir,
Gruß Timo

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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von Taurus68 » Mo 18. Mai 2015, 06:47

Taurus68 hat geschrieben:Die Ösis verstossen meiner Meinung nach ganz klar gegen die Regeln! :rules

Zitat 20 Minuten: Immerhin gebe es ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich von 1958 über den grenzüberschreitenden Verkehr. In diesem steht: «Die nationalen Führerausweise jedes Vertragsstaates berechtigen den Inhaber, der sich vorübergehend im Gebiet des andern Vertragsstaates aufhält, Motorfahrzeuge der Kategorie zu führen, für die der Führerschein gilt, ohne Rücksicht darauf, wo das Fahrzeug eingetragen ist.»

Im bilateralen Abkommen steht nicht geschrieben, dass später eingeführte Ausweiskategorien separat aufgenommen werden müssen.
Meiner Meinung nach "rutschen" die automatisch in dieses Abkommen.
Im bilateralen Abkommen steht nichts, dass die Altersgrenze des jeweiligen Landes einzuhalten ist, in dem man ein Fahrzeug lenkt. Es heisst ausdrücklich, dass jedes der beiden Länder die Ausweiskategorien des anderen Landes akzeptieren.

Buumanns Theorie kann meiner Meinung nach so nicht stimmen.

Dass der 16jährige Amerikaner, der in seinem Land den Autoführerschein besitzt, bei uns nicht fahren darf, liegt daran, dass die Schweiz und Amerika diesbezüglich kein bilaterales Abkommen besitzen. Daher gilt Schweizer Recht.
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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von gluglu81 » Mo 18. Mai 2015, 13:56

Die kommunikation der Behörden zu diesem Thema ist ne Katastrophe. bzw. eigentlich kommunizieren sie gar nichts, sie stellen auch nicht richtig oder sonst was, sondern es versandet einfach.... oder dauert so lange das alle gestorben sind bis da was raus kommt.

die Auslegung des Gesetzes bzw. der Paragraphen sowie der "Bilateralen" so wie sie in den Medien genannt oder zitiert wurden lassen zuviel spielraum um hier eine klare Aussage zu tätigen.

Einerseits heisst es, man muss ein gewisses alter haben...
andererseits gibts abkommen die klar formuliert sind... aber doch nicht anerkannt werden.
Dann ist es so, dass Kategorie M gemäss österreichischen Schreiben nicht gütlig ist, ungeachtet des Alters.
Wie das in Deutschland ist steht niergends.

es ist eine Sache hier einfach das alter für DE auf 15 zu setzen, was aber streng genommen auch nicht passt, weil die CH Mofas ja nicht 25kmh sonder 30 fahren dürfen.

egal wie man es dreht und wendet, als minderhähriger Mofa fahrer hat man einfach schlechte Karten wenn es einer zu genau nimmt.
Erst wer die Autoprüfung oder Töffprüfung hat ist vor der BEHÖRDENWILLKÜR geschützt.
man kann es einfach nicht anders benennen... und das der Bund nun nicht klar informiert wie sich sowas nun verhält erachte ich als absolut unter aller SAU!
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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von gluglu81 » Di 2. Jun 2015, 13:20

gluglu81 hat geschrieben:ich konnts nicht lassen und hab das ASTRA deswegen angeschrieben :mrgreen:
bin ja mal auf die Antwort gespannt.
stellt euch vor... ich habe tatsächlich eine Antwort von ASTRA erhalten... ich war doch sehr erstaunt als ich die Antwort bzw. überhaupt eine Antwort bekam... und sogar eine welche vieles erklärt.

Diese Antwort möchte ich euch natürlich nicht vorenthalten...
Spoiler für Korrespondenz:
gluglu81 hat geschrieben:Sehr geehrte Damen und Herren,

als begeisterter Mofafahrer und "alt" Töfflibueb ist es mir in den Medien nicht entgangen das die Schweizer Jungend im Ausland mit dem Mofa schlechte Karten hat.

Da ich früher im alter von 14-18 Jahren selber oft mit dem Kategorie M Ausweis in Österreich unterwegs war ist das sehr verwunderlich und führt zu diversen Fragen der Rechtssicherheit in dieser Kombination.

Ich erbitte Sie daher um Aufklärung wie sich diese Rechtslage auf die der Schweiz angrenzenden Nachbarländern verhält.

Österreich
Deutschland
Frankreich
Italien
Lichtenstein


Speziell zum Thema Lichtenstein besteht doch grosse Verwunderung... ich bitte Sie daher folgendes zu Analysieren und falls nötig auch zu berücksichtigen:


Das offizelle Statment (aus den Medien) ist ja folgendes:

Zitat:
«Die Schweizer Führerausweiskategorie M kann in Österreich nicht anerkannt werden. Personen aus Nicht-EWR-Ländern dürfen in Österreich keine Mopeds lenken.»

Bekanntlich haben die Lichtensteiner ja die gleiche Gesetzgebung und Kategorien wie die Schweiz, auch dort gibt es Mofas und genau gleich wie in der Schweiz ab 14 mit Kategorie M Führerschein fahrbar. Soweit kein Unterschied und vermutlich das gleiche Problem mit den Österreichern...

NEIN... genau betrachtet ja nicht, da Lichtenstein im EWR dabei ist... somit wäre ein Lichtensteiner Führerausweis der Kategorie M in Österreich also anerkannt...!!!

Da wie erwäht FL und CH diesbezüglich GLEICH sind wirft das doch noch einige Fragen mehr auf... :!:
...den sollte dem so sein, wäre es eine klare Diskriminierung der Schweiz unabhängig vom Führerschein, dem alter oder der Kategorie.
Österreich hätte also auf dieser Basis eine klare Verletzung von internationalem Recht begangen...

das wäre ziemlich "scharfer tubak"...


Ich stelle mir auch die Frage ob im aktuellen Fall wirklich die Lenker der Mofas oder eher sogar das Bundesamt für die Busse aufkommen muss, da es sich hier eindeutig um eine Fehlinterpretation und Kommunikation vom Staat handelt.


Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für eine Ausführliche Antwort und Aufklärung der aktuellen Situation.
ASTRA hat geschrieben:Nach schweizerischem Recht dürfen mit dem Führerausweis der Spezialkategorie M auch im Ausland «Motorfahrräder» geführt werden. Im schweizerischen Recht gilt ein Motorfahrzeug als Motorfahrrad, wenn es die Anforderungen in Artikel 18 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge erfüllt. Das Mindestalter zum Führen eines Motorfahrrades beträgt 14 Jahre (Art. 6 Abs. 1 Bst. a der Verkehrszulassungsverordnung).

Im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen der Schweiz und Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien muss aber auch das Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr(«Wiener Abkommen») beachtet werden:

Als Motorfahrrad gelten Fahrzeuge, welche die Anforderungen von Artikel 1 Buchstabe m erfüllen. Gemäss Artikel 3 Absatz 5 muss ein Unterzeichnerstaat nicht akzeptieren, dass eine Person mit Wohnsitz in einem anderen Unterzeichnerstaat auf seinem Gebiet ein Motorfahrrad führt, das die in Kapitel V (Art. 44) aufgezählten technischen Anforderungen nicht erfüllt.

In Bezug auf den Führerausweis für Motorfahrräder im internationalen Verkehr hält Artikel 3 Absatz 5 fest, dass die Unterzeichnerstaaten grundsätzlich nicht verlangen dürfen, dass der Führer oder die Führerin eines Motorfahrrades einen Führerausweis besitzt. Eine Ausnahme gilt für jene Unterzeichnerstaaten, die gestützt auf Artikel 54 Absatz 2 erklärt haben, dass sie die Motorfahrräder den Motorrädern gleichstellen. Die Staaten, welche eine solche Erklärung abgegeben haben (z.B. Deutschland), finden Sie unter diesem Link: https://treaties.un.org/Pages/ViewDetai ... g3&lang=fr. Wenn ein Unterzeichnerstaat verlangt, dass der Führer oder die Führerin eines Motorfahrrades einen Führerausweis besitzt, so muss dieser Unterzeichnerstaat den von einem anderen Unterzeichnerstaat ausgestellten Führerausweis zwar grundsätzlich anerkennen (Art. 41 Abs. 2), er kann sich aber auf die Alterslimite in Artikel 41 Absatz 4 Buchstabe b berufen. Daraus folgt: Wenn der Unterzeichnerstaat X die Erklärung nach Artikel 54 Absatz 2 abgegeben hat und gestützt darauf auch von Personen mit Wohnsitz in einem anderen Unterzeichnerstaat einen Führerausweis für Motorfahrräder verlangt, muss er nicht akzeptieren, dass unter 18-Jährige mit einem Führerausweis des Unterzeichnerstaates Y auf seinem Gebiet ein Motorfahrrad führen. Wenn der Unterzeichnerstaat X die Erklärung nach Artikel 54 Absatz 2 nicht abgegeben hat, darf er von Personen mit Wohnsitz in einem anderen Unterzeichnerstaat keinen Führerausweis für Motorfahrräder verlangen. In diesem Fall ist für das Mindestalter zum Führen eines Motorfahrrades auf dem Gebiet des Unterzeichnerstaates X das Recht des Unterzeichnerstaates X massgeblich.


Im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein gilt der Notenaustausch über die gegenseitige Anerkennung der Führer- und Fahrzeugausweise und die Verwaltungsmassnahmen. Gemäss Ziffer 111 werden die Führerausweise gegenseitig anerkannt. Probleme gibt es keine, weil die Spezialkategorie M gemäss liechtensteinischem Recht identisch ist mit der schweizerischen Spezialkategorie M.


Nach Rücksprache mit der Motorfahrzeugkontrolle des Fürstentums Liechtenstein (die ihrerseits mit der Landespolizei Kontakt aufgenommen hat) können wir Ihnen mitteilen, dass keine Führerausweisprobleme bekannt sind von Personen, die einen liechtensteinischen Führerausweis der Spezialkategorie M in Österreich verwendet haben. Da die Ausweiskategorie für Motorfahrräder im liechtensteinischen und schweizerischen Recht identisch ist, ist aber zu vermuten, dass bei einer Ausweiskontrolle in Österreich auch die gleichen Probleme auftreten würden. Verbindliche Auskünfte dazu können wir Ihnen aber nicht erteilen. Bitte wenden Sie sich dafür an die zuständige österreichische Behörde oder die Vertretung Österreichs in der Schweiz. Die Adresse der österreichischen Vertretung finden Sie unter diesem Link: https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/ve ... hweiz.html

Die Abteilung Strassenverkehr des Bundesamtes für Strassen ist zuständig für alle rechtsetzenden Aufgaben, die den privaten Strassenverkehr betreffen. Der Grundsatz der Gewaltenteilung schliesst aus, dass wir uns dazu äussern, ob Österreich eine Rechtsverletzung begangen hat oder nicht. Diese Frage ist Gegenstand eines laufenden Verfahrens und von den zuständigen Gerichten zu entscheiden.


Falls Sie am Schluss Ihrer Nachricht mit «Bundesamt» das Bundesamt für Strassen meinen, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, auf welche «eindeutige Fehlinterpretation/Kommunikation vom Staat» Sie sich beziehen.

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strassenverkehr
Zulassung, Haftpflicht, Strafen

Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Weltpoststrasse 5, 3015 Bern
Das erklärt nicht nur einiges, sondern wirft auch neue Fragen auf.
Stellt Österreich den nun die Kategorie M in Frage oder das Alter der Lenker?

Geht es hier vielleicht um etwas ganz anders?
weil: Die EU insbesondere Österreich will den L17, also Autofahren mit 17 Jahren einführen. Die Schweiz hat bereits angekündigt diesen nicht zu akzeptieren weil Lenker in der Schweiz 18 sein müssen.
Evtl. hat Österreich nun mit diesem Schachzug die Schweiz quasi zum handeln gezwungen und hat sich für diese Verhandlungen natürlich in eine bessere Position gebracht.


besonderns hervorheben möchte ich noch folgende Zeilen:
ASTRA hat geschrieben:Nach Rücksprache mit der Motorfahrzeugkontrolle des Fürstentums Liechtenstein (die ihrerseits mit der Landespolizei Kontakt aufgenommen hat) können wir Ihnen mitteilen, dass keine Führerausweisprobleme bekannt sind von Personen, die einen liechtensteinischen Führerausweis der Spezialkategorie M in Österreich verwendet haben.
:lol: die haben das tatsächlich abgeklärt... ob das aufgrund meines Inputs passiert ist oder ob die da auch selber dran gedacht hätten?
:lol:



naja,ändern können wir ja doch nichts, aber zumindest ist so wenigstens ein bisschen Licht in die Sache gekommen... zumindest für diejenigen welche das Beamtendeutsch verstehen. (ich musste das Email 2mal lesen um es halbwegs zu verstehen)
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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von Bikeman » Di 2. Jun 2015, 14:46

Bikeman hat geschrieben:... gehen wir davon aus, dass ein Österreicher Provinz-Sheriff 3 Burschen mit m Hödi gesehen hat und fand, dass diese zu jung sind.. also kontrollieren und siehe da, die sind ja erst 14 und haben einen komischen Ausweis.. also büssen.. und dann eskalieren Mami und Papi das durch die Instanzen und die Instanzen schützen Ihre Würdenträger usw.. irgendeine Amtsstelle sollte denen die Busse zahlen und dann wayne.. das Theater das etz abgeht kostet ein vielfaches..
.. ich wage zu behaupten, dass meine These nicht all zu weit von der Wahrheit abweicht .. ..

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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von gluglu81 » Di 2. Jun 2015, 15:10

ich behaupte das deine These nur eine These ist... mehr nicht ;-)
Deine These sagt zur Problematik gar nichts aus, sondern lediglich dass es das Theater nicht wert ist.
Da muss ich aber klar widersprechen. Diese Ansicht teile ich nicht, ganz im Gegenteil.
Gerade im Ausland ist Rechtssicherheit, egal ob Mofa- oder Autofahrer usw. eine sehr elementare Frage.


Beziehen wir uns auf die aktuellen Gesetzesartikel:
--> anscheinend gibt's gemäss Medien ein übereinkommen/Staatsvertrag von 1958 der klar aussagt dass CH Führerscheine anerkannt werden müssen.
--> weiteres gibt es das Wiener abkommen von 1968 welches aber auch besagt das trotz ausländischem Führerschein das Mindestalter dem Landesgesetz entsprechen muss um so ein Fahrzeug zu bewegen.

Somit stellt sich durchaus die Frage ob der Führerschein (Kat M) nun nicht gültig ist weil die CH Töfflibuebe in Österreich noch nicht das entsprechende Alter erreicht haben ODER weil der Führerschein in Österreich gar nicht anerkannt wird (=ungültig).
In Österreich ist ein Mofa nämlich ein Kleinmotorrad.


Je nachdem ist die Information aus den Medien also somit grundlegend falsch und darauf basiert deine These...
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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von addy33 » Di 2. Jun 2015, 15:16

fazit daraus... die österreicherischen mofafahrer mit 15 dürfen in der schweiz gebüsst werden, wenn sie mit österreichischen mofas unterwegs sind :rules

nur ist die schweiz nicht so pingelig wie die östereicher...

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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von Bikeman » Di 2. Jun 2015, 15:55

ach Gluglu.. :roll: .. grundsätzlich hast du Recht und natürlich ist die Rechtssicherheit elementar. Aber ich bin Pragmatiker und nur weil irgendein Dorfpolizist in Österreich sich geirrt hat und durch seine Vorgesetzten Stellen geschützt wurde ne Staatsaffäre zu basteln ist für mein Gusto übertrieben.

Irgend ein Bundesamt soll den armen Töfflibuben ihre Busse zahlen und dann Schwamm drüber und weiter wie gehabt. Wenn's dann zur Usanz wird,können wir immer noch die Pfadiabteilung Buchs-St.Gallen mobilisieren.


und btw.. Der Kern meiner These war, dass sich einer am Alter gestört hat...

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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von gluglu81 » Di 2. Jun 2015, 16:21

das ist ja das tragische... gemäss aktueller Gesetzeslage wie oben gelistet in meiner Post, hat der Österreichische Dorfpolizist sogar korrekt gehandelt. :thumbdown
Da wird genau genommen auch keiner von seiner vorgesetzen Stelle geschützt. :facepalm:

Auf der Basis waren die Medienmitteilungen und sogar der Kassensturzbericht missverständlich oder sogar falsch formuliert.


so pragmatisch du das ganze angehen würdest, was ich übrigens bei erster Betrachtung absolut nachvollziehen kann, so falsch wäre es.
Denn ohne Fahrerlaubnis entfällt der obligate Versicherungsschutz... kehrt man das ganze nun "pragmatisch" unter den Teppich kann das im Wiederholungsfall oder gar bei einem Unfall im schlimmsten Fall sehr, sehr teuer werden.
addy33 hat geschrieben:fazit daraus... die österreicherischen mofafahrer mit 15 dürfen in der schweiz gebüsst werden, wenn sie mit österreichischen mofas unterwegs sind :rules

nur ist die schweiz nicht so pingelig wie die östereicher...
Österreich ist glaub erst ab 16... die Deutschen haben da eine 25kmh-Kategorie ab 15... für diese wäre ein CH Mofa aber zu schnell...
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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von Buumann » Di 2. Jun 2015, 17:59

Wenn ich das richtig herauslese ist es so, wie ich es vor ein paar Beiträgen schon vermutet habe oder?
Also der Führerschein wird zwar anerkannt, aber es gilt trotzdem die Altersgrenze von dem Land, in dem gefahren wird. Belehrt mich wenn ich es falsch herausgelesen habe.

Wo wir grad beim Thema sind, das dürfte doch bei der 125er (A1) Klasse von DE das Gleiche sein. Ab 16, 125cm³, 15ps und seit 2013 ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Früher auf 80kmh gedrosselt.
Ich glaube die 125er Klasse gilt zb in Österreich erst ab 18.

Ps: Nur zur Info, dir 25kmh Klasse zählt in DE nicht als Führerschein. Man bekommt nur eine Prüfbescheinigung. Wie das in anderen Ländern ist weis ich nicht.

Pps: Österreich will den Autoführerschein mit 17 einführen? So wie Deutschland, dass man mit 17 in Begleitung Erwachsener autofahren darf, oder wie derzeit mit 18?

Gruß

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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von gluglu81 » Di 2. Jun 2015, 20:24

Ein Kollege der in Österreich wohnt hat auch nachträglich zur Autoprüfung noch die 125er gemacht, das waren auch nur ein paar kurse. Angeblich darf er damit eigentlich auch nicht ins Ausland... ka, weiss auch nicht was das soll.

wär noch doof wenn unsere 125er Bescheinigung im Ausland auch nicht anerkannt würde... nur sieht man das ja auf dem Ausweis nicht, da ist einfach der Eintrag drin ;-)

uiuiui das wär ein durcheinander :lol:
Buumann hat geschrieben:Pps: Österreich will den Autoführerschein mit 17 einführen? So wie Deutschland, dass man mit 17 in Begleitung Erwachsener autofahren darf, oder wie derzeit mit 18?
ich glaube da mal was vernommen zu haben... ob wirklich fakt und falls ja wann, weiss ich nicht.
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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von 521 » Di 2. Jun 2015, 20:45

Gemäss Artikel 3 Absatz 5

Eigentlich brauchen wir noch dieses Papierli wo draufsteht was das bedeutet. Ich kann doch das nicht alles auswendig...

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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von Bikeman » Di 2. Jun 2015, 20:50

Buumann hat geschrieben:.. aber es gilt trotzdem die Altersgrenze von dem Land, in dem gefahren wird. ..
.. sag ich doch ..
Bikeman hat geschrieben: .. n 16jähriger Ami darf in USA das Autobillet machen und legal Auto fahren ... und trotzdem in in der CH nicht fahren, auch nicht als Tourist
.. und auch ein 17jähriger Deutscher darf in der CH auch in Begleitung eines Erwachsenen nicht fahren.

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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von gluglu81 » Di 2. Jun 2015, 22:28

521 hat geschrieben:Gemäss Artikel 3 Absatz 5

Eigentlich brauchen wir noch dieses Papierli wo draufsteht was das bedeutet. Ich kann doch das nicht alles auswendig...
ich hab alle LInks aus dem Email in den Post bzw. das Zitat von ASTRA übernommen. war ne frimelei aber mehr hilfe zum verständniss hab ich auch nicht erhalten.


...noch habe ich der netten Dame von Bern nicht geantwortet. Falls sich noch Fragen ergeben die passend sind kann ich die dort noch anbringen...
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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von addy33 » Mi 3. Jun 2015, 08:07

im einverständis der bevormundeten personen ist in ösi ab 15 Jahren mofa erlaubt.

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Re: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren

Beitrag von Taurus68 » Mi 3. Jun 2015, 12:49

Mich würde brennend interessieren, ob ein Schweizer, der volljährig ist, jedoch nur den Ausweis für Mofas besitzt, mit diesem im Ösiland fahren darf.

Wie steht es denn, wenn ein 14 ähriger Schweizer, der die Kategorie G (landwirtschaftliche Fahrzeuge) besitzt, darf der in Österreich ein Mofa lenken? Die Kategorie gab es zum Zeitpunkt des bilateralen Abkommens nämlich auch noch nicht.
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