Z50 Kickstarter

Allgemeines über Mofa's

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Z50 Kickstarter

Beitrag von Töfflybueb » Fr 5. Aug 2011, 16:48

Hallo!
Ist ein Z50 motor mit Kickstarter an einem Puch x30 NS illegal?
Wenn ja, welche Strafen gibts?
mfg

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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von Greenhorn » Fr 5. Aug 2011, 16:55

Is net erlaubt da in der Schweiz ein Mofa nur über pedalen oder E-Starter gestartet werden darf.
Mit einem Kickstarter würde es in die Kategorie Roller bis 45km/h fallen und man müsste es neu abnehmen lassen in Biel.

Gruss
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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von Töfflybueb » Fr 5. Aug 2011, 16:59

E50 Kickstarter demfall auch illegal?

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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von kiddy1995 » Fr 5. Aug 2011, 18:05

Greenhorn hat geschrieben:Is net erlaubt da in der Schweiz ein Mofa nur über pedalen oder E-Starter gestartet werden darf.
Mit einem Kickstarter würde es in die Kategorie Roller bis 45km/h fallen und man müsste es neu abnehmen lassen in Biel.

Gruss
Frage, warum unbedingt in Biel? =D
-PUCH VELUX X30- hat geschrieben:Ich les immer wieder von einer Dremel
Was ist das für eine Maschiene was macht man damit??
xP

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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von Greenhorn » Fr 5. Aug 2011, 18:29

Mein Vater hat sich mal erkundigt weil er nen Umbau plant.
Da hat man ihm gesagt er müsse es in Biel vorführen und es kostet 200 Franken.

@Töfflybueb:
Kickstarter ist gleich Kicksarter :roll:
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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von Töffli-Freak » Fr 5. Aug 2011, 18:35

Kommt aufs Mofa drauf an, bei deinem nicht legal, da wäre auch ein E-Starter nicht erlaubt.

Anders ist z.B. bei den Tomos, da ist ein Kick- und E-Starter original und erlaubt.

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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von PucH Max! » Fr 5. Aug 2011, 19:48

strafe nen bestimmter betrag, kickstarter wird konfisziert
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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von puch_style_ » Sa 6. Aug 2011, 02:39

Wiso ist in der schweitzt egentlich kickstarter nicht erlaubt?

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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von PucH Max! » Sa 6. Aug 2011, 02:55

gab es nie auf dem puch maxi, legal kannst du den nur auf den Puch Maxi K40 montieren



(da kannst du gleich fragen warum du in nen nissan micra keinen skyline motor verbauen darfst)
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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von Greenhorn » Sa 6. Aug 2011, 13:13

Du KANNST es schon machen.
Aber es kostet dich einen rieeesen haufen Geld das abnehmen zu lassen.
Ein verwandter hat in seinen Fiat 500 (alte ausführung) in mühsamer arbeit nen V8 Chevy Smallblock eingebaut.
Aber das abnehmen lassn hat ihn FAST mehr gekostet als der neue Motor aus Amerika :mrgreen:
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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von Töfflybueb » Sa 6. Aug 2011, 16:01

Aber der Kickstarter ist doch auch im orginalen Z50 Motor eingebaut (alte Version) , es wird ja nichts am motor geändert. wurde so ja auch in deutschland und österreich orginal als Z50 herrausgegeben. Und ein Z50 motor ist ja legal am Puch x30 ns (handgeschalten) oder?

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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von Greenhorn » Sa 6. Aug 2011, 16:05

NICHT in der Schweiz -.-
Glaub es doch einfach :x
Spoiler für :
Motor:
Max. 50ccm
Max. 0.9kW, 1,2PS
30km/h
Hochdrehen im Stand soll nicht möglich sein (sonst illegal)

Zündung:
Nix wichtiges

Auspuff:
Auspuff und Krümmer müssen nicht abnehmbar sein
66 dB
Muss Katalysator enthalten

Pedale:
Mofa muss wie ein Fahrrad bewegt werden können
Darf nicht zu Kickstart umgebaut werden

Die Pedale dürfen nicht abgenommen werden
Muss 5cm2 Reflektorenfläche enthalten (die Pedale)(Orange)

Hautpständer:
Mofa muss einen Haben
Der Ständer darf die Fahrbahn nicht beschädigen
Muss bei der fahrt automatisch zurückklappen

Rahmen:
Die Rahmennummer/Modelnummer sowie das "CM" Zeichen müssen gut sichtbar sein

Tank:
Max. 5l Tankinhalt (scheiss Bullen, das ist echt sinnlos)

Lenker:
Max Breite 70cm. Min Breite 40cm
Der höchste Punkt des Lenkers darf max 35 cm über dem Sattel sein (Der Sattel in seiner tiefsten Position)
Max Breite samt Ladung und Rückspiegel 1m

Klingel:
Gut hörbare

Vorder Licht:
Darf nicht blenden
Muss aus 100m gesehen werden
Fernlicht ist nur erlaubt, wenn ohne Lichtunterbrechung abgeblendet werden kann.
Auch erlaubt sind:
Standlicht
Weisser reflektor

Hinter Licht:
aus 100m sichtbar sein
min. 10cm2 Refektorfläche
Auch Erlaubt sind:
Bremslicht
Nummernschildbeleuchtung

Pneus:
Müssen i.O.
Hinterrad min 0.5m Radius
Gefederte Räder sind erlaubt *lol*

Bremsen:
2 wirksame, unabhängige Bremsen

Schutzbleche:
Muss bis 0.15m oberhalb der Achse des Rades reichen

Nummernschild:
Nummernschild muss gültig sein (Wallis jedes Jahr neues Nummernschild)(NE jedes Jahr die gültige Vignette)
Natürlich muss der Fahrzeigausweis gültig sein und dem Nummernschild entsprechen.

Diebstahlsicherung:
a) Räder blockieren (z.b. Bügelschloss)
b) Lenkung blockieren
Ist noch ein ausschnitt aus ner Polizei Broschüre die ich mal auf den Pc geladen habe
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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von John Deere » Sa 6. Aug 2011, 16:18

Ne aber wenn du Pedalen und nen Kicker hast sollte das legeal sein.
Warum sollte ein Bulle was sagen?

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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von Greenhorn » Sa 6. Aug 2011, 17:07

Es muss wie ein Fahrrad bewegt werden können.
Beim Tomos trittst du die Pedale rückwärts also hast du einen indirekten Kickstarter aber du kannst immernoch treten.
Ich will es nicht riskieren beides ranzumachen: Kickstarter und pedale.
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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von Töffli-Freak » Sa 6. Aug 2011, 18:44

Ich denk mal sie würden nix sage falls der Rest original ist bzw. wenn sie es überhaupt merken. Aber theoretisch wärs nicht erlaubt.
blauhorn hat geschrieben:Beim Tomos trittst du die Pedale rückwärts also hast du einen indirekten Kickstarter aber du kannst immernoch treten.
Schön wärs, der Mechanismus hat leider ne Schwachstelle und dieses Zahnrad ist nach kurzer Zeit schon abgefickt..

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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von töfflibueb82 » Sa 6. Aug 2011, 23:02

und nur zumm sagen, bei nem z50er mit kicker passen die pedale gar nicht meh, war bei meinem jedenfalls so
Veni Vidi Violini....ich kam, sah und vergeite :bravo:

Das Teil hat keinen Rost, das nennt man Patina :spassbremse:

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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von gluglu81 » So 7. Aug 2011, 12:35

da gibt es alternativen.
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der beim E50 mit dem Hebel nach hinten verhebät leider noch nicht. da muss ich noch was basteln.
Aber Ilegal bleibt ilegal, weil nicht Typisiert.
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Re: Z50 Kickstarter

Beitrag von bubu » Mo 8. Aug 2011, 08:30

kiddy1995 hat geschrieben:
Greenhorn hat geschrieben:Is net erlaubt da in der Schweiz ein Mofa nur über pedalen oder E-Starter gestartet werden darf.
Mit einem Kickstarter würde es in die Kategorie Roller bis 45km/h fallen und man müsste es neu abnehmen lassen in Biel.

Gruss
Frage, warum unbedingt in Biel? =D

Gemeint ist das Dynamic Test Center in 2537 Vauffelin bei Biel.

Als vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) zertifizierte Prüfstelle führen sie die für den Nachweis der Betriebs-und Verkehrssicherheit individuell erforderlichen Prüfungen (z.B. Leistung / Abgas / Geräusch / Bremsen ) an Fahrzeugen durch und kümmern sich um die notwendigen Behördengänge.


und wie Greenhorn bereits angedeutet hat:
- Ja es ist verboten aber machbar, eben als Einzelabnahme
- Ja , es ist sehr teuer

siehe:
Homologations-Service: Komplette Typenprüfung für neue Fahrzeugmodelle, Dokumentenverwaltung, Konformitätsüberprüfungen, sowie Unterstützung bei Einzelzulassungen

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